Verein gründen in Österreich: Assistent mit Kostenrechner
Werte 2026, Stand 30. Oktober 2026 · Verein gründen in Österreich: Ablauf, Errichtungsanzeige und Kosten
Keine Steuer- oder Rechtsberatung, Stand 30. Oktober 2026. Hängt ein Ergebnis von einer Einschätzung ab, kläre es mit deiner Steuerberatung.
Vereinsgründung in 6 Schritten
Ein Verein entsteht in Österreich in zwei Phasen: Die Gründer:innen errichten ihn, indem sie Statuten vereinbaren, und die Vereinsbehörde prüft diese Statuten. Gründen können mindestens zwei Personen, natürliche oder juristische; eine österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht nötig.
- Statuten ausarbeiten, am besten auf Basis der Musterstatuten des Innenministeriums.
- Gründungsversammlung: Die Gründer:innen vereinbaren die Statuten und wählen meist gleich Vorstand und Rechnungsprüfer:innen.
- Errichtungsanzeige mit einem Exemplar der Statuten bei der Vereinsbehörde einbringen.
- Die Behörde prüft 4 Wochen lang, in Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen.
- Der Verein entsteht mit Ablauf der Frist oder früher mit einem Einladungsbescheid und bekommt seine ZVR-Zahl.
- Vorstand bestellen, falls noch nicht geschehen, und jede Wahl binnen 4 Wochen melden.
Wer vor der Entstehung im Namen des Vereins Verträge schließt, haftet persönlich. Mit der Entstehung gehen diese Rechte und Pflichten auf den Verein über.
Vereinsstatuten: Pflichtinhalte und Vorlage
Die Statuten sind die Grundlage des Vereins. Sie müssen klar formuliert und in deutscher Sprache abgefasst sein und nach § 3 VerG mindestens enthalten:
- Name, Sitz im Inland und Tätigkeitsbereich
- eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks
- die Tätigkeiten und die Art, wie der Verein Geld aufbringt
- Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder
- die Organe, ihre Aufgaben und wer den Verein nach außen vertritt
- wie die Organe bestellt werden, wie lange sie im Amt sind und wann Beschlüsse gültig sind
- die Schlichtung von Streitigkeiten im Verein
- die freiwillige Auflösung und was dann mit dem Vermögen geschieht
Der Name muss auf den Zweck schließen lassen, darf nicht irreführen und nicht mit bestehenden Vereinen verwechselbar sein. Willst du steuerliche Begünstigungen nutzen, etwa PRAE, Freiwilligenpauschale oder das kleine Vereinsfest, brauchen die Statuten zusätzlich die Bestimmungen der §§ 34 ff BAO: ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und die Bindung des Vermögens an begünstigte Zwecke bei der Auflösung. Der Generator im Assistenten baut auf den Musterstatuten des BMI auf und ergänzt diese Klauseln auf Wunsch.
Errichtungsanzeige an die Vereinsbehörde
Zuständig ist die Vereinsbehörde am Sitz des Vereins: die Landespolizeidirektion, sonst die Bezirkshauptmannschaft, in Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs der Magistrat. Bei den Landespolizeidirektionen empfiehlt sich eine Online-Terminvereinbarung.
Die Errichtungsanzeige unterschreiben alle Gründer:innen eigenhändig, mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort und Zustellanschrift. Beizulegen ist ein Exemplar der Statuten. Ist der Vorstand schon gewählt, meldest du ihn gleich mit, samt Funktion und Datum der Bestellung. Das Formular findest du auf oesterreich.gv.at.
Mit dem Einlangen beginnt die Frist von 4 Wochen. Untersagt die Behörde die Gründung nicht, entsteht der Verein mit Ablauf der Frist. Wer früher starten will, beantragt einen Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit; der Verein entsteht dann mit dessen Zustellung.
Was kostet die Vereinsgründung?
