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Allergeninformation im Verein: Was bei Vereinsfest und Kantine gilt

14 Allergene, Buchstabencode oder mündliche Auskunft: wie dein Verein bei offenen Speisen über Allergene informiert und was du dafür dokumentieren musst.

Buffet mit verschiedenen Kuchen und Desserts

Wer als Lebensmittelunternehmer unverpackte Speisen oder offene Getränke an Gäste abgibt, muss über die 14 Hauptallergene informieren. Grundlage sind die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und in Österreich die Allergeninformationsverordnung, die seit 13. Dezember 2014 gilt. Du kannst schriftlich informieren, etwa mit Buchstabencodes und einer gut sichtbaren Legende, oder mündlich durch geschulte Personen, wenn ein Aushang darauf hinweist. In beiden Fällen muss die Information auf einer schriftlichen Dokumentation beruhen. Eine regelmäßig geöffnete Vereinskantine gilt in aller Regel als Lebensmittelunternehmen; ob ein gelegentliches Vereinsfest darunterfällt, hängt davon ab, wie regelmäßig und organisiert dein Verein Speisen abgibt. Weil die Abgrenzung unscharf ist und die Information Gäste schützt, solltest du Allergene bei jedem öffentlichen Fest angeben.

Wer Allergene angeben muss

Die Pflicht trifft Lebensmittelunternehmer. Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verweist für den Begriff auf das EU-Lebensmittelrecht (§ 3 Z 10 und 11 LMSVG). Danach kommt es nicht darauf an, ob ein Unternehmen auf Gewinn ausgerichtet ist und ob es öffentlich oder privat ist. Auch ein gemeinnütziger Verein kann also Lebensmittelunternehmer sein.

Umgekehrt setzt der Unternehmensbegriff nach den Erwägungsgründen der LMIV eine gewisse Kontinuität der Tätigkeit und einen gewissen Organisationsgrad voraus. Gelegentlicher Umgang mit Lebensmitteln durch Privatpersonen, etwa bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder Zusammenkünften auf lokaler Ebene, soll nicht erfasst sein. Daraus ergeben sich Anhaltspunkte, aber keine festen Grenzen:

SituationEinschätzung
Kantine oder Buffet, das regelmäßig geöffnet istin aller Regel Lebensmittelunternehmen, Allergeninformation nötig
Großes jährliches Fest mit Einkauf, Speisekarte und eingeteiltem Küchenteamspricht deutlich für ein Lebensmittelunternehmen
Gastwirt oder Caterer verkauft auf eigene RechnungPflicht liegt beim Gastwirt oder Caterer
Mitglieder bringen beim internen Treffen selbst Gebackenes mitspricht eher gegen ein Lebensmittelunternehmen

Im Zweifel entscheidet die Lebensmittelaufsicht deines Bundeslandes; frag dort nach, bevor du dich auf eine Ausnahme verlässt. Für Feste gemeinnütziger Vereine, die ohne Gewerbeberechtigung bewirten, verlangt außerdem die Gewerbeordnung ausdrücklich, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden (§ 2 Abs 1 Z 25 GewO). Mehr zu dieser Ausnahme im Beitrag Vereinsfest in Österreich.

Die 14 Allergene und ihre Buchstabencodes

Anzugeben sind die Stoffe aus Anhang II der LMIV, wenn sie bei der Herstellung oder Zubereitung verwendet werden (§ 2 Allergeninformationsverordnung). Das Gesundheitsministerium hat dafür eine Empfehlung mit Kurzbezeichnungen und Buchstabencodes veröffentlicht:

CodeAllergenKommt im Vereinsalltag zum Beispiel vor in
Aglutenhaltiges GetreideSemmeln, Panier, Mehlspeisen, Bier
BKrebstiereGarnelen, Shrimpscocktail
CEiMayonnaise, Panier, Mehlspeisen
DFischSteckerlfisch, Thunfischaufstrich
EErdnussErdnussflips, Erdnusssauce
FSojaSojasauce, vegane Laibchen
GMilch oder LaktoseButter, Käse, Topfen, Schlagobers
HSchalenfrüchteHaselnüsse, Walnüsse, Mandeln
LSellerieSuppen, Gewürzmischungen
MSenfSenf zur Wurst, Salatdressing
NSesamSesamweckerl, Hummus
OSchwefeldioxid und Sulfite über 10 mg/kg oder 10 mg/lWein, Gespritzter, Trockenobst
PLupinenLupinenmehl in manchen Backwaren
RWeichtiereMuscheln, Tintenfisch

Verwendest du die Buchstaben, halte dich genau an diese Zuordnung, damit es keine Missverständnisse gibt. Die Codes sind nur zusammen mit einer Legende zulässig, die gut sichtbar und so nahe angebracht ist, dass Gäste Code und Erklärung gleichzeitig lesen können. Laut Empfehlung trägt die Legende die Überschrift „Allergeninformation gemäß Codex-Empfehlung“.

