Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement: Zuschuss beantragen und abrechnen
Bis zu 30.000 € für Projekte, die freiwilliges Engagement innovativ stärken: wer den Zuschuss bekommt, was du einreichst und wie du abrechnest.
- Finanzen & Steuern
- 29. Oktober 2026
- 12 Min. Lesezeit
- campai Redaktion

Der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement ist ein Fonds des Bundes nach dem Freiwilligengesetz. Er gibt Geld für innovative Maßnahmen, besondere Aktivitäten und Initiativen, die freiwilliges Engagement in Österreich nachhaltig sichern. Vereine und andere inländische juristische Personen können bis zu 30.000 € pro Projekt bekommen, Einzelpersonen bis zu 1.000 €. Den Antrag stellst du gebührenfrei beim Sozialministerium, und zwar laufend, ohne Einreichfrist. Stand Oktober 2026 läuft der Fonds weiter, die Richtlinie von 2024 gilt unverändert. Neu ist ein Antragsformular, dem du eine Bestätigung des Finanzamts und, wenn dein Verein Angestellte hat, der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beilegst.
Was der Anerkennungsfonds ist
Eingerichtet hat den Fonds das Freiwilligengesetz (FreiwG), die Regeln stehen in Abschnitt 6 (§§ 36 bis 42 FreiwG). Der Fonds hat eigene Rechtspersönlichkeit und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Der Bund stellt ihm jährlich 500.000 € zur Verfügung (§ 41 Z 3 FreiwG), dazu kommen Spenden, Erbschaften und Erträge. Wie das Geld vergeben wird, regelt die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds, die seit 1. Februar 2024 gilt. Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das auch über die Anträge entscheidet. Einen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung gibt es nicht (§ 38 Abs. 1 FreiwG). Was das Freiwilligengesetz sonst regelt, liest du unter Ehrenamt in Österreich.
Wer einreichen kann
Zuwendungen können österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder Menschen mit ständigem Aufenthalt in Österreich bekommen, außerdem inländische juristische Personen, also auch jeder Verein mit ZVR-Zahl (§ 36 Abs. 2 FreiwG). Auf eine Sparte ist der Fonds nicht beschränkt: Sport-, Kultur-, Sozial-, Umwelt- oder Rettungsvereine können gleichermaßen einreichen, wenn das Projekt freiwilliges Engagement stärkt. Neben Anträgen kann eine Zuwendung auch auf Vorschlag des Ministeriums oder des Österreichischen Freiwilligenrats vergeben werden.
Was gefördert wird
Gefördert werden Vorhaben, die über den normalen Vereinsbetrieb hinausgehen. Die Richtlinie unterscheidet drei Gruppen.
Innovative Maßnahmen
Als innovativ gelten laut Richtlinie insbesondere Vorhaben, die
- neue Systeme oder Methoden für das Freiwilligenmanagement entwickeln oder erproben,
- gezielt neue Freiwillige gewinnen,
- eigene Angebote für bestimmte Zielgruppen schaffen, etwa für Jugendliche oder ältere Menschen,
- neue Strategien, Technologien und Medien für freiwilliges Engagement entwickeln und erproben,
- Freiwillige bei der Entwicklung ihrer Kompetenzen unterstützen,
- neue Formen freiwilligen Engagements lokal oder überregional ausprobieren,
- Freiwillige, Freiwilligenorganisationen und Freiwilligenzentren vernetzen oder
- Kooperationen zwischen öffentlichem und privatem Sektor aufbauen oder dauerhaft sichern.
Besondere Aktivitäten oder Initiativen
Dazu zählen längerfristig wirksame Maßnahmen, die freiwilliges Engagement lokal, regional oder national absichern, vorbildliche und nachhaltige Tätigkeiten, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, wissenschaftliche Arbeiten zum Thema sowie Maßnahmen, die Freiwilligenarbeit attraktiver machen, etwa überregionale Wettbewerbe und Auszeichnungen.
Unterstützung bei Katastrophen und Notständen
Außerdem kann der Fonds im Zusammenhang mit Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs und außerordentlichen Notständen an anerkannte Träger oder Freiwilligenorganisationen zahlen (§ 36 Abs. 1a FreiwG). Die Maßnahme muss sich auf Freiwillige oder Freiwilligenengagement beziehen. Für diese Zuwendungen gelten die üblichen Höchstbeträge nicht.
