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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein: Einnahmen, steuerliche Pflichten, Freigrenzen und Abgrenzung zum Zweckbetrieb – alle wichtigen Infos hier.

 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein

Vereine, die zusätzliche Einnahmen generieren, betreiben einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Doch was versteht man darunter eigentlich, welche Besonderheiten gibt es zu beachten und welche Vor- und Nachteile bietet er? Dieser Artikel hat die Antworten.

Was ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb?

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb – kurz: wGB – gilt als Möglichkeit der besseren finanziellen Absicherung von Vereinen. Zu diesen Einkünften gehören alle Erträge, die weder der Vermögensverwaltung noch dem Zweckbetrieb oder zum ideellen Bereich gehören. Insgesamt gibt es nur diese 4 Bereiche, denen Einnahmen im Verein zugeordnet werden können.

Dabei ist es zweitrangig, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Mittel für den gemeinnützigen Bereich des Vereins beschaffen soll oder nicht. Jeder gemeinnützige Verein darf die Mittel, die er durch einen wGB erwirtschaftet, nur für seine gemeinnützigen Zwecke gemäß der Vereinssatzung verwenden.

Anders als Einnahmen zur Erreichung des ideellen Zwecks sind Einkünfte aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Verein steuerpflichtig. Es entsteht also ein erhöhter Verwaltungsaufwand für den Kassenwart.

Jedoch ist es nicht nur das Thema Steuern, das dazu führt, dass Vereine überlegen, ob sich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb lohnt oder nicht. Auch die öffentliche Wahrnehmung spielt eine Rolle. Wenn ein Verein als Wirtschaftsunternehmen auftritt, kann das auf potenzielle neue Mitglieder und Spender abschreckend wirken.

Beispiele für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Einnahmen folgender Tätigkeiten sind klassischerweise dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen:

  • Eintritt für Veranstaltungen
  • Vermietung von Sportanlagen und -geräten an Nicht-Mitglieder
  • Sammlung und Verwertung von Altmaterial
  • Sportveranstaltungen, die nicht als Zweckbetrieb gelten
  • Basare, Floh- und Trödelmärkte, Straßenfeste
  • Ein in Eigenregie betriebenes Vereinsheim, Vereinsgaststätte oder Kiosk
  • Verkauf von Speisen und Getränken
  • Verkauf von Sportartikeln
  • Werbeeinnahmen

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vs. Zweckbetrieb im Verein – eine Abgrenzung

Einnahmen und Ausgaben eines Vereins lassen sich 4 verschiedenen Bereichen zuordnen. Dazu gehören der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Besonders die beiden letzten Varianten werden häufig miteinander verwechselt, sodass es immer wieder zu Missverständnissen kommt.  

  • Zweckbetrieb: Hierunter fällt der steuerlich begünstigte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wie Ausspielungen und Lotterien für gemeinnützige Zwecke.
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Alle wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins, die nicht dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Ausgaben und Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eines Vereins werden getrennt ermittelt. Sehr häufig wird in diesem Bereich zusätzliches Geld für die Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben beschafft.  

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Gibt es im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Verein eine Freigrenze?

In der Regel werden die Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eines Vereins versteuert. Jedoch gibt es eine Freigrenze: Wenn der Umsatz aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins zusammengerechnet unter 45.000 Euro im Jahr liegt und der Gewinn weniger als 5.000 Euro beträgt, besteht keine Steuerpflicht.

Werden die Freigrenzen allerdings überschritten, fallen entsprechende Steuern an. Dann ist ein Verein dazu verpflichtet, allein aus steuerlichen Gründen alle Einnahmen und Ausgaben detailliert festzuhalten. Des Weiteren müssen dem Finanzamt die nötigen Steuererklärungen zugehen. Eine Steuersoftware wie von Campai hilft dabei, stets den vollen Überblick über alle relevanten Daten zu haben.

Bei einem Überschreiten der Freigrenze müssen nicht nur die Einnahmen, die darüber gehen, versteuert werden, sondern die gesamte erwirtschaftete Summe. Da die Umsätze aller Geschäftsbetriebe im Verein zusammengezählt werden, ist die Grenze schneller überschritten, als man vielleicht meinen mag.