Leere Kreidetafel an einer Holzwand
Leere Kreidetafel an einer Holzwand

Schriftlich oder mündlich informieren

Schriftliche Information

Die Information muss für Gäste verfügbar und leicht zugänglich sein, und zwar unaufgefordert (§ 3 Abs 1 Allergeninformationsverordnung). Schriftlich geht das auf einem Schild bei der Speise, auf der Speise- oder Getränkekarte, auf einem Aushang an der Ausgabe oder elektronisch. Statt der Codes kannst du auch die Kurzbezeichnungen schreiben, etwa „Gluten, Ei, Milch“. Nicht nötig ist die Angabe, wenn sich schon die Bezeichnung eindeutig auf die Zutat bezieht, etwa bei den Nüssen in der Nussschnecke; Gluten, Ei und Milch im Teig musst du trotzdem angeben.

Mündliche Auskunft

Du darfst die Information auch mündlich geben, wenn an gut sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar ein Hinweis angebracht ist, dass die Auskunft auf Nachfrage erhältlich ist (§ 3 Abs 2). Ein Schild an der Schank genügt, etwa „Unser Team informiert dich gerne über Allergene in unseren Speisen und Getränken“. Die Auskunft müssen dafür geschulte Personen geben, und die Schulung ist zu dokumentieren (§ 3 Abs 3).

Die Leitlinie des Gesundheitsministeriums zur Personalschulung aus 2014 konkretisiert das: Du bestimmst eine oder mehrere Personen, die Anfragen beantworten. Die Schulung behandelt, was Allergien und Unverträglichkeiten sind, die 14 Allergene und den Ablauf der Allergeninformation in deinem Betrieb. Wiederholt wird sie mindestens alle drei Jahre, die Nachweise sollen mindestens drei Jahre aufliegen. Während der Öffnungszeiten muss jemand da sein, der Auskunft geben kann. Bei einem Fest mit wechselndem Helferteam ist die schriftliche Variante deshalb meist einfacher.

Die schriftliche Dokumentation

Egal, wie du informierst: Die Angaben müssen auf einer schriftlich geführten Dokumentation beruhen (§ 4 Allergeninformationsverordnung). Für zugekaufte Produkte übernimmst du die Allergenangaben von Verpackung, Etikett oder Lieferschein. Für selbst zubereitete Speisen ermittelst du die Allergene aus Rezept und Zutaten. Die Liste darf handschriftlich, in einer Tabelle oder elektronisch geführt werden. Ändert sich ein Rezept oder fehlt ein Produkt und du kaufst Ersatz, passt du die Liste sofort an und informierst die Personen an der Ausgabe.

Praxis beim Vereinsfest und in der Kantine

So kann eine Allergenliste für ein typisches Vereinsfest aussehen. Die tatsächlichen Allergene hängen von deinen Rezepten und Produkten ab; prüf jedes Etikett.

Speise oder GetränkAllergene (Beispiel)
SchnitzelsemmelA, C, dazu G, wenn Brösel oder Semmel Milch enthalten
Bratwurst mit Senf und GebäckA, M, dazu L oder G, wenn die Wurst Sellerie oder Milch enthält
TopfenstrudelA, C, G
NusskipferlA, C, G, H
Bier vom FassA
Weißer GespritzterO

Mehlspeisen von Mitgliedern

Gespendete Kuchen sind bei vielen Festen beliebt und zugleich der schwierigste Teil der Allergeninformation. Ob sie unter die Pflicht fallen, ist nicht ausdrücklich geregelt. Am sichersten ist eine Zutatenkarte: Bitte alle, die etwas mitbringen, auf einem kurzen Formular Name der Mehlspeise und Zutaten mit den Codes anzugeben, und leg die Karten zur Dokumentation ab. Kündige das schon beim Aufruf zum Kuchenbacken an, etwa per Mailing oder über die Vereins-App.

