Recyclingpfand im Verein: Einwegpfand in Kantine und bei Vereinsfesten
Seit 2025 gilt Pfand auf Dosen und Einweg-PET. Was das für Vereinskantine, Buffet und Fest bedeutet und wie du Rücknahme und Verbuchung organisierst.
- Recht, Datenschutz & Versicherungen
- 29. Oktober 2026
- 12 Min. Lesezeit
- campai Redaktion

Seit 1. Januar 2025 gilt in Österreich ein Pfand von 0,25 € auf Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen mit 0,1 bis 3 Liter Füllmenge. Grundlage ist die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen. Verkauft dein Verein solche Getränke in der Kantine, am Buffet oder beim Fest, verrechnest du das Pfand und nimmst leere Gebinde gegen Auszahlung von 0,25 € zurück. Bleiben die Getränke vor Ort und werden die leeren Gebinde abserviert, entfallen Pfand und Rücknahme gegenüber den Gästen. Beim Einkauf zahlst du das Pfand aber immer. Das Pfand ist keine Einnahme des Vereins, sondern ein durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer.
Was unter das Einwegpfand fällt
Das Pfand betrifft Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall, also PET-Flaschen und Getränkedosen samt Etikett und Verschluss, mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter (§ 4 Abs. 1 Pfandverordnung). Erfasst sind alle Getränkearten außer Milch und Milchprodukten. Pfandpflichtige Gebinde erkennst du am österreichischen Pfandlogo, das die Hersteller zusammen mit einem Barcode aufdrucken müssen.
| Verpackung | Einwegpfand? | Hinweis |
|---|---|---|
| PET-Flasche mit Wasser, Limonade, Eistee oder Saft (0,1 bis 3 l) | ja, 0,25 € | mit Pfandlogo gekennzeichnet |
| Getränkedose aus Aluminium oder Stahl, etwa Bier oder Energydrink | ja, 0,25 € | mit Pfandlogo gekennzeichnet |
| Milch und Milchprodukte in Kunststoffflaschen | nein | ausdrücklich ausgenommen |
| Glasflasche mit Kunststoffverschluss | nein | keine Kunststoffflasche im Sinne der Verordnung |
| Getränkekarton | nein | ausdrücklich ausgenommen |
| Mehrwegflaschen, etwa Bier in der Kiste | nein | es gilt weiter das Mehrwegpfand deines Lieferanten |
Die Übergangsfrist ist vorbei. Getränke, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden, durften noch bis 31. Dezember 2025 ohne Pfand abgegeben werden (§ 4 Abs. 2 Pfandverordnung). Nach Auskunft von Recycling Pfand Österreich, der gesetzlich vorgesehenen zentralen Stelle, dürfen seit 1. Januar 2026 nur noch registrierte und gekennzeichnete Produkte verkauft werden. Findest du im Lager alte Dosen ohne Pfandlogo, klär mit deinem Getränkelieferanten, was damit passiert.
Wann dein Verein Pfand verrechnen und zurücknehmen muss
Wer Getränke in pfandpflichtigen Gebinden an Gäste abgibt, ist Letztvertreiber. Er muss leere Gebinde während der üblichen Öffnungszeiten zurücknehmen und dafür 0,25 € je Stück auszahlen (§ 5 Abs. 1 Pfandverordnung). Die Informationsblätter von Recycling Pfand Österreich nennen Vereinsveranstaltungen, Feste und Sportevents ausdrücklich. Das gilt auch, wenn du Getränke gratis ausgibst, etwa Sponsorware oder Freigetränke für Helferinnen und Helfer: Leere Gebinde musst du trotzdem zurücknehmen und das Pfand auszahlen.
Was du zurücknehmen musst
Nimmst du von Hand zurück, also ohne Rücknahmeautomat, gelten zwei Grenzen (§ 5 Abs. 2 Pfandverordnung):
- Du nimmst nur Gebinde zurück, die nach Material und Füllmenge deinem Angebot entsprechen. Verkaufst du 0,5-Liter-PET-Flaschen, nimmst du alle 0,5-Liter-PET-Flaschen mit Pfandlogo zurück, egal welcher Marke, aber keine Dosen und keine 1,5-Liter-Flaschen.
