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Ehrenamt in Österreich: Freiwilligengesetz, Versicherung und Abgrenzung zum Dienstverhältnis

Was das Freiwilligengesetz regelt, wie Ehrenamtliche versichert sind und woran du erkennst, ob aus einem Ehrenamt ein Dienstverhältnis geworden ist.

Freiwillige sammeln mit blauen Müllsäcken Abfall im Wald

Ehrenamt bedeutet in Österreich: Jemand übernimmt freiwillig und unentgeltlich eine Aufgabe in einem Verein, für andere und nicht, um damit Geld zu verdienen. Das Freiwilligengesetz (FreiwG) beschreibt dieses freiwillige Engagement, fördert Freiwilligenorganisationen und regelt den Freiwilligenpass. Für gewöhnliche Vereinsfreiwillige schafft es keine Pflichten, sondern knüpft Förderungen an Bedingungen. Gesetzlich unfallversichert sind im Ehrenamt vor allem Freiwillige bestimmter Einsatzorganisationen wie der freiwilligen Feuerwehr oder des Roten Kreuzes; für die meisten Ehrenamtlichen im Verein braucht es eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, die das Bundesland, die Gemeinde oder der Verein abschließt. Entscheidend für die Praxis ist die Grenze zum Dienstverhältnis: Arbeitet jemand nach Weisung, zu festen Zeiten und gegen Bezahlung, kann die Sozialversicherung eine Anmeldung verlangen. Hier liest du, was gilt und wie du deinen Verein absicherst.

Ehrenamt und freiwilliges Engagement: die Begriffe

Im Alltag werden Ehrenamt und Freiwilligenarbeit oft gleich verwendet. Das Freiwilligenweb des Sozialministeriums unterscheidet so: Ein Ehrenamt ist eine Funktion, die jemand freiwillig, regelmäßig und unentgeltlich für eine bestimmte Zeit übernimmt, meist gewählt oder bestellt, etwa als Obfrau, Kassier oder Rechnungsprüferin. Freiwilliges Engagement ist weiter und umfasst auch Hilfe ohne Funktion, vom Kuchenbacken für das Fest bis zum Fahrtendienst.

Das Freiwilligengesetz definiert freiwilliges Engagement in § 2 Abs 2. Es liegt vor, wenn Menschen

  1. freiwillig Leistungen für andere erbringen,
  2. in einem organisatorischen Rahmen,
  3. unentgeltlich,
  4. zur Förderung der Allgemeinheit oder aus vorwiegend sozialen Motiven und
  5. nicht in Erwerbsabsicht, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen einer Berufsausbildung.

Auch die Aus- und Fortbildung, die für die freiwillige Tätigkeit nötig ist, zählt dazu. Hilfe unter Nachbarn ohne Organisation ist dagegen informelles Engagement. Die Rechte und Pflichten von Mitgliedern, die zugleich Ehrenamtliche sind, erklärt der Beitrag Mitglieder: Rechte und Pflichten.

Was das Freiwilligengesetz regelt

Das FreiwG ist vor allem ein Fördergesetz. Für deinen Verein sind diese Teile wichtig:

RegelungWas sie bedeutetFundstelle
Freiwilligenorganisationgemeinnützige juristische Person mit Sitz in Österreich, deren Tätigkeit in hohem Ausmaß von Freiwilligen getragen wird und die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist; politische Parteien zählen nicht dazu§ 3 Abs 1 und 2 FreiwG
Förderbedingung InformationFreiwillige nachweislich informieren über Aufnahmemodus, Tätigkeitsfelder, Ansprechperson, Aus- und Fortbildung, Mitsprache, Tätigkeitsnachweis, Aufwandsentschädigung und Versicherung§ 3 Abs 3 Z 1 FreiwG
Förderbedingung Freiwilligenpassauf Verlangen binnen sechs Monaten nach Ende der Tätigkeit einen Freiwilligenpass ausstellen§ 3 Abs 3 Z 2, § 4 Abs 3 FreiwG
Service- und Kompetenzstelle, FreiwilligenzentrenBeratung und Vernetzung, auch zum Versicherungsschutz für Freiwillige§§ 4a und 4b FreiwG
AnerkennungsfondsZuwendungen für innovative Maßnahmen und Initiativen im freiwilligen Engagement§§ 36 ff FreiwG
Freiwilliges Sozialjahr, Umweltschutzjahr, Gedenkdiensteigene Regeln mit Versicherung und Taschengeld; betreffen anerkannte Träger, nicht das gewöhnliche Ehrenamt im VereinAbschnitte 2 bis 4 FreiwG

