PRAE-Formular und Rechner 2026 (mit Freiwilligenpauschale)
Werte 2026, Stand 30. Oktober 2026 · PRAE im Sportverein: pauschale Reiseaufwandsentschädigung und L 19-Meldung
Keine Steuer- oder Rechtsberatung, Stand 30. Oktober 2026. Hängt ein Ergebnis von einer Einschätzung ab, kläre es mit deiner Steuerberatung.
Was ist die PRAE (pauschale Reiseaufwandsentschädigung)?
Die pauschale Reiseaufwandsentschädigung, kurz PRAE, ist eine steuerfreie Zahlung, die ein gemeinnütziger Sportverein an Sportler:innen, Trainer:innen und Schiedsrichter:innen leisten darf. Steuerfrei sind bis zu 120 € pro Einsatztag und höchstens 720 € pro Kalendermonat (§ 3 Abs 1 Z 16c EStG). Die PRAE gilt Fahrt- und Verpflegungskosten pauschal ab; Belege über die tatsächlichen Kosten brauchst du nicht.
Zahlen darf sie nur ein Verein, dessen begünstigter Zweck Körpersport ist. Denksport wie Schach oder Bridge zählt nicht. Bekommen können sie Sportler:innen, Sportbetreuer:innen wie Trainer, Übungsleiterinnen, Masseure oder Zeugwarte sowie Schiedsrichter:innen samt Kampf-, Punkt- und Zeitnehmer:innen. Eine Mitgliedschaft oder Ausbildung ist nicht nötig. Funktionär:innen wie Obmann, Kassierin oder Platzwart bekommen keine PRAE; für sie gibt es das Freiwilligenpauschale.
Ein Einsatztag ist ein Tag mit Training, Wettkampf oder einem anderen sportlichen Einsatz für den Verein, unabhängig von der Dauer (laut PRAE-FAQ von Sport Austria). In der Sozialversicherung bleibt die PRAE beitragsfrei, solange die Tätigkeit nicht Hauptberuf und nicht Haupteinnahmequelle ist. Studium, Haushalt oder ein anderer Job gelten als Hauptberuf, Pension oder Arbeitslosengeld nicht.
| Wert | Betrag | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|
| PRAE pro Einsatztag | 120 € | § 3 Abs 1 Z 16c EStG | BMF, BMF und Sozialversicherung |
| PRAE pro Kalendermonat | 720 € | § 3 Abs 1 Z 16c EStG | BMF, BMF und Sozialversicherung |
Kleines und großes Freiwilligenpauschale
Seit 2024 dürfen alle abgabenrechtlich begünstigten Vereine Freiwilligen eine steuerfreie Anerkennung zahlen. Das kleine Freiwilligenpauschale beträgt bis zu 30 € pro Kalendertag und höchstens 1.000 € im Jahr. Es gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, auch im Vorstand.
Das große Freiwilligenpauschale beträgt bis zu 50 € pro Kalendertag und höchstens 3.000 € im Jahr. Es gilt für mildtätige Tätigkeiten, für Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge, für Hilfe bei Katastrophen und für Ausbildner:innen und Übungsleiter:innen, etwa in der Chorleitung. Beide Pauschalen zusammen sind auf 3.000 € pro Person und Jahr begrenzt.
Die Zahlung muss freiwillig sein, also ohne vertraglichen Anspruch und ohne Dienstverhältnis. Außerdem darf die Person vom selben Verein keine PRAE und keine anderen Einkünfte für eine Tätigkeit bekommen, die eine vergleichbare Ausbildung oder Qualifikation verlangt. Was über den Grenzen liegt, ist für die Person steuerpflichtig.
| Wert | Betrag | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kleines Freiwilligenpauschale pro Kalendertag | 30 € | § 3 Abs 1 Z 42 lit a EStG | BMF |
| Kleines Freiwilligenpauschale pro Kalenderjahr | 1.000 € | § 3 Abs 1 Z 42 lit a EStG | BMF |
| Großes Freiwilligenpauschale pro Kalendertag | 50 € | § 3 Abs 1 Z 42 lit b EStG | BMF |
| Großes Freiwilligenpauschale pro Kalenderjahr | 3.000 € | § 3 Abs 1 Z 42 lit b EStG | BMF |
| Kleines und großes Freiwilligenpauschale zusammen pro Jahr | 3.000 € | § 3 Abs 1 Z 42 EStG | BMF |
PRAE oder Freiwilligenpauschale: Wer bekommt was?
| Tätigkeit | PRAE | Freiwilligenpauschale |
|---|---|---|
| Sportler:in im Sportverein | bis 120 € pro Tag, 720 € pro Monat | – |
| Trainer:in oder Übungsleiter:in im Sportverein | bis 120 € pro Tag, 720 € pro Monat | großes: 50 € pro Tag, 3.000 € im Jahr |
| Schiedsrichter:in, Kampf- oder Punkterichter:in | bis 120 € pro Tag, 720 € pro Monat | – |
| Obmann/Obfrau, Kassier:in, Platzwart:in, Helfer:in | – | kleines: 30 € pro Tag, 1.000 € im Jahr |
| Chor- oder Kursleitung im Kulturverein | – | großes: 50 € pro Tag, 3.000 € im Jahr |
| Pflege, Jugendbetreuung, Katastrophenhilfe | – | großes: 50 € pro Tag, 3.000 € im Jahr |
Bekommt eine Person vom selben Verein beides, sind die amtlichen Quellen nicht einheitlich. Die BMF-FAQ zu Vereinen schließt das Freiwilligenpauschale aus, wenn die Person von diesem Verein PRAE erhält. Nach dem Formular E 29 entfällt es nur in Monaten mit PRAE, und die Jahresgrenze sinkt anteilig. Der Rechner zeigt die strengere Lesart und daneben den Betrag nach der milderen. Kläre den Fall mit deiner Steuerberatung, bevor du beides zahlst.
