Unsere AGB
§ 1 Präambel
Die campai GmbH (nachfolgend „campai“), Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 192374 B ist die Entwicklerin und urheberrechtliche Eigentümerin der Vereinsplattform-Software „campai“ sowie “Vereinsfuchs” (nachfolgend insgesamt „Software“). Hierbei handelt es sich um softwarebasierte Komplettlösungen für Vereine, Verbände und Unternehmen, die über das Internet genutzt werden. campai stellt diese Software über das Internet(„Software-as-a-Service“; "SaaS") bereit.
§ 1.1 Bei dem nachfolgend als Kunde bezeichneten, d.h. der jeweils die Software nutzende Verein, deren Mitglieder, die Organisation, deren Nutzer handelt es sich um nutzungsberechtigte natürliche Personen.
§ 1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die “AGB”) regeln die Nutzung der Software als SaaS-Lösung durch den Kunden.
§ 1.3 Eine Nutzung der Software gestattet campai ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB; entsprechend muss der Kunde bzw. seine Mitglieder oder die Organisation diese AGB akzeptieren, bevor campai den Zugriff auf ihre Software gewährt.
§ 1.4 Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn campai diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
§ 1.5 Der Vertragsabschluss wird erst durch eine elektronische Bestätigung von campai verbindlich. Soweit der Kunde die Software in einem von einem Dritten betriebenen App-Store erwirbt, gelten für den Vertragsschluss die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App-Stores.
§ 2 Vertragsgegenstand/ Leistungsbeschreibung
§ 2.1 Vertragsgegenstand ist die Gestattung der Nutzung der Software als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Kunden auf Rechenzentren, die im Auftrag von campai betrieben werden („Hosting“), ebenso wie der Versand von E-Mails durch den Kunden über die SaaS-Lösung gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
§ 2.2 Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch campai.
§ 2.3 campai ist berechtigt, die Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Kunden und der Nutzer dürfen zur Leistungserfüllung durch campai – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden. campai verpflichtet sich, mit allen Subunternehmen einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
§ 3 Bereitstellung der Software/ Verfügbarkeit/ Wartungsarbeiten/ Störungen
§ 3.1 campai ermöglicht den Kunden und Mitgliedern die Nutzung der Software 7 Tage die Woche/ 24 Stunden täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von 95% bezogen auf ein Jahr der Leistung am Übergabepunkt (§ 10.3). Ausgenommen ist der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung von Hardware und Software (geplante „Down-Zeit“) sowie Fälle gemäß nachfolgend § 13 Haftung - Höhere Gewalt und sonstige von campai nicht zu vertretende Leistungshindernisse. Die geplanten „Down-Zeiten“ sind bei der Bemessung der Vergütung bereits berücksichtigt; eine Minderung der geschuldeten Vergütung wegen geplanter „Down- Zeiten“ kommt nicht in Betracht.
§ 3.2 Mit Vorankündigung von 5 Tagen kann campai die Leistungserbringung für einen vordefinierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. campai ist bemüht, die Wartungsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mitteleuropäische Zeit/ GMT) durchzuführen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Software darf campai notwendige „Hotfixes“ mit einer vorherigen Ankündigung per E-Mail installieren und hierfür die Leistungserbringung unterbrechen. Vorangekündigte Unterbrechungen zu Wartungszwecken werden auf die Ermittlung der Verfügbarkeit nicht angerechnet.
§ 3.3 Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt (z.B. Leitungsausfall oder -störung bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern) haben, stellen keine Störung im vorgenannten Sinne dar.
§3.4 Für Testzwecke eingerichtete, unentgeltliche Accounts können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch campai gesperrt und gelöscht werden. Ein Anspruch des Kunden auf Einrichtung von Testaccounts besteht nicht.
§ 4 Funktionsumfang/ Weiterentwicklung/ Leistungsänderungen
§ 4.1 Die Nutzung der Funktionen der Software durch den Kunden setzt eine Zugriffsberechtigung auf die Software voraus, die ihrerseits den für den Anwender zur Verfügung stehenden Funktionsumfang beeinflusst.