Der Katalog in § 3 Abs 3 ist auch ohne Förderung eine gute Liste dafür, was Ehrenamtliche von dir erfahren sollten. Er eignet sich als Gerüst für eine Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit. Wie dein Verein Mittel aus dem Fonds beantragt, steht im Beitrag Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement.

Ein praktischer Vorteil: Strafregisterbescheinigungen, die für freiwilliges Engagement in einer Freiwilligenorganisation beantragt werden, sind gebührenfrei. Dafür bestätigt der Verein das Engagement auf dem vorgesehenen Bestätigungsformular, als registrierte Freiwilligenorganisation mit seiner FWO-Nummer. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag Strafregisterbescheinigung für Ehrenamtliche.

Frau mit Klemmbrett koordiniert eine Gruppe Freiwilliger
Frau mit Klemmbrett koordiniert eine Gruppe Freiwilliger

Anerkennung: Freiwilligenpass und Nachweis

Der Freiwilligenpass ist laut § 4 Abs 3 FreiwG die zentrale Bestätigung über freiwillige Tätigkeiten in Österreich. Dazu gehört ein Nachweis über freiwillige Tätigkeiten, der Dauer und Art der Tätigkeit und die dabei erworbenen Kompetenzen festhält. Ehrenamtliche können ihn als ergänzende Bewerbungsunterlage nutzen. Den Nachweis erstellen die freiwillige Person und der Verein gemeinsam, und beide unterschreiben ihn. Es gibt ihn auch digital: Vereine, die sich auf freiwilligenpass.at registrieren, können Nachweise elektronisch ausstellen. Neben Urkunden wirkt die Anerkennung im Alltag; Ideen dazu findest du im Beitrag Wertschätzung im Ehrenamt.

Geld im Ehrenamt

Unentgeltlich heißt nicht, dass Ehrenamtliche auf den eigenen Kosten sitzen bleiben. Ersetzt dein Verein nachgewiesene Kosten wie Fahrt, Porto, Telefon oder Material, ist das laut Freiwilligenweb keine Bezahlung, solange damit nicht die aufgewendete Zeit abgegolten wird. Darüber hinaus kennt das Steuerrecht zwei Pauschalen: das Freiwilligenpauschale für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Vereinen und die PRAE für Sportlerinnen, Trainer und Schiedsrichterinnen im Sportverein. Welche Regel zu wem passt, erklärt der Beitrag Aufwandsentschädigung im Verein.

Wichtig: Diese Pauschalen sind Regeln des Steuerrechts. Die Sozialversicherung prüft eigenständig, ob ein Dienstverhältnis vorliegt; die steuerlichen Vereinsrichtlinien gelten dort laut dem Leitfaden von BMF und Sozialversicherung nicht. Für das Freiwilligenpauschale gibt es im ASVG keine eigene Befreiung. Als Entgelt gelten nach § 49 Abs 1 ASVG Geld- und Sachbezüge. Je regelmäßiger und höher Zahlungen oder geldwerte Vorteile sind, desto eher sehen sie nach Bezahlung aus.

Versicherung von Ehrenamtlichen

Unfallversicherung

Ehrenamtliche in einem Verein sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Verletzt sich jemand beim Aufbau für das Vereinsfest, ist das meist ein Freizeitunfall: Die Behandlung läuft über die eigene Krankenversicherung, Leistungen wie bei einem Arbeitsunfall gibt es nicht. Ausnahmen regelt § 176 Abs 1 Z 7 ASVG. Er stellt Unfälle bei Ausbildung, Übungen und Einsätzen den Arbeitsunfällen gleich, wenn sie Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren, des Österreichischen Roten Kreuzes, freiwilliger Rettungsgesellschaften, des Bergrettungsdienstes, der Wasser-Rettung und einiger weiterer Einsatzorganisationen passieren.