Für die Errichtungsanzeige zahlst du 21 € Bundesgebühr. Für die beigelegten Statuten kommen 6 € pro Bogen dazu; ein Bogen sind 4 A4-Seiten, gezahlt werden höchstens 6 Bögen, also 36 €. Statuten mit acht Seiten kosten damit 33 €. Ein beantragter positiver Einladungsbescheid kostet zusätzlich 6,50 €.
| Wert | Betrag | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bundesgebühr für die Errichtungsanzeige | 21 € | § 14 GebG | oesterreich.gv.at, BMI |
| Beilagengebühr pro Bogen Statuten | 6 € | § 14 GebG | oesterreich.gv.at, BMI |
| Beilagengebühr höchstens für … Bögen | 6 Bögen | § 14 GebG | BMI |
| A4-Seiten pro Bogen | 4 Seiten | § 5 GebG | BMI |
| Bundesverwaltungsabgabe für einen positiven Einladungsbescheid auf Antrag | 6,50 € | BVwAbgV | oesterreich.gv.at |
| ZVR-Auszug auf schriftlichen Antrag (online gratis) | 21 € | § 14 GebG | oesterreich.gv.at |
Die Gebühren werden nach dem Verfahren fällig, meist per Zahlschein. Die Kopie der geltenden Statuten und der erste Auszug aus dem Vereinsregister sind gratis.
ZVR-Zahl und Vereinsregisterauszug
Mit der Eintragung bekommt dein Verein die ZVR-Zahl aus dem Zentralen Vereinsregister. Du brauchst sie für das Vereinskonto, für Förderanträge und im Impressum. Den ersten Auszug schickt dir die Behörde gratis; später fragst du ihn online kostenlos ab oder beantragst ihn schriftlich um 21 €.
Ist der Vorstand bei der Gründung noch nicht gewählt, muss das innerhalb eines Jahres ab der Entstehung geschehen; die Frist lässt sich auf Antrag verlängern. Jede Wahl meldest du binnen 4 Wochen mit der Wahlanzeige, ebenso eine neue Zustellanschrift. Die Wahlanzeige ist gebührenfrei.
Häufige Fragen
Wie kann man einen Verein gründen?
Mindestens zwei Personen vereinbaren Statuten und zeigen die Errichtung bei der Vereinsbehörde an. Die Behörde prüft die Statuten vier Wochen lang. Untersagt sie die Gründung nicht, entsteht der Verein und bekommt seine ZVR-Zahl.
Was braucht man, um einen Verein zu gründen?
Mindestens zwei Gründer:innen, Statuten mit den Pflichtinhalten nach § 3 VerG und die unterschriebene Errichtungsanzeige mit Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Zustellanschrift jeder Gründerin und jedes Gründers. Ein Startkapital ist nicht nötig.
Wie gründe ich einen gemeinnützigen Verein?
Wie jeden Verein, nur mit Statuten, die die Anforderungen der §§ 34 ff BAO erfüllen: ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zweck, keine Gewinnanteile für Mitglieder und bei der Auflösung Vermögen nur für begünstigte Zwecke. Lass diese Klauseln vor dem Einreichen prüfen; der Assistent ergänzt sie auf Wunsch.
Wie lange dauert die Vereinsgründung?
Nach dem Einbringen der Errichtungsanzeige 4 Wochen, höchstens 6 Wochen. Mit einem beantragten Einladungsbescheid kann es schneller gehen.
Was kostet es, einen Verein zu gründen?
21 € Bundesgebühr plus 6 € pro Bogen Statuten, höchstens 36 €. Für acht Seiten Statuten sind das 33 €. Ein beantragter Einladungsbescheid kostet 6,50 € extra.
Wie löse ich einen Verein auf?
Die Generalversammlung beschließt die freiwillige Auflösung mit der Mehrheit, die die Statuten verlangen, in den Musterstatuten zwei Drittel. Ist Vermögen vorhanden, bestellt sie eine:n Abwickler:in. Der Verein teilt der Vereinsbehörde binnen vier Wochen das Datum der Auflösung mit.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Vereinsgründungamtlich, Stand 17. Februar 2026
- oesterreich.gv.at: Vereinsstatutenamtlich, Stand 17. Februar 2026
- oesterreich.gv.at: Bestellung der organschaftlichen Vertreteramtlich, Stand 17. Februar 2026
- oesterreich.gv.at: Zentrales Vereinsregisteramtlich, Stand 17. Februar 2026
- BMI: Vereinswesenamtlich, Stand 21. April 2026
- BMI: Musterstatuten (RTF)amtlich, Stand 1. September 2026
- RIS: Vereinsgesetz 2002amtlich, Stand 29. Oktober 2026