- Du nimmst nur die Menge zurück, die Gäste bei dir üblicherweise auf einmal kaufen. Ein Kiosk am Sportplatz muss keinen Sack mit 40 Dosen annehmen.
Das Gebinde muss leer und unzerdrückt sein, Etikett, Pfandlogo und Barcode müssen lesbar sein. Sonst zahlt die zentrale Stelle dir dafür kein Pfand zurück, und du solltest es auch nicht auszahlen.
Ausnahme: Die Getränke bleiben vor Ort
Gastgewerbebetriebe, aus denen in der Regel keine Gebinde mitgenommen werden, müssen für Flaschen und Dosen, die vor Ort bleiben, kein Pfand von den Gästen verlangen und nichts zurücknehmen (§ 5 Abs. 4 Pfandverordnung). Recycling Pfand Österreich spricht von der „in sich geschlossenen Gastronomie“ und wendet sie auch auf Veranstaltungen an. Für deinen Verein passt das, wenn Gäste im Vereinslokal oder Festzelt am Tisch trinken und dein Team die leeren Gebinde abserviert. Beim Kiosk am Spielfeldrand, von dem Zuschauer ihre Dose mitnehmen, gilt die Ausnahme nicht.
Ausschank ins Glas oder in den Becher
Schenkst du Getränke aus PET-Flaschen oder Dosen in Gläser oder Becher aus, erhalten die Gäste kein Pfandgebinde. Dann ist dein Verein selbst Letztverbraucher. Dein Lieferant verrechnet dir das Pfand beim Einkauf, und du holst es zurück, indem du die leeren Gebinde abgibst.
| Situation im Verein | Pfand an Gäste verrechnen? | Rücknahme gegenüber Gästen? |
|---|---|---|
| Kantine oder Kiosk, Getränke werden mitgenommen | ja, 0,25 € je Gebinde | ja, gleiche Gebindeart in üblicher Menge |
| Vereinslokal mit Tischen, leere Gebinde werden abserviert | nein | nein |
| Ausschank aus Flasche oder Dose ins Glas | nein | nein |
| Fest mit Getränkeständen, Gäste gehen mit Dosen herum | ja | ja, oder über eine gemeinsame Rücknahmestelle |
In allen Fällen gilt: Beim Einkauf beim Großhändler oder Getränkelieferanten zahlst du das Pfand mit. Dafür gibt es keine Ausnahme.

Rücknahme organisieren: mit oder ohne Registrierung
Wie du das Pfand für zurückgenommene oder selbst geleerte Gebinde wieder bekommst, hängt von der Menge ab.
Kleine Mengen: selbst zum Automaten bringen
Sammelst du nur gelegentlich ein paar Dutzend Flaschen und Dosen, brauchst du keine Registrierung. Du bringst die leeren Gebinde zu einem Rücknahmeautomaten, etwa im Supermarkt oder im Großhandel, und bekommst das Pfand per Bon zurück. Das passt für die kleine Vereinskantine mit Saisonbetrieb oder ein einzelnes Fest.
Größere Mengen: als manueller Rücknehmer registrieren
Hat deine Kantine regelmäßig größere Mengen, lohnt sich die Registrierung als manueller Rücknehmer im Portal von Recycling Pfand Österreich. Mit dem Rücknehmervertrag bekommst du kostenlose Sammelsäcke und Plomben. So läuft es ab:
- Leere, unzerdrückte Gebinde in den Sammelsack füllen, bis zur aufgedruckten Fülllinie, das sind etwa 150 Stück.
- Den vollen Sack mit der Plombe verschließen und die Plombennummer im Portal anmelden.
- Abholen lassen: über deinen Getränkelieferanten, wenn er Tarifpartner ist, schon ab einem Sack, oder direkt über Recycling Pfand Österreich ab drei Säcken.
- Die Säcke werden in einer Zählstelle maschinell gezählt. Du erhältst das Pfand für die anerkannten Gebinde und eine Aufwandsentschädigung je Stück, die sogenannte Handling Fee.
