Gehalt und Honorar im Verein: Kollektivvertrag, Gehaltsschema, Honorarrichtsätze und Lohntransparenz
Wie viel zahlt dein Verein? Wann ein Kollektivvertrag gilt, wie du ein Gehaltsschema aufbaust, Honorare kalkulierst und was zur Lohntransparenz gilt.
- Ehrenamt & Mitarbeit
- 29. Oktober 2026
- 10 Min. Lesezeit
- campai Redaktion

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht. Wie viel dein Verein Angestellten mindestens zahlen muss, ergibt sich aus einem Kollektivvertrag, sofern einer gilt. Gilt keiner, wie bei vielen Sport- und Kulturvereinen, schuldest du ein angemessenes, ortsübliches Entgelt. Als Orientierung dienen dann Empfehlungen, etwa das Gehaltsschema, das die Gewerkschaft GPA und die IG Kultur für gemeinnützige Kulturvereine empfehlen. Für Honorare an Selbständige gibt es Richtsätze von Interessenvertretungen. In Stelleninseraten musst du schon heute das Mindestentgelt angeben. Die EU-Lohntransparenzrichtlinie hätte bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen; in Österreich ist ein Umsetzungsgesetz Ende Oktober 2026 aber noch nicht in Kraft.
Welche Regeln für dein Gehalt gelten
Bevor du Beträge festlegst, klär die Ausgangslage. Entscheidend sind die Vertragsart und die Frage, ob ein Kollektivvertrag auf deinen Verein anwendbar ist. Die Vertragsarten erklärt der Beitrag Dienstvertrag, freier Dienstvertrag oder Werkvertrag.
| Situation | Was gilt | Verbindlich? |
|---|---|---|
| Verein mit Gewerbeberechtigung, etwa für Gastronomie | Kollektivvertrag der Branche, weil der Verein Mitglied der Wirtschaftskammer ist | ja |
| Verein im Sozial- oder Gesundheitsbereich | häufig der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich, den das Bundeseinigungsamt auch für Nichtmitglieder verbindlich erklärt hat | ja |
| Berufsgruppe mit Mindestlohntarif | Mindestlohntarif | ja |
| kein Kollektivvertrag anwendbar, etwa viele Sport- und Kulturvereine | angemessenes, ortsübliches Entgelt; Empfehlungen als Orientierung | nur das angemessene Entgelt |
| freier Dienstvertrag | vereinbartes Entgelt, Kollektivvertrag nur, wenn einer für freie Dienstnehmer abgeschlossen wurde | Vereinbarung |
| Werkvertrag | frei vereinbartes Honorar, Richtsätze als Orientierung | Vereinbarung |
Gilt ein Kollektivvertrag, ist das Mindestentgelt der richtigen Beschäftigungsgruppe die Untergrenze. Einstufung, Zulagen, Sonderzahlungen und Vorrückungen ergeben sich dann aus dem Kollektivvertrag, und du nennst ihn im Dienstzettel. Wer weniger zahlt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Welche weiteren Pflichten als Arbeitgeber dazukommen, liest du im Beitrag Verein als Arbeitgeber in Österreich.
Ein eigenes Gehaltsschema aufbauen
Gilt kein Kollektivvertrag, lohnt sich trotzdem ein schriftliches Gehaltsschema. Es sorgt für gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit, macht Gehälter gegenüber Förderstellen nachvollziehbar und bereitet dich auf mehr Lohntransparenz vor. So gehst du vor:
- Tätigkeitsgruppen bilden: Ordne die Stellen nach Anforderungen und Verantwortung, etwa Hilfstätigkeiten, Assistenz, selbständige Fachtätigkeiten, Leitung mit Budget- oder Personalverantwortung und Gesamtleitung.
- Einstiegsgehälter festlegen: Leg für jede Gruppe ein monatliches Bruttogehalt auf Vollzeitbasis fest und rechne Teilzeit anteilig. Üblich sind 14 Gehälter mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Vorrückungen regeln: Bestimm, nach wie vielen Jahren das Gehalt steigt und ob Vordienstzeiten aus anderen Organisationen angerechnet werden.
- Anpassung vereinbaren: Leg fest, wie das Schema jährlich angepasst wird, zum Beispiel im Gleichschritt mit einem großen Kollektivvertrag.
- Beschließen und dokumentieren: Das Leitungsorgan beschließt das Schema, und du legst die Einstufung jeder Person im Dienstzettel fest.
Ein vereinbartes Gehalt kannst du später nicht einseitig senken, dafür braucht es eine Vereinbarung mit der betroffenen Person. Kalkuliere das Schema deshalb so, dass dein Verein es auch in einem Jahr mit weniger Förderungen tragen kann.

Orientierungswerte nach Vereinsart
Kulturvereine: die Empfehlung von GPA und IG Kultur
Für gemeinnützige Kulturvereine gilt in der Regel kein Kollektivvertrag. Nach Angaben der IG Kultur Österreich veröffentlichen sie und die Gewerkschaft GPA deshalb seit 1. Januar 2024 gemeinsam eine Sozialpartnerempfehlung mit einem Gehaltsschema. Wichtig: Es handelt sich um die Empfehlung einer Gewerkschaft und eines Interessenverbands, nicht um ein Gesetz und nicht um einen Kollektivvertrag. Kein Verein ist verpflichtet, sie zu zahlen.
