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Sportförderung in Österreich: Förderstellen und Fördertöpfe für Sportvereine

Gemeinde, Land, Dachverband und Fachverband: wer Sportvereine in Österreich fördert, was typischerweise gefördert wird und wie du einreichst.

Trainer spricht am Spielfeldrand mit einer Kinder-Fußballmannschaft

Sportförderung kommt für Vereine in Österreich aus mehreren Quellen: von der Gemeinde, vom Land, vom Bund und über die Sportverbände. Bundesgeld bekommt ein Sportverein fast nie direkt vom Ministerium. Nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) fließt es über die Bundes-Sport GmbH an die Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION und an die Fachverbände. Die Dachverbände geben einen großen Teil als Bundes-Vereinszuschüsse an ihre Mitgliedsvereine weiter, die Fachverbände fördern vor allem den Leistungssport ihrer Sportart. Dazu kommen die Sportförderung deines Landes und die Unterstützung deiner Gemeinde, oft in Form von Sportstätten. Dieser Beitrag gilt nur für Sportvereine; einen Überblick für alle Vereine findest du unter Förderungen für Vereine in Österreich.

Wer für Sport zuständig ist

Sport ist in Österreich grundsätzlich Sache der Bundesländer (Art. 15 B-VG). Der Bund tritt vor allem als Fördergeber auf, im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Art. 17 B-VG). Grundlage dafür ist das BSFG 2017, das seit 1. Januar 2018 gilt. Mit diesem Tag wurde der frühere Bundes-Sportförderungsfonds in die Bundes-Sport GmbH umgewandelt, die zu 100 % dem Bund gehört (§ 28 BSFG 2017). Die Bundes-Sport GmbH vergibt, wickelt ab und kontrolliert die Bundes-Sportförderung. Zuständig im Bund ist das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport.

FördergeberRolleWie dein Verein an das Geld kommt
Gemeindestellt oft Sportstätten bereit, zahlt Jahressubventionen und Zuschüsse zu VeranstaltungenAntrag oder Vereinbarung mit dem Gemeindeamt
Landeigene Landessportförderung nach LandesrichtlinienAntrag bei der Sportabteilung deines Landes
Bundes-Sport GmbHverteilt die Bundes-Sportförderung an Verbände und Organisationen und fördert besondere Vorhaben von gesamtösterreichischer Bedeutungfür Vereine in der Regel nicht direkt
Dachverband (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION)gibt Bundes-Vereinszuschüsse und Serviceleistungen an Mitgliedsvereine weiterAntrag beim Bundes- oder Landesdachverband
Fachverbandfördert Leistungs- und Spitzensport der eigenen Sportart, teils mit Programmen, die bei Vereinen ankommenProgramme und Ausschreibungen des Bundes- oder Landesfachverbands

Woher das Bundesgeld kommt

Die Bundes-Sportförderung hat zwei Quellen: die Glücksspielabgaben und sonstige Mittel aus dem Bundesbudget (§ 5 Abs. 1 BSFG 2017). Aus den Abgaben des Lotterien-Konzessionärs stellt der Bund jährlich 120 Millionen € zur Verfügung; seit 2024 steigt der Betrag in dem Ausmaß, in dem diese Abgaben gestiegen sind (§ 20 Glücksspielgesetz). Die Glücksspielmittel teilt das BSFG fix auf: 50 % gehen in den Leistungs- und Spitzensport, 45 % in den Breitensport und 5 % an gesamtösterreichische Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung (§ 5 Abs. 2 BSFG 2017).

Vom Breitensport-Anteil gehen 23,5 % an den Fußballverband und 5,5 % an den Verband alpiner Vereine. Der Rest steht den Bundes-Sportdachverbänden zu gleichen Teilen zu (§ 10 Abs. 1 BSFG 2017). Als Bundes-Sportdachverband gilt nur eine Organisation mit mindestens 3.000 Mitgliedsvereinen, die mindestens 75 % der von Bundes-Sportfachverbänden vertretenen Sportarten betreut und in mindestens sieben Bundesländern einen Landesverband hat (§ 3 BSFG 2017).

Mann und Frau stehen auf einem Sportplatz
Mann und Frau stehen auf einem Sportplatz

Bundes-Vereinszuschüsse über die Dachverbände

Für die meisten Breitensportvereine ist der Bundes-Vereinszuschuss der wichtigste Weg zu Bundesgeld. Die Dachverbände müssen ihre Förderung zum Nutzen der Mitgliedsvereine verwenden: mindestens 50 % für Services und Förderungen an die Vereine, und davon den überwiegenden Teil für Bundes-Vereinszuschüsse (§ 10 Abs. 5 BSFG 2017).