Sonderfall Umsatzsteuer: Pflicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Während andere Steuerarten durch das Einhalten der Freigrenze vermieden werden können, stellt die Umsatzsteuer beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Verein einen Sonderfall dar. Die Umsatzsteuerpflicht unterliegt eigenen Regeln.

Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen nur dann keine Umsatzsteuer zahlen, wenn ihre Umsätze im vorherigen Wirtschaftsjahr unter 22.000 Euro betrugen und sie im laufenden Wirtschaftsjahr 50.000 Euro nicht überstiegen haben. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als auch auf den Zweckbetrieb. Man spricht auch von der sogenannten Kleinunternehmerregelung.

Was bedeutet die Umsatzsteuerpflicht für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Sie müssen beim Verkauf von Speisen, Getränken und Produkten 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer aufschlagen. Der Zweckbetrieb bietet dabei einen Vorteil: Hier fällt nur der ermäßigte Steuersatz von 7 % an. Manche Leistungen sind übrigens grundsätzlich umsatzsteuerbefreit.

Ist der Verein von der Umsatzsteuer befreit, muss er keine Umsatzsteuer aufschlagen, jedoch bei allen Einkäufen den vollen Preis inklusive Mehrwertsteuer bezahlen.

Vor- und Nachteile eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Verein

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann Vereinen eine Menge Vorteile einbringen. Allem voran geht eine erhöhte wirtschaftliche Stabilität. Dank der Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs kann sich der Verein auf mehrere „finanzielle Säulen“ stellen, um gut abgesichert zu sein:

  1. Gewinn von Sponsoren: Mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können Vereine Sponsoren gewinnen, die die Veranstaltungen des Vereins finanziell unterstützen. Als Gegenleistung können die Sponsoren auf Einladungen, Flyern und Bannern sowie auf der Vereinswebseite für sich werben.
  1. Anschaffungen: Vereine können Anschaffungen tätigen, die gleichermaßen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie im ideellen Bereich genutzt werden. So können Sportgeräte, Fahrzeuge und andere Dinge angeschafft werden.
  1. Feste Anstellung von Mitarbeitern: Die Kosten für Angestellte können auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie auf den ideellen Bereich aufgeteilt werden.

In besonderem Maße profitieren Vereine von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dann, wenn sich bestimmte Aktivitäten, die über den ideellen Bereich hinausgehen, nahezu von selbst ergeben. Dazu ein Beispiel: Ein Sportverein führt eintrittspflichtige Veranstaltungen durch und möchte dort auch Sportartikel, Speisen und Getränke verkaufen. Gleichzeitig erhält er die Möglichkeit, seine Sportgeräte und -anlagen an Nicht-Mitglieder zu vermieten. Über die Vereinszeitung kann er durch Werbung weitere Einnahmen erzielen.

Doch gibt es auch Nachteile, wenn sich ein Verein für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entscheidet? Tatsächlich kann er dazu führen, dass einem Verein seine Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Das kann dann der Fall sein, wenn unverhältnismäßig hohe Gewinne erzielt werden. Zwar gibt es keinen festgelegten Maximalbetrag, doch das Finanzamt könnte unter Umständen entscheiden, dass der Verein den ideellen Bereich verlassen hat.

Hinzu kommt der erhöhte Verwaltungsaufwand. Aufgrund der steuerlichen Besonderheiten kommen im Verein durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einige Aufgaben hinzu.

Des Weiteren kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb die öffentliche Wahrnehmung schädigen. Wer vorher als gemeinnütziger Verein bekannt war und nun Einnahmen durch Verkäufe und Co. generiert, kann eine negative Außenwirkung erzielen. Daher ist es immer eine sehr individuelle Entscheidung, ob sich der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb für einen Verein lohnt oder nicht.

Fazit

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann Vereinen viele Vorteile einbringen, allerdings erhöht sich auch der Aufwand. Dazu tragen unter anderem die Regelungen der Besteuerung bei. Daher sollte jeder Verein individuell für sich abwägen, ob es sinnvoll ist, Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zu generieren oder nicht.