§ 4.2 Eine über den gebotenen Funktionsumfang hinausgehende Beschaffenheit der Software ist nicht geschuldet. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben.
§ 4.3 Als wesentlichen Bestandteil des SaaS-Angebots wird campai die Software kontinuierlich weiterentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.
§ 4.4 Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von campai an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zum Änderungstermin zu.
§ 5 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
Kommt campai seinen vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen:
§ 5.1 Gerät campai mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 13.
§ 5.2 Kommt campai nach betriebsfähiger Bereitstellung der Software den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die Gebühren für Sonderleistungen anteilig für die Zeit, in der die Software und/ oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.
§ 5.3 campai hat darzulegen, dass sie den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Anbieter nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass campai anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
§ 6 Support
§ 6.1 Support-Anfragen können über das in Software integrierte Ticketsystem Intercom gestellt werden. Support-Anfragen sind Fragen an die Support-Mitarbeiter von campai und Vereinsfuchs zur Software. Zum Support gehört die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellung zu technischen Problemen der Software durch einen Support-Mitarbeiter.
§ 6.2 Feedback-Meldungen können an support@campai.com oder über das Support-System abgegeben werden. Für diese reinen Feedback-Meldungen wird keine Reaktionszeit garantiert. Gemeldete und verifizierte Fehler werden unabhängig von der jeweiligen Meldung sobald wie möglich im Rahmen eines System-Updates behoben.
§ 7 Vertragspflichten des Kunden
§ 7.1 Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
§ 7.2 Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung,
• die angebotenen Leistungen hinsichtlich seiner Anforderungen zu prüfen und sich dabei ggf. fachkundig beraten zu lassen;
• dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von campai erforderlichen Mindestanforderungen der campai an die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
• Hinweisen von campai zur Fehlervermeidung Folge zu leisten;
• seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen;
• die an campai übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können.
Die Kosten für die Wiederherstellung von Daten in Folge eines Datenverlusts, trägt die für den Verlust verantwortliche Partei.
§ 7.3 Der Kunde oder die Mitglieder werden die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch unbefugte Dritte nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung einer Einwilligung oder anderweitigen gesetzlichen Rechtsgrundlage, soweit der Kunde die E-Mailversandfunktion der SaaS-Lösung für den Zweck des Direktmarketings nutzen möchte. Auf Anforderung wird der Kunde gegenüber campai eingeholte Einwilligungen nachweisen. Der Kunde oder die Mitglieder werden auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von campai betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen.
§ 7.4 Der Kunde hat Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen von campai unverzüglich schriftlich zu melden und dabei anzugeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und campai bei der Fehlersuche aktiv zu unterstützen. Eine unterlassene Meldung hat keinerlei Einfluss auf die Gewährleistungsrechte des Kunden.
§ 7.5 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden oder den Mitgliedern bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist campai berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/ oder Inhalte bestehen. campai wird den Kunden und/ oder das jeweilige Mitglied in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde oder das Mitglied dieser Aufforderung nicht nach, ist campai unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die campai durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann campai dem Kunden zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde oder das Mitglied die Rechtsverletzung zu vertreten, wird der Kunde campai den daraus entstehenden Schaden ersetzen und insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen, soweit der Kunde diesen Schaden zu vertreten hat. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
§ 7.6 Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn campai ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
§ 7.7 Bei einem schwerwiegenden oder anderen Verstoß des Kunden oder eines Mitglieds gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist campai berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die campai durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann campai dem Kunden zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er campai gegenüber zum Ersatz des daraus entstehendenSchadens verpflichtet.
§ 7.8 Ist der Kunde kein Verbraucher, steht der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter oder Organe des Kunden campai als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Änderungen in der Person und des Ansprechpartners sind campai unverzüglich über das Kundenprofil mitzuteilen. campai weist darauf hin, dass elektronische Mitteilungen zum Vertrag an die im Vertragsportal benannte Person versendet werden.
§ 7.9 Der Kunde stimmt ausdrücklich der Zustellung von relevanten Informationen an die vom Kunden oder Mitgliedern hinterlegte E-Mail zu. Hierzu gehören unter anderem Informationen über anstehende Updates und Fixes, allgemeine Neuerungen sowie Hinweise zur Nutzung.