Was das im Vereinsalltag heißen kann
Ob ein Projekt gefördert wird, entscheidet das Ministerium im Einzelfall. Gute Chancen haben Ideen, die zeigen, wie dein Verein Engagement über den Alltag hinaus stärkt: ein Mentoringprogramm, in dem erfahrene Ehrenamtliche neue begleiten; eine Einsatzplanung, die mehrere Vereine einer Gemeinde gemeinsam nutzen; ein Lehrgang, der Jugendliche auf Funktionen im Verein vorbereitet; oder Angebote, damit Menschen mit Behinderung als Freiwillige mitmachen können. Neue Dressen, die Sanierung des Vereinsheims oder Aufwandsentschädigungen für Helferinnen und Helfer passen dagegen nicht. Ideen für die Gewinnung und Einarbeitung von Freiwilligen findest du unter Ehrenamtliche gewinnen und Einarbeitung Ehrenamtlicher.

Wie viel Geld es gibt
| Empfänger | Höchstbetrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Organisationen, etwa Vereine | 30.000 € | Punkt 7.3 der Richtlinie |
| Natürliche Personen | 1.000 € | Punkt 7.4 der Richtlinie |
| Natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement | 5.000 € | Punkt 7.4 der Richtlinie |
| Hilfe bei Katastrophen und Notständen (§ 36 Abs. 1a FreiwG) | kein fixer Höchstbetrag | Punkt 7.5 der Richtlinie |
Der Höchstbetrag gilt für das ganze Projekt, nicht pro Jahr. Ein Projekt kann bis zu zwei Jahre dauern; viele sind auf etwa ein Jahr angelegt. Wie hoch die Zuwendung ausfällt, hängt unter anderem von den verfügbaren Fondsmitteln, den Gesamtkosten, dem Grad der Innovation, dem Beitrag zum freiwilligen Engagement, der Vorbildwirkung und der Nachhaltigkeit ab. Zuschüsse oder günstige Darlehen anderer Stellen für dasselbe Vorhaben musst du angeben; sie werden bei der Bemessung berücksichtigt.
Welche Kosten du einreichen kannst
| Förderbar | Nicht förderbar |
|---|---|
| Personalkosten für Projektmitarbeitende, auch zusätzliche Stunden bestehender Angestellter, wenn sie direkt dem Projekt dienen | Aufwandsentschädigungen für Freiwillige |
| Projektbezogene Sachkosten | Reine Anschaffungen oder Renovierungen ohne klaren, innovativen und nachhaltigen Projektbezug |
| Projektbezogene Leitung und Öffentlichkeitsarbeit in begründetem Umfang | Allgemeine Verwaltungskosten wie die laufende Vereinsbuchhaltung |
| Overheads pauschal bis 5 % der Zuschusssumme, ohne Belege | Kauf von Liegenschaften und Gebäuden, Finanzierungskosten, Strafen, Spirituosen, Rauchwaren und Trinkgelder |
| Reisekosten nach den Regeln für Bundesbedienstete, ohne Tagesgebühren | Umsatzsteuer, wenn dein Verein vorsteuerabzugsberechtigt ist |
Geräte und andere Anlagegüter über 1.000 €, die länger als ein Jahr genutzt werden, sind nur in Höhe der Abschreibung förderbar. Personalkosten werden höchstens bis zum Gehalt vergleichbarer Bundesbediensteter anerkannt; die Obergrenzen je Verwendungsgruppe stehen in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Wie du Freiwillige für ihren Einsatz entschädigen darfst, ohne den Fonds zu belasten, erklärt der Beitrag Freiwilligenpauschale; einen Überblick über alle Wege gibt Aufwandsentschädigung im Verein.
So stellst du den Antrag
Projekt und Kosten beschreiben
Beschreib dein Vorhaben konkret: Ziel, Zielgruppe, Maßnahmen, Zeitplan und die Wirkung, die du erwartest. Die Kostenaufstellung gestaltest du frei, etwa als Tabelle; es gibt keine verpflichtende Vorlage. Wichtig ist eine nachvollziehbare Zuordnung der beantragten Mittel zu den einzelnen Maßnahmen. Wenn du die Ausgaben ohnehin in einem Finanzplan sammelst, hilft dir der Beitrag Finanzplan für den Verein erstellen.