Laut dem Fair-Pay-Gehaltsschema der IG Kultur für 2027 beginnt die niedrigste Beschäftigungsgruppe, Tätigkeiten ohne besondere Kenntnisse, ab 1. Januar 2027 bei 2.230 € brutto im Monat, die höchste, letztverantwortliche Leitungsfunktionen, bei 5.145 €. Die Beträge gelten für Vollzeit, 14-mal im Jahr, und steigen mit den Berufsjahren in Zweijahresschritten. Die jährlichen Anpassungen folgen nach Angabe der IG Kultur den Abschlüssen im Handel. Als Vollzeit empfiehlt sie 38,5 Wochenstunden; gesetzlich darf die Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten.
Für die Kulturförderung ist das Thema mehr als eine Empfehlung: Bund, Länder, Städte und Gemeinden haben 2022 eine gemeinsame Fair-Pay-Strategie für den Kulturbereich unterzeichnet, und der Bund vergibt zusätzlich zur Jahres- und Projektförderung der freien Szene Fair-Pay-Zuschüsse. Kalkulierst du Personalkosten in Förderanträgen nach einem nachvollziehbaren Schema, zeigst du der Förderstelle den tatsächlichen Bedarf. Mehr dazu im Beitrag zur Kulturförderung des Bundes.
Sportvereine: Trainer zwischen Gehalt und PRAE
Auch für die meisten Sportvereine gilt kein Kollektivvertrag. Angestellte Trainerinnen und Trainer erhalten dann ein angemessenes Entgelt, oft als Stundensatz pro Trainingseinheit. Gemeinnützige Sportvereine können Sportlerinnen, Trainern und Schiedsrichtern zusätzlich oder stattdessen die pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) zahlen: bis 120 € pro Einsatztag und höchstens 720 € pro Monat steuerfrei, sozialversicherungsfrei nur, wenn die Tätigkeit nicht Hauptberuf und nicht Haupteinkommensquelle ist. Ein vereinbartes Gehalt darfst du nicht nachträglich in PRAE umdeuten. Details im Beitrag zur PRAE im Sportverein.
Ehrenamtliche Funktionen
Wer ohne Anspruch auf Bezahlung mithilft, bekommt kein Gehalt. Möglich sind das Freiwilligenpauschale, der Ersatz tatsächlicher Kosten wie Fahrtkosten oder im Sport die PRAE. Welche Variante zu welcher Rolle passt, zeigt der Überblick Aufwandsentschädigung im Verein. Achte darauf, dass regelmäßige Pauschalen nicht wie ein verdecktes Gehalt wirken.
Was eine Anstellung den Verein kostet
Das Bruttogehalt ist nicht der ganze Aufwand. Zum Bruttogehalt kommen:
- die Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung, bei geringfügig Beschäftigten der Unfallversicherungsbeitrag und gegebenenfalls die Dienstgeberabgabe
- der Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse
- der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und, nur bei Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer, der Zuschlag dazu
- gegebenenfalls Kommunalsteuer, von der gemeinnützige Vereine nur in bestimmten Bereichen befreit sind; siehe Kommunalsteuer im Verein
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern vereinbart oder kollektivvertraglich vorgesehen
Für die Beschäftigten bringen 13. und 14. Gehalt einen Vorteil: Innerhalb des Jahressechstels werden sie begünstigt besteuert (§ 67 EStG). Lass dir vor einer Zusage von der Lohnverrechnung die Gesamtkosten pro Jahr berechnen und nimm sie in den Finanzplan auf.
Honorare für Selbständige kalkulieren
Bei einem Werkvertrag vereinbarst du ein Honorar. Es muss mehr abdecken als ein Bruttolohn: Die Auftragnehmerin zahlt Sozialversicherung und Einkommensteuer selbst, hat keinen bezahlten Urlaub und keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein fairer Stundensatz liegt deshalb deutlich über dem Stundenlohn einer vergleichbaren Anstellung.
Für selbständige Kulturarbeit veröffentlichen die Tiroler Kulturinitiativen (TKI) jährlich einen Honorarspiegel, den die IG Kultur empfiehlt. Für 2027 nennt er zum Beispiel für Tätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse 26,35 € bis 40,71 € pro Stunde und für Projektleitung und Finanzmanagement 60,81 € bis 110,31 €, jeweils ohne Umsatzsteuer und je nach Berufsjahren. Die Richtsätze enthalten Honorar, Sozialversicherung, Steuern sowie durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage, aber keine Fixkosten wie Miete. Auch das sind unverbindliche Empfehlungen eines Verbands.
Prüfe außerdem:
- Umsatzsteuer: Ist die Auftragnehmerin umsatzsteuerpflichtig, kommt die Umsatzsteuer zum Honorar dazu. Kleinunternehmer mit höchstens 55.000 € Bruttoumsatz im Jahr (seit 2025) sind befreit. Kann dein Verein keine Vorsteuer abziehen, ist die Umsatzsteuer für ihn echter Aufwand; mehr dazu im Beitrag zur Umsatzsteuer im Verein.