§ 8 Zugangsdaten
Der Zugang des Kunden zu den Online-Produkten erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde und die Mitglieder werden die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Kennwort und Passwort müssen zur Sicherheit nicht nur vor der erstmaligen Benutzung der Software, sondern auch sonst in regelmäßigen Abständen geändert werden. Der Kunde wird campai unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/ oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten.
§ 9 Vergütung/ Verzug
§ 9.1 Die Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen geschuldeten Entgelts ist im Vertrag und Preislisten, sofern nicht anders ausgewiesen als Brutto-Endpreis mit deutscher MwSt. angegeben.
§ 9.2 campai ist berechtigt, die Gebühren für bereits vereinbarte Leistungen an die aktuelle Preisliste anzupassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Insbesondere für Anwendungsdienste, bei denen campai auf andere Lieferanten zurückgreift, ist campai im Falle von Preisänderungen durch den Lieferanten berechtigt, die Gebühren für die betroffenen Anwendungsdienste angemessen anzupassen. Dies umfasst bei campai gestiegene Gebühren der Zahlungsdienstleister, der Dienstleister für den automatischen Briefversand, gestiegene Betriebskosten für Hosting, Entwicklung und Wartung der Plattform ebenso wie eine Anpassung an ein dauerhaft gestiegenes Preisniveau für Software-as-a-Service.
§ 9.3 Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. campai wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist campai berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Im Fall der Kündigung gelten bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise.
§ 9.4 Bei Zahlungsverzug kann campai die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung einstellen.
§ 9.5 Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Gebühr in Verzug, so kann campai das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
§ 9.6 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 10 Nutzungsrecht/ Nutzungsbeschränkungen
§ 10.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die campai dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich macht, stehen ausschließlich campai zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat campai entsprechende Verwertungsrechte.
§ 10.2 Soweit campai während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das nachstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. campai ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde.
§ 10.3 campai räumt dem Kunden und seinen zur Nutzung berechtigten Mitgliedern für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen des im Vertrag festgelegten Umfangs ein. Die Nutzung erfolgt durch Zugriff auf die Software-Funktionalitäten via Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von campai genutzten Rechenzentrums zum Internet. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
§ 10.4 Eine Nutzung der Software über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus ist nicht gestattet. Der Kunde ist mit Ausnahme der berechtigten Mitglieder nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder zu veräußern, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung technisch erforderlich ist. Der Kunde hat auch die Gebühren zu zahlen, soweit ein Dritter die Software nutzt, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde oder die Mitglieder sind nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
§ 10.5 Falls der Kunde ein Testnutzer ist, gewährt campai eine einfache Lizenz, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf. Der Kunde kann eine bezahlte Lizenz für die Software erwerben, indem er im Kundenportal den Bestellvorgang ausführt und seine Zahlungsdaten angibt.
§ 10.6 Bei einer Zahlung via SEPA-Lastschrift gilt eine Verkürzung der Ankündigungsfrist: Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Entstehende Zusatzkosten der Banken bzw. Zahlungsdienstleister für Rücklastschriften durch fehlerhafte Kontoangaben, ungedeckte Konten, Lastschriftwiderspruch etc. sind durch den Kunden zu tragen.
§11 Gewährleistung für bezahlte Lizenzen
§11.1 campai gewährleistet, dass während der Laufzeit die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der betreffenden Dokumentation entspricht. campai gewährleistet nicht, dass die Software ihren Anforderungen entspricht oder dass ihre Nutzung der Software ohne Unterbrechungen erfolgt. campai übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der betreffenden Dokumentation nichts anderes bestimmt ist. In der betreffenden Dokumentation oder sonstigen Dokumentationen festgelegte Spezifikationen umfassen weder ausdrückliche noch implizite Garantien.
§ 11.2 Die Haftung von campai erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den von campai vorgegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
§ 11.3 Sind die von campai nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird campai innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach Wahl von campai nachbessern oder erneut erbringen.