Das Formular ausfüllen
Verwende das aktuelle Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Anerkennungsfonds“ von freiwilligenweb.at, derzeit in der Fassung vom August 2026. Unter Punkt 6 begründest du kurz, welche Voraussetzungen der Richtlinie dein Projekt erfüllt und wie. Mindestens eines der Felder zum Beitrag für freiwilliges Engagement, zur Vorbildwirkung und zur nachhaltigen Sicherung musst du ausfüllen; nicht ausreichend begründete Anträge werden nicht berücksichtigt. Im Formular beantwortest du außerdem Fragen zum Vorsteuerabzug, zu Beschränkungen bei der Verfügung über das Vereinsvermögen, zu Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- oder Ausgleichsverfahren gegen vertretungsbefugte Personen in den letzten fünf Jahren und zu Haftungen wie Bürgschaften.
Beilagen
Gib im Formular die ZVR-Zahl deines Vereins an und leg die Kostenaufstellung und einen Identitätsnachweis bei. Neu ist der Nachweis, dass dein Verein seine Abgaben und Beiträge bezahlt hat. Beim Finanzamt ist die „Bescheinigung, dass keine fälligen Abgabenforderungen vorliegen“ (Verf 34a) gemeint, die du über FinanzOnline anforderst. Von der ÖGK brauchst du eine Bestätigung, dass dein Verein seinen Zahlungspflichten nachkommt. Statt der Bescheinigungen akzeptiert das Ministerium auch die letzte Vorschreibung samt Einzahlungsbestätigung. Hat dein Verein keine Angestellten, entfällt der ÖGK-Nachweis.
Einreichen und warten
Den unterschriebenen Antrag schickst du samt Beilagen per E-Mail an anerkennungsfonds@sozialministerium.gv.at oder per Post an die Abteilung für seniorenpolitische Grundsatzfragen und Freiwilligenangelegenheiten, Stubenring 1, 1010 Wien. Der Antrag ist gebührenfrei. Feste Fristen gibt es nicht; das Ministerium bearbeitet die Anträge in der Regel quartalsweise. Auch bereits begonnene Projekte können gefördert werden. Reichst du fehlende Unterlagen trotz Aufforderung nicht nach, gilt der Antrag als zurückgezogen.

Nach der Zusage: Vertrag und Pflichten
Bewilligt das Ministerium den Zuschuss, schließt es mit deinem Verein einen Zuwendungsvertrag; dazu gelten die Allgemeinen Vertragsbestimmungen in der Fassung vom 7. März 2025. Verbindlich ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Unterschreibst du digital, muss es eine qualifizierte elektronische Signatur sein, etwa mit der ID Austria. Während des Projekts musst du
- den vereinbarten Zeitplan einhalten,
- Verzögerungen und nötige Änderungen unverzüglich und von dir aus melden,
- die Mittel sparsam, wirtschaftlich und nur für den vereinbarten Zweck einsetzen,
- bei schriftlichen Veröffentlichungen gut sichtbar den Hinweis „Unterstützt aus Mitteln des Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ anbringen,
- Prüfungen durch das Ministerium zulassen und
- alle Bücher und Belege zehn Jahre ab Ende des Jahres der Auszahlung aufbewahren.
Rücklagen oder Rückstellungen darfst du aus dem Zuschuss nicht bilden. Willst du das Projekt ändern, kann das Ministerium zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Gibst du es auf, erlischt der Vertrag und du musst bereits erhaltenes Geld zurückzahlen.
