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AKM im Verein: Musik bei Training, Vereinsfest, Livestream und Social Media

Training mit Musik, Vereinsfest, Hintergrundmusik oder Reel: wann dein Verein eine AKM-Lizenz braucht, wie die Anmeldung funktioniert und was sie kostet.

Frau im rot-weiß karierten Kleid spielt Akkordeon bei einem Fest

Spielt dein Verein geschützte Musik öffentlich, brauchst du vorher eine Aufführungsbewilligung der AKM. Das betrifft das Vereinsfest mit Band genauso wie Hintergrundmusik in der Kantine, Musik bei Wettkämpfen oder im Gymnastikkurs. Als öffentlich gelten nach Auffassung der AKM auch Veranstaltungen nur für Mitglieder, und freier Eintritt befreit nicht, sobald du etwa Getränke verkaufst. Einzelveranstaltungen meldest du spätestens drei Tage vorher online an. Für Musik auf deiner Website brauchst du eine Online-Lizenz von AKM und austro mechana, für Videos auf Vereinskanälen in sozialen Netzwerken musst du die Rechte meist direkt mit Musikverlagen und Plattenfirmen klären. Dieser Beitrag zeigt dir, was wann gilt.

AKM und austro mechana: wer wofür zuständig ist

Die AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) ist die Verwertungsgesellschaft der Musikurheberinnen und -urheber und der Musikverlage. Die AKM vergibt die Rechte, wenn Musik bei Veranstaltungen aufgeführt, als Hintergrundmusik verwendet, gesendet oder im Internet zur Verfügung gestellt wird. Die Tochtergesellschaft austro mechana kümmert sich um die sogenannten mechanischen Rechte, also das Vervielfältigen von Werken, etwa auf Tonträgern oder in Online-Angeboten. Beide unterliegen dem Verwertungsgesellschaftengesetz und einer staatlichen Aufsicht. Bei Veranstaltungen hebt die AKM Entgelte für andere österreichische Verwertungsgesellschaften gleich mit ein.

Musik ist bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers geschützt (§ 60 UrhG). Bei Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen wird praktisch nur geschützte Musik gespielt. Ist auch nur ein einziges geschütztes Werk dabei, brauchst du laut AKM eine Aufführungsbewilligung.

Wann Musik im Verein öffentlich ist

Eine Aufführung ist nach der Praxis der AKM öffentlich, wenn sie allgemein zugänglich ist oder außerhalb der Privatsphäre stattfindet. Ausdrücklich zählen dazu auch Veranstaltungen für Vereinsmitglieder. Gemeint ist nicht nur Live-Musik: Auch das Abspielen von CDs, MP3s oder Streams und Radio oder Fernsehen außerhalb des privaten Rahmens sind öffentliche Aufführungen. Ob die Musik nur im Hintergrund läuft, macht keinen Unterschied. Ob dein Fest außerdem nach dem Veranstaltungsgesetz anzumelden ist, ist eine eigene Frage; sie beantwortet der Beitrag Vereinsfest anmelden.

Situation im VereinWas giltHinweis
Vereinsfest, Ball, Zeltfest, FrühschoppenAufführungsbewilligung nötigals Einzelveranstaltung anmelden
Hintergrundmusik in Kantine oder VereinslokalAufführungsbewilligung nötigals Dauernutzung vor dem ersten Einsatz melden
Musik vor, nach und in den Pausen eines WettkampfsAufführungsbewilligung nötigeigener Tarif für sportliche Veranstaltungen
Kurs oder Training mit Musik, etwa Zumba, Yoga oder rhythmisches Turnengrundsätzlich lizenzpflichtigbeim Dachverband nach Rahmenvertrag fragen
Public Viewing auf einer Leinwandbei der AKM anmeldenBedingungen des Senders prüfen
Wohltätigkeitsveranstaltung ohne Gagenmeist nichts zu zahlentrotzdem anmelden
Musik auf der VereinswebsiteOnline-Lizenz von AKM und austro mechanadazu Rechte von Verlag und Plattenfirma
Musik in Reels und Videos des VereinskontosRechte direkt mit Verlagen und Plattenfirmen klärenlizenzfreie oder freigegebene Musik verwenden
Livestream über Twitch oder ähnliche Plattformenin der Regel keine gesonderte AKM-LizenzRechte an Tonaufnahmen und Synchronisation klären

Musik im Training

Auch Musik im Training oder in Kursen ist eine öffentliche Aufführung, wenn sie nicht im privaten Rahmen stattfindet. Der autonome Tarif der AKM für sportliche Veranstaltungen nennt ausdrücklich rhythmisches Turnen, Yoga, Zumba, Eistanzen und Publikumseislaufen. Manche Vereine sind über ihren Dachverband abgesichert, weil Dachverbände Rahmenverträge oder Pauschalen mit der AKM vereinbaren können. Frag deshalb zuerst bei deinem Dachverband nach, welche Trainings und Kurse abgedeckt sind, und melde den Rest selbst an.