§ 11.4 Unwesentliche Mängel können im Rahmen des üblichen Geschäftsganges durch die Bereitstellung von Updates oder Releases einer neuen Version der Software behoben werden.
§ 11.5 Bei Weiterbestand der Mängel nach der angemessenen Nachbesserungsfrist, steht es dem Kunden frei, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder die Gebühren für die Nutzung der Software zu reduzieren.
§12 Gewährleistung für Test-Lizenzen
Die Software wird in ihrem gegenwärtigen Zustand zur Verfügung gestellt. campai übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software störungs- oder fehlerfrei verwendet werden kann. Sofern campai Mängel der Software arglistig verschwiegen hat, ist campai verpflichtet, den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Sämtliche weiter reichende Gewährleistung von campai für eine Test-Software ist ausgeschlossen.
§13 Haftung
§13.1 campai haftet dafür, dass die Software für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist, während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln, insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
§ 13.2 campai haftet für einen von campai zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt. Bei einem von campai zu vertretenden Sachschaden ersetzt campai den Aufwand für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Sachen bis zu einem Betrag in Höhe von einer jährlichen Nutzungsgebühr – höchstens jedoch €25.000 je Schadensereignis. Bei der Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
§ 13.3 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 13.4 Weitergehende und andere als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Recht, sind ausgeschlossen, soweit nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften weitgehend gehaftet wird. Insbesondere für Kunden beschränkt dieser § 13 nicht ihre Rechte als Verbraucher nach geltenden Verbraucherschutzvorschriften.
§14 Datenschutz/ Datensicherheit
§14.1 Soweit campai auf personenbezogene Daten der Kunden oder Dritter zugreifen kann, wird sie ausschließlich als Auftrags-Datenverarbeiter tätig (Art. 28 DSGVO) und wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. campai wird die Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner schriftlich vereinbaren.
§ 14.2 Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. campai und alle auf ihrer Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde. campai stellt lediglich sicher, dass die Datenschutzbestimmungen technisch erfüllt werden können.
§ 14.3 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf die Grundsätze im Datenschutz gemäß Art. 5 ff. DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
§ 14.4 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes campai von Ansprüchen Dritter frei. campai ist in Bezug auf solche Daten ausschließlich im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung tätig.
§ 14.5 campai wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
§ 14.6 campai kann Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen, die sich aus dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben.
§ 14.7 campai bzw. von ihr beauftragte Dritte treffen die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
§ 14.8 Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 8 bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich von campai liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 14.9 Die Datenverarbeitung der Software erfolgt ausschließlich im Auftrag und im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ist hier zu finden.
§ 15 Vertragslaufzeit/ Kündigung
§ 15.1 Der Vertrag tritt mit der Bestätigung durch campai in Kraft. Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen campai und dem Kunden und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Sofern nichts anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab der betriebsfähigen Bereitstellung und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften gekündigt wird. Die Nutzungsverträge mit den Kunden über die Nutzung der Software sind sowohl von campai als auch den Kunden und/ oder deren Mitglieder jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die Kunden können das Vertragsverhältnis auch dadurch kündigen, dass sie ihr Nutzerkonto über die Software/ App schließen.
§ 15.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit folgenden Fristen gekündigt werden: Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweils gültigen Laufzeit kündigen, bei Verträgen mit unbegrenzter Laufzeit zum Ende des Kalendermonats.
§ 15.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15.4 Der Kunde ist zudem zur jederzeitigen ordentlichen Kündigung vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit berechtigt. Kündigt der Kunde einen Vertrag vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ordentlich, wird jedoch die Restgebühr nicht – auch nicht anteilig – erstattet. Das Recht zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Fall der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 16 Nebenabreden/ Schriftform-Erfordernis
§ 16.1 Dieser Vertrag regelt abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten. Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 16.2 Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
§ 16.3 Einseitige Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen durch campai werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Kunden schriftlich bekannt gegeben worden sind, der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich schriftlich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist.
§17 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
§ 17.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn zwischen ausländischen Gesellschaften der Vertragsparteien Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
§ 17.2 Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. campai ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten, insbesondere den Mitgliedern, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 18. Salvatorische Klausel
Wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt folgendes: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.