Abrechnung: so weist du die Verwendung nach
Nach Projektende rechnest du ab, per E-Mail oder Post an dieselbe Abteilung. Der Verwendungsnachweis besteht aus zwei Teilen: einem Sachbericht in geschlechtergerechter Sprache, der zeigt, wofür das Geld verwendet wurde, wie das Projekt gelaufen ist und was es gebracht hat, und einem zahlenmäßigen Nachweis mit der offiziellen Belegliste. Dazu kommt eine Erklärung, dass die abgerechneten Ausgaben nicht bei anderen Förderstellen eingereicht wurden.
| Höhe der Zuwendung | Was du vorlegst |
|---|---|
| bis 10.000 € | Sachbericht und Belegliste; Rechnungen und Zahlungsnachweise nur auf Aufforderung |
| über 10.000 € | Sachbericht, Belegliste sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise für alle abgerechneten Posten; bei Personalkosten auch Lohnkonten |
| jede Höhe mit Projektpersonal | Stundenaufzeichnungen der Projektmitarbeitenden |
Abrechnen kannst du nur Posten, die in der Belegliste stehen und bezahlt sind. Der Betrag im Abrechnungsformular darf nicht höher sein als die belegten Kosten. Rechnungen müssen den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes an eine Rechnung entsprechen, und zu jedem Beleg gehört ein Zahlungsnachweis wie ein Kontoauszug. Scans der Originale reichen, solange das Ministerium nichts anderes verlangt. Wenn du Belege und Zahlungen laufend in der campai-Buchhaltung erfasst und dem Projekt zuordnest, hast du die Daten für die Belegliste am Ende beisammen. Wie Förderungen allgemein abgerechnet werden, erklärt der Überblick Förderungen für Vereine in Österreich.
Wann du zurückzahlen musst
Das Gesetz verlangt, dass der Fonds sich die Rückzahlung vorbehält (§ 39 FreiwG). Zurückzahlen musst du insbesondere, wenn dein Verein wesentliche Umstände wissentlich falsch oder unvollständig angegeben hat, das Projekt durch eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, das Geld widmungswidrig verwendet wurde, die Abrechnung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß vorliegt oder nicht anerkannt wird, oder wenn dein Verein eine Prüfung vereitelt. Mit dem Antrag erkennt dein Verein diese Abrechnungs- und Rückzahlungsbestimmungen ausdrücklich an.
Häufige Fragen
Gibt es für den Anerkennungsfonds eine Einreichfrist?
Nein. Du kannst laufend einreichen. Das Ministerium bearbeitet die Anträge in der Regel quartalsweise, abhängig davon, wie viele eingelangt sind.
Kann mein Verein ein Projekt einreichen, das schon läuft?
Ja. Auch bereits begonnene Projekte können unterstützt werden, wenn sie die Kriterien der Richtlinie erfüllen. Es müssen nicht ausschließlich neue Projekte sein.
Darf mein Verein mit dem Zuschuss Freiwillige bezahlen?
Nein. Aufwandsentschädigungen für Freiwillige sind nicht förderbar. Förderbar sind Personal- und Sachkosten des Projekts, etwa für eine Koordinatorin oder einen Koordinator, Schulungen oder Öffentlichkeitsarbeit.
Braucht mein Verein ohne Angestellte eine ÖGK-Bestätigung?
Nein. Ohne angestellte Mitarbeitende ist weder eine Lastschriftanzeige noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der ÖGK nötig. Die Bescheinigung des Finanzamts legst du trotzdem bei.
Kann ich andere Förderungen für dasselbe Projekt nutzen?
Ja, aber du musst sie im Antrag mit Stelle und Betrag angeben. Das Ministerium berücksichtigt sie bei der Höhe des Zuschusses, und dieselben Ausgaben darfst du nur einmal abrechnen.
Fazit
Der Anerkennungsfonds ist keine Förderung für den laufenden Vereinsbetrieb, sondern für Projekte, die freiwilliges Engagement weiterbringen. Mit bis zu 30.000 €, laufender Einreichung und einem dreiseitigen Antragsformular ist er für Vereine jeder Sparte gut erreichbar. Entscheidend sind eine klare Begründung, warum dein Projekt innovativ oder nachhaltig ist, eine saubere Kostenaufstellung und die neuen Nachweise von Finanzamt und ÖGK. Wenn du Belege von Anfang an projektbezogen sammelst, ist auch die Abrechnung schnell erledigt.
Checkliste: Antrag beim Anerkennungsfonds
Mit diesen Schritten bereitest du den Antrag vor und behältst bis zur Abrechnung alles im Griff.
Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.