- Reisekosten: Vereinbare, ob Fahrt- und Nächtigungskosten im Honorar enthalten sind oder gesondert ersetzt werden. Orientierung gibt der Beitrag Reisekosten und Kilometergeld.
- Meldungen: Für Vortragende, Lehrende und freie Dienstnehmer meldest du die Honorare über 900 € im Jahr oder 450 € pro Leistung dem Finanzamt (§ 109a EStG).
Ein gutes Honorar macht aus einem Dienstverhältnis keinen Werkvertrag. Arbeitet jemand regelmäßig nach deinen Vorgaben, entscheidet die tatsächliche Gestaltung, nicht die Bezeichnung als Honorar.
Lohntransparenz: was schon gilt und was kommt
Schon jetzt: Gehaltsangabe im Stelleninserat
Schreibst du eine Stelle aus, musst du das kollektivvertragliche oder sonst verbindliche Mindestentgelt angeben und darauf hinweisen, wenn du bereit bist, mehr zu zahlen (§ 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz). Gibt es für die Stelle kein geregeltes Mindestentgelt, nennst du den Betrag, der als Mindestgrundlage für die Gehaltsverhandlung dienen soll. Beim ersten Verstoß ermahnt die Bezirksverwaltungsbehörde, danach drohen Geldstrafen bis 360 € (§ 10 GlBG). Arbeitgeber mit dauerhaft mehr als 150 Beschäftigten erstellen außerdem alle zwei Jahre einen Einkommensbericht (§ 11a GlBG); das betrifft nur sehr große Vereine.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2023/970 soll gleiches Entgelt für Frauen und Männer durch mehr Transparenz durchsetzen. Nach der Zusammenfassung der Europäischen Kommission sieht sie unter anderem vor:
- Bewerberinnen und Bewerber erfahren das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne im Inserat oder vor dem Vorstellungsgespräch.
- Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen.
- Beschäftigte können Auskunft über ihr eigenes Entgelt und über die nach Geschlecht aufgeschlüsselten Durchschnittsentgelte vergleichbarer Beschäftigter verlangen.
- Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten berichten regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle.
Die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie bis 7. Juni 2026 umsetzen müssen. In Österreich ist Stand Ende Oktober 2026 noch kein Umsetzungsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes kundgemacht. Bis dahin gelten die bestehenden österreichischen Regeln. Für deinen Verein heißt das: Es gibt noch keine neuen gesetzlichen Pflichten, aber ein nachvollziehbares Gehaltsschema mit objektiven Kriterien ist die beste Vorbereitung. Behalte die Gesetzgebung im Auge, bevor du die nächste Stelle ausschreibst.
Häufige Fragen
Gibt es einen Mindestlohn für Vereine?
Nein, einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht. Gilt für deinen Verein ein Kollektivvertrag oder Mindestlohntarif, ist dessen Mindestentgelt verbindlich. Sonst schuldest du ein angemessenes, ortsübliches Entgelt.
Müssen Kulturvereine das Gehaltsschema der IG Kultur zahlen?
Nein. Das Schema ist eine Empfehlung von Gewerkschaft GPA und IG Kultur, kein Kollektivvertrag. Es eignet sich aber gut als Orientierung und als Kalkulationsgrundlage für Förderanträge.
Was verdient eine Trainerin im Sportverein?
Dafür gibt es keinen gesetzlichen oder allgemein verbindlichen Satz. Angestellte Trainerinnen erhalten ein vereinbartes, angemessenes Entgelt; viele Sportvereine zahlen nebenberuflichen Trainern stattdessen die steuerfreie PRAE bis 120 € pro Einsatztag. Frag bei deinem Fachverband nach, was in deiner Sportart üblich ist.
Muss im Inserat ein Gehalt stehen?
Ja. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz nennst du das Mindestentgelt und weist auf eine mögliche Überzahlung hin, auch bei Teilzeit- und geringfügigen Stellen.
Gilt die EU-Lohntransparenzrichtlinie schon?
Die Umsetzungsfrist ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, ein österreichisches Umsetzungsgesetz war Ende Oktober 2026 aber noch nicht in Kraft. Prüfe den aktuellen Stand, bevor du dich darauf verlässt.
Fazit
Ohne gesetzlichen Mindestlohn bestimmt in Österreich der Kollektivvertrag die Untergrenze, wo einer gilt. Für viele Sport- und Kulturvereine gilt keiner. Dann helfen ein eigenes, schriftliches Gehaltsschema, die Empfehlungen der Interessenvertretungen und realistisch kalkulierte Honorare. Rechne immer mit den Gesamtkosten und nicht nur mit dem Brutto, gib im Inserat das Mindestentgelt an und bereite dich mit klaren Kriterien auf mehr Lohntransparenz vor.
Checkliste: Gehälter und Honorare im Verein festlegen
Mit diesen Schritten legst du Bezahlung nachvollziehbar fest, bevor du eine Stelle ausschreibst oder einen Auftrag vergibst.
Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.