Von verschiedenen Vereinen darf eine Person PRAE und Freiwilligenpauschale auch im selben Monat bekommen (laut Verband). Bei der PRAE darf jeder Verein bis zur Grenze zahlen; was die Person insgesamt darüber erhält, wird bei ihr versteuert.
Aufwandsentschädigung steuerfrei auszahlen: Aufzeichnungen
Zahlt dein Verein einer Person ausschließlich PRAE, reicht eine vereinfachte Abrechnungsaufzeichnung: pro Person und Monat die Einsatztage, der Betrag pro Tag und eine Empfangsbestätigung. Zahlt er ihr auch Gehalt oder Prämien, etwa eine Siegprämie, führst du ein Lohnkonto. Bewahre alles sieben Jahre auf.
Beim Freiwilligenpauschale zeichnest du für jede Person die Einsatztage, die Art des Pauschales und den Betrag auf. Ein unterschriebener Beleg pro Auszahlung ist der einfachste Nachweis. Der Rechner oben erstellt beides als PDF oder Excel, die leere Vorlage findest du gleich unter dem Rechner.
Neben der PRAE darf derselbe Verein keine tatsächlichen Fahrtkosten, kein Kilometergeld und keine Diäten steuerfrei ersetzen. Sachleistungen wie Bahntickets, ein Mannschaftsbus oder eine vom Verein bezahlte Unterkunft sind erlaubt. Eine fixe Bezahlung nachträglich in PRAE umzurechnen, ist nicht zulässig.
L 19 melden bis Ende Februar
Alle PRAE, die dein Verein 2026 einer Person auszahlt, meldest du mit dem Formular L 19 bis Ende Februar 2027 an das Finanzamt. Die L 19 geht elektronisch über ELDA, nicht über FinanzOnline; du brauchst dafür eine ID Austria. Übermittelt dein Verein für die Person ohnehin einen Lohnzettel L 16, stehen die PRAE dort und die L 19 entfällt. Für selbstständig tätige Schiedsrichter:innen gibt es keine L 19.
Beim Freiwilligenpauschale meldest du nur Personen, denen dein Verein mehr als eine Höchstgrenze ausgezahlt hat. Dafür gibt es das Formular E 29, ebenfalls bis Ende Februar 2027. Bleibst du bei jeder Person unter den Grenzen, meldest du nichts, musst aber trotzdem aufzeichnen.
Häufige Fragen
Darf ein Obmann PRAE bekommen?
Nein. Die PRAE ist für Sportler:innen, Sportbetreuer:innen und Schiedsrichter:innen gedacht. Für die Arbeit als Obmann oder Obfrau gibt es das kleine Freiwilligenpauschale mit bis zu 30 € pro Tag und 1.000 € im Jahr. Trainiert der Obmann zusätzlich eine Mannschaft, kann er dafür PRAE bekommen; vom selben Verein gibt es dann nach der strengeren Lesart kein Freiwilligenpauschale.
Kann man PRAE von zwei Vereinen bekommen?
Ja. Laut der mit BMF und ÖGK abgestimmten PRAE-FAQ von Sport Austria darf jeder Verein bis zu 120 € pro Einsatztag und 720 € pro Monat zahlen. Was die Person von allen Vereinen zusammen darüber erhält, wird bei ihr in der Veranlagung versteuert.
Muss ich die PRAE in FinanzOnline melden?
Nein. Die PRAE meldest du mit dem Formular L 19 über ELDA bis Ende Februar des Folgejahres. Übermittelt dein Verein für die Person einen Lohnzettel L 16, stehen die PRAE dort und die L 19 entfällt.
Was passiert über 720 €?
Steuerfrei bleiben 120 € pro Einsatztag und höchstens 720 € im Monat. Der Teil darüber ist steuerpflichtig und in der Sozialversicherung beitragspflichtig, sobald die Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist. Wie der Teil abgerechnet wird, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Wie viel Freiwilligenpauschale ist steuerfrei?
Das kleine Freiwilligenpauschale bis 30 € pro Kalendertag und 1.000 € im Jahr, das große bis 50 € pro Kalendertag und 3.000 € im Jahr. Zusammen sind höchstens 3.000 € pro Person und Jahr steuerfrei.
Gibt es ein PRAE-Formular zum Ausfüllen?
Ja. Der Rechner oben erstellt die PRAE-Abrechnung mit Einsatztagen, Beträgen und Unterschriftsfeldern als PDF oder Excel. Die leere Vorlage gibt es als Excel-Datei. Die Meldung ans Finanzamt selbst ist das amtliche Formular L 19, das du über ELDA übermittelst.
Quellen
- BMF: Häufig gestellte Fragen zu Vereinen, Gemeinnützigkeit und Registrierkassenpflichtamtlich, Stand 2. Oktober 2026
- BMF: Abgabe der Meldung pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)amtlich, Stand 1. Jänner 2025
- BMF und Sozialversicherung: Leitfaden zur Sportlerbegünstigungamtlich, Stand 1. Oktober 2023
- BMF: Formular E 29, Mitteilung zum Freiwilligenpauschaleamtlich, Stand 24. Juni 2026
- ELDA: Übermittlung der L 19amtlich
- Sport Austria: PRAE-FAQ, mit BMF und ÖGK abgestimmtVerband, ergänzend, Stand 23. Oktober 2023