Musiker einer Band spielen Posaune und Saxophon
Musiker einer Band spielen Posaune und Saxophon

Ausnahmen: Wann du nichts zahlen musst

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt die öffentliche Aufführung erschienener Musikwerke in einigen Fällen ohne Zustimmung (§ 53 Abs 1 UrhG). Für Vereine sind vor allem drei wichtig:

  • Kein Entgelt, kein Erwerbszweck: Die Zuhörerinnen und Zuhörer zahlen weder Eintritt noch sonst etwas, und die Aufführung dient keinerlei Erwerbszwecken. Laut AKM liegt ein Erwerbszweck aber schon vor, wenn du Speisen oder Getränke verkaufst. Die Ausnahme gilt außerdem nicht, wenn die Mitwirkenden bezahlt werden, auch nicht mit Reisekostenzuschuss oder Aufenthaltsvergütung.
  • Wohltätiger Zweck: Fließt der Ertrag ausschließlich wohltätigen Zwecken zu und verzichten alle Mitwirkenden auf Bezahlung, ist an die AKM nichts zu zahlen.
  • Brauchtum: Für Musikkapellen und Chöre, die nicht aus Berufsmusikerinnen und Berufsmusikern bestehen und nach einem Zeugnis der Landesregierung der Pflege volkstümlichen Brauchtums dienen, gibt es unter engen Bedingungen eine eigene Ausnahme. Frag bei deinem Landesverband nach, ob sie für deine Kapelle oder deinen Chor gilt.

Auch wenn eine Ausnahme greift, solltest du die Veranstaltung anmelden. Die AKM prüft dann, ob die Ausnahme anwendbar ist. Gemeinfreie Musik, deren Schutz abgelaufen ist, darfst du frei spielen; neue Bearbeitungen und Arrangements können aber wieder geschützt sein.

Anmeldung und Abrechnung

So meldest du an

Die Anmeldung läuft über das Kundenportal der AKM. Nach dem autonomen Tarif für Einzelveranstaltungen muss die Anmeldung spätestens drei Tage vor dem Fest bei der AKM einlangen. Setzt du eine Veranstaltung kurzfristig an, meldest du sie spätestens 24 Stunden vorher mit einem Hinweis auf die kurzfristige Ansetzung an. Danach bekommst du Aufführungsbewilligung und Rechnung; zahlen musst du spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Den QR-Code auf der Aufführungsbewilligung gibst du an die auftretenden Musikerinnen und Musiker weiter.

Wer zu spät oder gar nicht anmeldet, zahlt mehr: Die AKM ist nach eigenen Angaben dann berechtigt, den doppelten autonomen Tarif und allfällige Kontrollspesen zu verrechnen. Auch Dauernutzungen wie Hintergrundmusik meldest du vor der Inbetriebnahme. Ändert sich der Musikeinsatz, etwa durch einen weiteren Raum oder Musik auf der Website, meldest du das nach, denn ein bestehender Vertrag deckt nur die vereinbarte Nutzung.

Wie die AKM abrechnet

Für Einzelveranstaltungen kennt die AKM drei Abrechnungsarten: nach dem behördlich festgesetzten Fassungsraum und dem durchschnittlichen Eintrittspreis, unter bestimmten Voraussetzungen nach den tatsächlichen Einnahmen und bei Festen ohne Eintritt nach dem Aufwand für Gagen und Sonstiges. Ist der Aufwand gering, gelten Mindestsätze. Für Mitglieder von Rahmenvertragspartnern, etwa Blaulichtorganisationen oder dem Österreichischen Blasmusikverband, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Beispiel: der Tarif für sportliche Veranstaltungen

Für Musik bei Sportveranstaltungen hat die AKM einen eigenen autonomen Tarif veröffentlicht, gültig ab 1. November 2025:

MusiknutzungMit EintrittOhne EintrittMindestsatz
Tonträgermusik vor, nach und in den Pausen, höchstens 30 Minuten0,5 % der Bruttoeinnahmen0,0055 € pro Besucher5,45 €
Tonträgermusik zur Untermalung von Wettkämpfen, Reit- und Springturnieren und rhythmischem Turnen1 %0,0111 € pro Besucher8,55 €
Publikumseislaufen, Eistanzen, Eisschaulaufen, Yoga, Zumba2,5 %0,0225 € pro Besucher11,15 €
Tanzturniere ohne Publikumstanz4,5 %0,0446 € pro Besucher11,15 €

Die Sätze gelten pro Veranstaltung. Für Kundinnen und Kunden ohne Einzelvertrag mit der AKM, die auch keiner Dachorganisation angehören, verdoppeln sie sich. Sportveranstaltungen mit vordergründiger Musik rechnet die AKM nach dem Tarif für Einzelveranstaltungen mit 20 % Ermäßigung ab. Den genauen Betrag für dein Fest nennt dir die AKM; nimm ihn wie Technik und Werbung von Anfang an in deinen Finanzplan auf.