Kantine und Buffet

In einer Kantine mit festem Angebot lohnt sich eine einmal erstellte, laminierte Allergenliste neben der Preistafel. Tagesangebote ergänzt du auf einer Tafel. Achte darauf, dass auch Aushilfen wissen, wo die Liste liegt. Wie der Betrieb einer Kantine steuerlich und gewerberechtlich einzuordnen ist, erklären die Beiträge Wirtschaftliche Tätigkeiten im Verein und Registrierkassenpflicht im Verein.

Caterer und Gastwirt

Übernimmt ein Gastwirt oder Caterer die Verpflegung und verkauft auf eigene Rechnung, ist er für die Allergeninformation verantwortlich. Kaufst du fertige Speisen zu und gibst sie selbst aus, lass dir die Allergenangaben schriftlich geben und häng sie aus.

Kontrollen und Strafen

Die Lebensmittelaufsicht der Länder kann auch Vereinsfeste und Kantinen kontrollieren. Verstöße gegen die Allergeninformationsverordnung sind Verwaltungsübertretungen nach § 90 Abs 3 LMSVG; der Strafrahmen reicht bis 35.000 €, im Wiederholungsfall bis 70.000 €. Schwerer wiegt meist das Risiko für deine Gäste: Für Menschen mit schweren Allergien kann schon eine kleine Menge gefährlich sein. Klare Angaben und ein Team, das Fragen ernst nimmt, sind deshalb mehr als eine Formalität. Den Rahmen für die Haftung des Vorstands beschreibt der Beitrag Haftung im Verein.

Häufige Fragen

Muss unser Verein bei jedem Fest Allergene angeben?

Die Pflicht trifft Lebensmittelunternehmer. Betreibt dein Verein regelmäßig eine Kantine oder organisiert er ein Fest mit Einkauf, Speisekarte und Küchenteam, solltest du davon ausgehen. Bei einem gelegentlichen internen Treffen mit mitgebrachten Speisen eher nicht. Weil die Grenze unscharf ist, empfiehlt sich die Allergeninformation bei jedem öffentlichen Fest.

Reicht es, wenn wir auf Nachfrage mündlich Auskunft geben?

Ja, wenn ein gut sichtbarer Hinweis darauf aufmerksam macht, geschulte Personen die Auskunft geben und die Angaben auf einer schriftlichen Dokumentation beruhen. Die Schulung musst du dokumentieren.

Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?

Die Verordnung verlangt geschulte Personen und einen dokumentierten Schulungsnachweis. Die Leitlinie des Gesundheitsministeriums sieht eine Wiederholung mindestens alle drei Jahre vor.

Gilt die Pflicht auch für Getränke?

Ja, auch offen ausgeschenkte Getränke sind Lebensmittel. Bier enthält in der Regel glutenhaltiges Getreide, Wein meist Sulfite, Kaffee mit Milch Laktose. Diese Allergene gehören auf die Getränkekarte oder den Aushang.

Müssen wir auch Spuren angeben, etwa „kann Nüsse enthalten“?

Die Allergeninformationsverordnung bezieht sich auf Stoffe, die bei Herstellung oder Zubereitung verwendet werden. Freiwillige Hinweise auf mögliche Spuren sind trotzdem hilfreich, wenn in deiner Küche etwa viel mit Nüssen gebacken wird.

Fazit

Allergeninformation ist im Verein vor allem eine Frage guter Vorbereitung. Erstell für jedes Fest und für die Kantine eine schriftliche Liste mit den Allergenen jeder Speise und jedes offenen Getränks, häng sie mit Codes und Legende aus oder schule die Personen, die Auskunft geben. Bitte Kuchenspenderinnen und -spender um Zutatenkarten, bewahre Etiketten auf und pass die Liste bei jeder Änderung an. Ob dein Fest rechtlich erfasst ist, klärt im Zweifel die Lebensmittelaufsicht; deine Gäste profitieren in jedem Fall. Tipps für eine regionale und nachhaltige Festküche findest du im Beitrag Green Event im Verein.

Checkliste: Allergeninformation für Fest und Kantine

Mit diesen Schritten bereitest du die Allergeninformation für dein nächstes Fest oder deine Kantine vor.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.