In die Säcke gehören nur Pfandgebinde: keine Becher, Servietten, Zigarettenstummel oder Glasflaschen. Verunreinigte Säcke werden nicht gezählt. Ausbezahlt wird nur, was die Zählstelle als Pfandgebinde erkennt, deshalb lohnt es sich, Helferinnen und Helfer am Ausschank kurz einzuschulen.
Pfand beim Vereinsfest
Für Feste lassen die Pfandverordnung und Recycling Pfand Österreich einige Vereinfachungen zu. Grundsätzlich nimmt jeder Getränkestand die eigenen Gebindearten zurück. Du kannst das aber vereinfachen:
- Gemeinsame Rücknahmestelle: Mindestens zwei Verkaufsstellen benennen eine gemeinsame Rücknahmestelle in unmittelbarer Nähe, nach Recycling Pfand Österreich im Umkreis von etwa 300 Metern. Dafür braucht es eine Vereinbarung, und die Gäste müssen an den Ständen erfahren, wo sie zurückgeben können. Dein Verein kann diese Stelle als Veranstalter selbst einrichten.
- Geschlossene Gastronomie: Werden Getränke nur auf dem Gelände konsumiert und leere Gebinde abserviert, können die Stände ohne Pfand verkaufen. Bei einem offenen Fest mit viel Laufpublikum ist das kaum verlässlich durchzuhalten.
- Ausschank in Mehrwegbechern: Wer Getränke in Mehrwegbecher füllt, gibt keine Pfandgebinde an Gäste ab und spart sich die Rücknahme am Stand. Mehr zu Mehrweg und Abfallvermeidung bei Festen liest du im Beitrag zum Green Event im Verein.
Für größere Veranstaltungen bietet Recycling Pfand Österreich kostenlose Logistikpakete an, gestaffelt nach der erwarteten Rücknahmemenge:
| Erwartete Rücknahme | Unterstützung | Was du tun musst |
|---|---|---|
| bis 1.500 Gebinde | Sammelsäcke für die manuelle Rücknahme | registrieren oder Gebinde selbst zum Automaten bringen |
| 1.500 bis 3.000 Gebinde | Abholung der Säcke über Tarifpartner oder Recycling Pfand Österreich | registrieren und mindestens vier Wochen vorher Kontakt aufnehmen |
| 3.000 bis 8.000 Gebinde | versperrbare Mulde mit 10 m³ inklusive Abholung | registrieren und mindestens vier Wochen vorher Kontakt aufnehmen |
| 8.000 bis 30.000 Gebinde | Abrollcontainer mit 40 m³ inklusive Abholung | registrieren und mindestens vier Wochen vorher Kontakt aufnehmen |
| über 30.000 Gebinde | individuelle Lösung | frühzeitig Kontakt aufnehmen |
Volle Säcke musst du bis zur Abholung sicher und versperrt lagern, denn für gestohlene Gebinde zahlt niemand. Welche Genehmigungen und Steuerregeln sonst für dein Fest gelten, erklärt der Überblick zum Vereinsfest in Österreich; die Anmeldung bei der Behörde beschreibt der Beitrag Vereinsfest anmelden.
Pfand für den guten Zweck sammeln
Manche Vereine bitten Gäste, ihr Pfand zu spenden. Das geht, wenn die Abgabe freiwillig ist und die Gäste wissen, dass sie ihr Pfand auch an jeder anderen Rücknahmestelle zurückbekommen. Eine reine Sammelstelle für Spenden darfst du nicht als „Rücknahmestelle“ bezeichnen; die gesammelten Gebinde bringst du dann selbst zum Automaten. Alternativ registrierst du dich als freiwilliger Rücknehmer und bietest Gästen an, das Pfand entweder auszuzahlen oder zu spenden.

Pfand richtig verbuchen
Das Pfand hebst du im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle ein (§ 4 Abs. 1 Pfandverordnung). Damit ist es ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Entgelt (§ 4 Abs. 3 UStG). Es fällt keine Umsatzsteuer an, weder beim Einheben noch beim Auszahlen. Musst du Belege ausstellen, steht das Pfand nach den Vorgaben von Recycling Pfand Österreich in einer eigenen Zeile mit 0 % Umsatzsteuer. Ob deine Kantine überhaupt eine Registrierkasse braucht, klärt der Beitrag zur Registrierkassenpflicht im Verein.