Wofür es Bundes-Vereinszuschüsse gibt

Das Gesetz nennt als Bereiche zumindest (§ 10 Abs. 2 Z 4 BSFG 2017):

  • den Einsatz ausgebildeter Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Instruktorinnen und Instruktoren sowie Funktionärinnen und Funktionäre im Verein,
  • die Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
  • die Teilnahme an und die Durchführung von Wettkämpfen,
  • die Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und die dafür nötige Infrastruktur,
  • Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten, mit besonderem Augenmerk auf Barrierefreiheit,
  • Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten.

Außerdem müssen die Dachverbände ihren Mitgliedsvereinen Services bieten, etwa Aus- und Fortbildung, Beratung zu Vereinsrecht, zur Finanzierung von Sportanlagen, zu Haftung und Versicherung sowie Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit und Infrastruktur (§ 10 Abs. 2 Z 3 BSFG 2017).

So beantragst du einen Bundes-Vereinszuschuss

Jeder Dachverband muss bis Ende September ein Programm für die Bundes-Vereinszuschüsse des folgenden Kalenderjahres und Richtlinien für die Vergabe erstellen und auf seiner Website veröffentlichen (§ 10 Abs. 6 BSFG 2017). Den Antrag stellt dein Verein bei seinem Bundes- oder Landesdachverband (§ 10 Abs. 7 BSFG 2017). Voraussetzung ist also die Mitgliedschaft. Fristen, Formulare, Förderhöhen und Nachweise unterscheiden sich je nach Verband und Bundesland. Frag bei deinem Dachverband nach, welche Schwerpunkte im kommenden Jahr gelten, und lies die Richtlinien, sobald sie im Herbst erscheinen.

Nachweis gegenüber dem Dachverband

Die widmungsgemäße Verwendung weist dein Verein gegenüber dem Dachverband nach, der sie prüfen muss (§ 10 Abs. 8 BSFG 2017). Ab einem Betrag, den die Richtlinien festlegen, legst du einen Bericht über die geförderte Maßnahme vor, Originalbelege auf Verlangen. Die Richtlinien regeln auch, wann du bei widmungswidriger Verwendung zurückzahlen musst. Bewahre deshalb Rechnungen, Teilnehmerlisten und Nachweise über Trainerqualifikationen geordnet auf; Vorlagen dafür findest du unter Teilnehmerliste im Verein und zur Ausbildung unter Übungsleiter- und Trainerausbildung.

Förderung über die Fachverbände

Für viele Sportarten gibt es einen Bundes-Sportfachverband, der Österreich im internationalen Fachverband vertritt. Die Fachverbände bekommen Bundesmittel vor allem für Leistungs- und Spitzensport, etwa für Trainerinnen und Trainer, Nachwuchsförderung, die Ausbildung von Wettkampfrichterinnen, Wettkampfrichtern und Funktionären, österreichische Meisterschaften und sportspezifische Schulkooperationen (§ 7 Abs. 2 BSFG 2017). Ein Teil davon erreicht Vereine über Landesfachverbände, Nachwuchsprogramme oder Ausschreibungen. Wie das in deiner Sportart läuft, ist sehr unterschiedlich; frag bei deinem Landes- oder Bundesfachverband nach.

Landessportförderung

Weil Sport Ländersache ist, hat jedes Bundesland eine eigene Sportförderung mit eigenen Richtlinien, Formularen und Fristen. Je nach Land gibt es Förderungen für den laufenden Sportbetrieb und den Nachwuchs, für Veranstaltungen, Sportgeräte oder den Bau und die Sanierung von Sportstätten. Welche Voraussetzungen gelten, etwa die Mitgliedschaft in einem Verband oder eine Mitfinanzierung durch die Gemeinde, regelt jede Landesrichtlinie selbst. Frag bei der Sportabteilung deines Landes nach, welche Programme offen sind und bis wann du einreichen musst.

Gemeinde und Schulen: Sportstätten als Förderung

Für viele Vereine ist die Gemeinde der wichtigste Partner, denn sie stellt Plätze und Hallen bereit, oft kostenlos oder günstig, übernimmt Betriebskosten oder zahlt eine jährliche Subvention. Auch solche Sachleistungen sind Förderungen: Halte Nutzungszeiten, Kosten und Pflichten wie Reinigung oder Platzpflege schriftlich fest. Turnsäle und Sportanlagen von Bundesschulen dürfen für sportliche Zwecke unentgeltlich überlassen werden, gegen jederzeitigen Widerruf (§ 16 BSFG 2017). Tipps zur Nutzung fremder Räume und Anlagen findest du unter Vereinslokal mieten, leihen oder pachten und Belegungsplan.