Musik online: Website, Social Media und Livestream

Website

Für Musik auf deiner Vereinswebsite, ob als Hintergrundmusik, Hörprobe oder im Imagefilm, brauchst du eine Werknutzungsbewilligung von AKM und austro mechana. Das gilt auch für gekaufte Musik, denn ein Kauf erlaubt nur die private Nutzung. Verbindest du Musik mit Bildern oder Videos, brauchst du zusätzlich die Zustimmung der Urheberinnen oder Musikverlage zu dieser Verbindung, das sogenannte Synchronisationsrecht, und bei fertigen Aufnahmen die Rechte der Plattenfirma. Diese Rechte vergibt die AKM nicht.

Instagram, Facebook, TikTok und YouTube

AKM und austro mechana haben Lizenzvereinbarungen mit den großen Plattformen. Für private, nicht gewerbliche Konten ist deshalb in der Regel keine gesonderte Bewilligung nötig. Anders sieht es bei Konten aus, die nicht privat genutzt werden, und bei Videos, Reels oder Stories mit kommerziellem Zweck: Dann musst du die Rechte direkt mit Musikverlagen und Plattenfirmen klären. Die AKM warnt davor ausdrücklich auch Vereine. Sicher bist du mit Musik, die für Unternehmenskonten freigegeben ist, etwa der Sound Collection von Meta, mit lizenzfreier Musik mit klarer Lizenz oder mit eigenen Aufnahmen eigener Stücke. Für Fotos und Personen in deinen Beiträgen gelten eigene Regeln, siehe Fotos im Verein veröffentlichen; Tipps für den Vereinsauftritt liefert der Beitrag Social Media für Vereine.

Livestreams

Streamst du einen Wettkampf oder ein Konzert über Twitch oder vergleichbare Plattformen, brauchst du laut AKM in der Regel keine gesonderte Lizenz von AKM und austro mechana. Laufen dabei Originalaufnahmen, etwa beim Einlaufen oder in der Pause, musst du aber die Rechte der Plattenfirmen und das Synchronisationsrecht gesondert klären. Für das Live-Streaming von Events hat die AKM einen eigenen Tarif; frag dort nach, wenn du auf der eigenen Website streamst. Am einfachsten ist ein Stream mit dem Originalton des Sports und ohne Musik vom Band.

Häufige Fragen

Müssen wir auch für ein Fest nur mit Mitgliedern zahlen?

Ja, nach Auffassung der AKM zählen auch Veranstaltungen für Vereinsmitglieder zu den öffentlichen Aufführungen. Melde das Fest deshalb an, auch wenn keine Gäste von außen kommen.

Was passiert, wenn wir die Anmeldung vergessen?

Dann kann die AKM den doppelten autonomen Tarif und Kontrollspesen verrechnen. Hol die Anmeldung so rasch wie möglich nach und melde künftige Feste rechtzeitig, also spätestens drei Tage vorher.

Ist Musik im Training lizenzpflichtig?

Grundsätzlich ja, wenn sie nicht im privaten Rahmen läuft. Manche Dachverbände haben dafür Vereinbarungen mit der AKM. Frag dort nach, welche Trainings abgedeckt sind, bevor du selbst anmeldest.

Dürfen wir aktuelle Hits in Instagram-Reels des Vereins verwenden?

Nur, wenn die Rechte geklärt sind. Ein Vereinskonto ist kein privates Konto; für kommerzielle oder nicht private Inhalte musst du die Rechte direkt bei Verlagen und Plattenfirmen einholen. Einfacher ist Musik aus Bibliotheken, die für Unternehmenskonten freigegeben sind.

Was gilt bei einem Benefizkonzert?

Fließt der gesamte Ertrag wohltätigen Zwecken zu und verzichten alle Mitwirkenden auf jede Bezahlung, ist an die AKM nichts zu zahlen. Melde die Veranstaltung trotzdem an.

Fazit

Für fast jede Musiknutzung im Verein brauchst du eine AKM-Bewilligung, vom Vereinsfest über die Kantine bis zum Training. Kläre zuerst, was dein Dachverband bereits abdeckt, und melde jede weitere Veranstaltung spätestens drei Tage vorher online an. Bei Wohltätigkeitsveranstaltungen ohne Gagen kann die Zahlung entfallen, die Anmeldung aber nicht. Was beim Fest sonst noch gilt, von Steuern bis Jugendschutz, fasst der Beitrag Vereinsfest in Österreich zusammen. Für Website und Social Media gelten eigene Regeln: Verwende Musik mit klarer Lizenz und kläre bei Vereinsvideos die Rechte, bevor du sie veröffentlichst.

Checkliste: Musik im Verein richtig anmelden

Mit diesen Schritten hast du alle Musiknutzungen deines Vereins im Griff, vom Fest bis zum Vereinsvideo.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.