Am übersichtlichsten führst du ein eigenes Pfandkonto oder eine eigene Kategorie, getrennt von den Getränkeerlösen. Ein Beispiel für ein Wochenende in der Kantine:
| Vorgang | Pfandkonto |
|---|---|
| Einkauf von 240 Dosen, Pfand an den Lieferanten | − 60,00 € |
| Verkauf der 240 Dosen, Pfand von den Gästen | + 60,00 € |
| Rücknahme von 180 leeren Dosen, Pfand an die Gäste | − 45,00 € |
| Abgabe der 180 Dosen am Automaten oder Gutschrift nach Zählung | + 45,00 € |
| Saldo | 0,00 € |
Bleibt am Ende ein Saldo, stimmt etwas nicht: Gebinde wurden nicht anerkannt, gingen verloren oder wurden doppelt ausgezahlt. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und im Kassabuch hältst du das Pfand deshalb von den Umsätzen getrennt und legst Lieferscheine, Automatenbons und Gutschriften als Belege ab. Führst du die Buchhaltung mit campai, legst du dafür eine eigene Kategorie an und hängst die Belege direkt an die Buchung.
Anders als das Pfand ist die Handling Fee echtes Entgelt. Das Finanzministerium beurteilt sie als Entgelt für eine steuerbare sonstige Leistung. Sie gehört zu den Einnahmen der Kantine, die meist als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gilt. Ob dafür Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, ob dein Verein Kleinunternehmer ist oder die Kantine unter die Liebhaberei fällt; das erklärt der Beitrag zur Umsatzsteuer im Verein. Wie die Kantine bei der Gemeinnützigkeit einzuordnen ist, steht im Beitrag zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten im Verein.
Häufige Fragen
Muss unser Verein Pfand verlangen, wenn wir nur einmal im Jahr bei einem Fest Dosen verkaufen?
Ja, sobald Gäste die Getränke in pfandpflichtigen Gebinden erhalten und mitnehmen können. Das Pfand entfällt nur, wenn die Getränke vor Ort bleiben und abserviert werden oder wenn du in Gläser oder Becher ausschenkst.
Müssen wir Dosen zurücknehmen, die Gäste woanders gekauft haben?
Ja, wenn sie nach Material und Füllmenge zu deinem Angebot passen und es sich um eine übliche Menge handelt. Die Marke spielt keine Rolle.
Ist das Pfand eine Einnahme des Vereins?
Nein. Es ist ein durchlaufender Posten, auf den keine Umsatzsteuer anfällt. Was du beim Einkauf zahlst und von Gästen einnimmst, gleicht sich mit Rücknahme und Rückerstattung aus. Nur die Handling Fee ist eine Einnahme.
Gilt das Einwegpfand auch für Bier in Glasflaschen?
Nein. Einweg-Glasflaschen sind nicht erfasst, und für Mehrwegflaschen gilt wie bisher das Pfand deines Getränkelieferanten.
Was passiert mit zerdrückten Dosen?
Zerdrückte Gebinde oder solche ohne lesbares Pfandlogo erkennt weder ein Automat noch die Zählstelle. Du bekommst dafür kein Pfand zurück und musst es Gästen auch nicht auszahlen. Entsorge sie mit dem Verpackungsmüll.
Fazit
Das Einwegpfand macht aus der Vereinskantine keine Pfandstelle wie im Supermarkt, verlangt aber klare Abläufe. Entscheide zuerst, ob Gäste Gebinde mitnehmen oder ob alles vor Ort bleibt. Weise Pfand auf der Preisliste getrennt aus, nimm die passenden Gebinde zurück und hol dir das Pfand je nach Menge am Automaten oder über die Registrierung zurück. Verbuche alles auf einem eigenen Pfandkonto, dann bleibt die Rechnung sauber, und deinen Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfern fällt sofort auf, wenn etwas fehlt.
Checkliste: Einwegpfand in Kantine und beim Vereinsfest
Geh diese Punkte durch, bevor du die Kantine öffnest oder das nächste Fest planst.
Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.