Was typischerweise gefördert wird

FörderbereichBeispieleHäufige Quellen
Trainerinnen, Trainer und ÜbungsleitungEinsatz qualifizierter Trainerinnen und Trainer, Aus- und FortbildungDachverband, Land
Trainings- und WettkampfbetriebTrainingslager, Startgelder, Fahrten zu WettkämpfenDachverband, Fachverband, Land
NachwuchsNachwuchsprogramme, Kooperationen mit SchulenFachverband, Dachverband, Land
SportgeräteAnschaffung und InstandhaltungDachverband, Land
SportstättenBau, Sanierung, Miete, Barrierefreiheit, EnergiesparenGemeinde, Land, Dachverband, Energieförderungen
VeranstaltungenTurniere, Meisterschaften, SportfesteGemeinde, Land, Fachverband

Für Investitionen in die Energieeffizienz deiner Anlage, etwa Heizung oder Dämmung, gibt es eigene Förderungen außerhalb der Sportförderung. Welche 2026 offen sind, liest du unter Klimafitte Sportstätte.

Antrag und Abrechnung in der Praxis

Sportvereine bekommen Förderungen oft aus vielen kleinen Töpfen. Damit der Überblick nicht verloren geht, helfen ein paar Grundregeln:

  • Fristen bündeln: Die Programme der Dachverbände für das Folgejahr erscheinen bis Ende September, Land und Gemeinde haben eigene Termine. Trag alles in einen gemeinsamen Förderkalender ein.
  • Nicht doppelt abrechnen: Dieselbe Rechnung darfst du nur bei einer Stelle einreichen. Die Bundes-Sport GmbH soll ihre Programme mit jenen der Gebietskörperschaften abstimmen, um Doppelförderungen zu vermeiden (§ 4 Abs. 3 BSFG 2017).
  • Getrennt buchen: Erfass jede Förderung als eigenes Projekt oder eigene Kostenstelle, damit du Einnahmen und Ausgaben schnell nachweisen kannst. In der campai-Buchhaltung ordnest du Buchungen und Belege dafür einer Projektkostenstelle zu.
  • Nachweise laufend sammeln: Trainingszeiten, Teilnehmerlisten und Qualifikationen lassen sich im Nachhinein kaum rekonstruieren.

Förderungen gehören außerdem in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung deines Vereins und werden von den Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfern mitgeprüft; mehr dazu unter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 21 VerG. Zahlt dein Verein Sportlerinnen, Sportlern, Trainerinnen oder Trainern pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, gelten dafür eigene steuerliche Regeln für gemeinnützige Sportvereine; sie erklärt der Beitrag PRAE im Sportverein.

Häufige Fragen

Kann mein Verein direkt bei der Bundes-Sport GmbH einreichen?

In der Regel nicht. Die Bundes-Sport GmbH fördert Verbände und Organisationen sowie besondere Vorhaben von gesamtösterreichischer Bedeutung, etwa internationale Sportveranstaltungen oder Sportstätten von gesamtösterreichischer Bedeutung (§§ 14 und 15 BSFG 2017). Bundes-Vereinszuschüsse beantragst du bei deinem Dachverband.

Muss mein Verein Mitglied in einem Dachverband sein?

Für Bundes-Vereinszuschüsse ja, denn das Gesetz sieht sie für Mitgliedsvereine vor. Ob Land oder Gemeinde eine Mitgliedschaft verlangen, steht in deren Richtlinien.

Gibt es Förderung für einen neuen Platz oder eine Halle?

Ja, aber meist aus mehreren Quellen. Bundes-Vereinszuschüsse dürfen auch für Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten verwendet werden. Größere Bauprojekte finanzieren meist Land und Gemeinde. Bind beide früh ein, bevor du Aufträge vergibst.

Was passiert, wenn mein Verein einen Zuschuss anders verwendet als vorgesehen?

Dann droht eine Rückforderung. Die Richtlinien der Dachverbände müssen die Rückzahlungspflicht bei widmungswidriger Verwendung regeln. Melde Änderungen deshalb vorher beim Fördergeber.

Darf ich einen Bundes-Vereinszuschuss für die Hallenmiete verwenden?

Grundsätzlich ja: Das Gesetz nennt die Miete von Sportstätten ausdrücklich als Bereich für Bundes-Vereinszuschüsse. Ob dein Dachverband diesen Bereich im jeweiligen Jahr fördert und in welcher Höhe, steht in seinem Programm und seinen Richtlinien.

Fazit

Sportförderung in Österreich ist ein Zusammenspiel: Die Gemeinde stellt oft die Anlage, das Land fördert nach eigenen Richtlinien, und das Bundesgeld kommt über Dach- und Fachverbände beim Verein an. Wenn du die Programme deines Dachverbands im Herbst liest, Landes- und Gemeindefristen im Kalender hast und jede Förderung getrennt buchst, holst du mehr für deinen Verein heraus und bist bei jeder Prüfung auf der sicheren Seite.

Checkliste: Sportförderung für deinen Verein sichern

Mit diesen Schritten behältst du alle Fördertöpfe für deinen Sportverein im Blick, von der Gemeinde bis zum Fachverband.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.