Haftpflicht

Verursacht eine ehrenamtliche Person einen Schaden, etwa an einem geliehenen Gerät oder bei einem Gast, stellt sich die Frage nach der Haftung. Für Mitglieder von Vereinsorganen regelt § 24 VerG die Haftung gegenüber dem Verein: Wer unentgeltlich tätig ist, haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes vereinbart oder in den Statuten festgelegt ist. Für Schäden bei Dritten hilft eine Vereinshaftpflichtversicherung, die Ehrenamtliche ausdrücklich einschließt. Mehr dazu in den Beiträgen Haftung im Verein und Versicherungen für Vereine.

Angebote von Ländern und Gemeinden

Laut Freiwilligenweb gibt es in den Bundesländern eigene Haftpflicht- und Unfallversicherungen für Freiwillige oder vom Land finanzierte Versicherungslösungen für unterschiedliche Zielgruppen; auch Gemeinden bieten Lösungen an. Wer genau geschützt ist und ob dein Verein Einsätze melden muss, ist unterschiedlich. Frag bei deinem Bundesland und deiner Gemeinde nach, bevor du selbst eine Versicherung abschließt, und frag bei deinem Dachverband nach, ob es für Mitgliedsvereine eine Lösung gibt. Beratung zum Versicherungsschutz bieten auch die Freiwilligenzentren und die Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement.

Ehrenamt oder Dienstverhältnis?

Ob jemand ehrenamtlich oder als Dienstnehmerin tätig ist, entscheidet nicht die Bezeichnung, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich abläuft. Nach § 539a ASVG zählt der wahre wirtschaftliche Gehalt, nicht die äußere Form. Dienstnehmer ist, wer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird (§ 4 Abs 2 ASVG). Das Freiwilligenweb nennt als Merkmale eines Arbeitsverhältnisses die Eingliederung in die Organisation, Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht, disziplinäre Verantwortung, wirtschaftliche Abhängigkeit und einen Anspruch auf Entgelt. Daraus ergibt sich diese Orientierung:

Spricht für EhrenamtSpricht für ein Dienstverhältnis
Die Person entscheidet selbst, ob und wann sie hilft.Feste Dienste oder Schichtpläne mit Pflicht zum Erscheinen
Absagen haben keine Folgen.Kontrolle und Sanktionen bei Fehlen oder Zuspätkommen
Kein Anspruch auf Bezahlung, höchstens Kostenersatz oder FreiwilligenpauschaleStundenlohn oder fixer Monatsbetrag, auf den die Person Anspruch hat
Motiv ist der Vereinszweck, oft verbunden mit der MitgliedschaftDie Tätigkeit dient dem Lebensunterhalt.
Unterstützt hauptberufliche Kräfte zusätzlichErsetzt eine Stelle, die sonst bezahlt würde
Aufgaben lassen sich tauschen oder abgeben.Persönliche Arbeitspflicht und Eingliederung wie beim Personal

Den Punkt zur Stellenbesetzung nennt das Freiwilligenweb Arbeitsmarktneutralität: Freiwillige sollen zusätzliche Aufgaben übernehmen und keine hauptberuflichen Kräfte ersetzen. Heikel sind vor allem Einsätze, die wie ein Job aussehen: Barbetrieb, Kassa oder Ordnerdienst bei großen Veranstaltungen, die regelmäßige Reinigung der Anlage oder Büroarbeit zu festen Zeiten. Bei einer Kontrolle, etwa durch die Finanzpolizei, musst du erklären können, wer mitarbeitet und auf welcher Grundlage. Je klarer du Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit dokumentierst, desto leichter fällt dieser Nachweis.

Brauchst du Arbeitskräfte verbindlich und gegen Bezahlung, stell sie richtig an. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € im Monat (2026) sind sie geringfügig beschäftigt und nur unfallversichert, darüber voll versichert; anmelden musst du sie in beiden Fällen vor Arbeitsbeginn. Die Möglichkeiten zeigen die Beiträge Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag und Verein als Arbeitgeber.

Sonderfälle

  • Angestellte, die zusätzlich ehrenamtlich helfen: Das ist möglich, wenn die Tätigkeiten klar getrennt sind. Ein steuerfreies Freiwilligenpauschale gibt es nur für eine Tätigkeit, die keine vergleichbare Qualifikation erfordert wie die bezahlte.
  • Mannschaftssport: Laut Leitfaden von BMF und Sozialversicherung sind Mannschaftssportlerinnen und -sportler, die vom Verein Geld bekommen, in der Regel Dienstnehmer. Bekommen sie nur PRAE innerhalb der Grenzen, bleibt das beitragsfrei, solange der Sport nicht Hauptberuf und Hauptquelle der Einnahmen ist.
  • Funktionärinnen und Funktionäre: Eine Obfrau oder ein Obmann ist laut Leitfaden grundsätzlich nicht Dienstnehmer des Vereins.

Gute Rahmenbedingungen schaffen

Rechtssicherheit und gute Zusammenarbeit hängen eng zusammen. Wer weiß, was erwartet wird, wer Ansprechperson ist und wie Kosten ersetzt werden, bleibt länger dabei. Beschreib Aufgaben deshalb kurz schriftlich, plane Einsätze als Angebot statt als Dienstplan und begleite neue Ehrenamtliche in den ersten Wochen; Tipps dazu stehen im Beitrag Einarbeitung von Ehrenamtlichen. In campai hältst du Ehrenämter direkt am Kontakt fest und legst Vereinbarungen als Dokument beim Kontakt ab (Mitgliederverwaltung).

Häufige Fragen

Sind Ehrenamtliche in Österreich automatisch versichert?

In der Regel nicht. Gesetzlich unfallversichert sind vor allem Freiwillige bestimmter Einsatzorganisationen wie Feuerwehr, Rotes Kreuz oder Bergrettung. Für alle anderen klär den Schutz über Bundesland, Gemeinde, Dachverband oder eine eigene Vereinsversicherung.

Muss ein Verein Ehrenamtliche bei der ÖGK anmelden?

Nicht, wenn sie wirklich freiwillig und unentgeltlich tätig sind und kein Dienstverhältnis besteht. Arbeitet jemand in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt, musst du die Person vor Arbeitsbeginn anmelden, egal wie die Tätigkeit genannt wird.

Darf ein Verein Ehrenamtlichen etwas zahlen?

Ja: nachgewiesene Kosten, das Freiwilligenpauschale bis 30 € pro Tag und 1.000 € im Jahr, für Übungsleiter und soziale Dienste bis 50 € und 3.000 €, im Sport die PRAE. Stundenlöhne oder fixe Monatsbeträge mit Anspruch sprechen dagegen für ein Dienstverhältnis.

Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamt und Freiwilligenarbeit?

Ein Ehrenamt ist eine Funktion, meist gewählt oder bestellt, die jemand regelmäßig übernimmt. Freiwilligenarbeit ist der weitere Begriff und umfasst auch einzelne Einsätze ohne Funktion.

Bekommen Ehrenamtliche eine Bestätigung?

Wenn dein Verein nach dem Freiwilligengesetz gefördert werden will, muss er auf Verlangen binnen sechs Monaten nach Ende der Tätigkeit einen Freiwilligenpass ausstellen. Auch ohne Förderung ist ein Tätigkeitsnachweis eine einfache Form der Anerkennung.

Fazit

Ehrenamt in Österreich ruht auf Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit. Das Freiwilligengesetz beschreibt diese Grundsätze, fördert Freiwilligenorganisationen und bietet mit dem Freiwilligenpass eine anerkannte Bestätigung. Gesetzlichen Unfallschutz haben vor allem die Freiwilligen von Einsatzorganisationen; alle anderen Vereine kümmern sich selbst um Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die wichtigste Grenze ist die zum Dienstverhältnis: Solange Ehrenamtliche selbst entscheiden, wann sie helfen, und höchstens Kosten oder steuerfreie Pauschalen bekommen, bleibt das Ehrenamt ein Ehrenamt.

Checkliste: Ehrenamt rechtssicher organisieren

Mit diesen Schritten schaffst du klare Verhältnisse für Ehrenamtliche und deinen Verein.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.