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Ausschankgenehmigung für Vereine einfach erklärt

Ob Sommerfest, Weihnachtsmarkt oder Vereinsjubiläum – viele Vereine bieten bei ihren Events Speisen und Getränke an. Doch braucht es dafür eine Ausschankgenehmigung? Lies hier mehr dazu.

Ausschankgenehmigung für Vereine einfach erklärt

Eine Ausschankgenehmigung für Vereine ist erforderlich, wenn bei Vereinsveranstaltungen alkoholische Getränke an Gäste ausgeschenkt werden. Sie muss in der Regel beim örtlichen Ordnungsamt beantragt werden. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Genehmigung nötig ist, welche Kosten entstehen und wie Vereine rechtlich sicher vorgehen.

Was ist eine Ausschankgenehmigung?

Die Ausschankgenehmigung für Vereine ist eine behördliche Erlaubnis, die benötigt wird, wenn ein Verein bei einer öffentlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken möchte, zum Beispiel bei einem Sommerfest, einem Tag der offenen Tür oder einem Weihnachtsmarkt. Ohne diese Genehmigung kann der Ausschank rechtswidrig sein und Bußgelder nach sich ziehen. In der Regel wird sie beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt beantragt und ist zeitlich befristet.

Ausschanklizenz für Vereine, Barkeeper gießt Getränk ein

Ist eine Ausschankgenehmigung im Verein nötig?

Eine Ausschankgenehmigung ist gemäß § 23 GastG (Gaststättengesetz) dann nötig, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Das gilt auch für Vereine und Gesellschaften – ganz gleich, ob es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt oder nicht.

Wird kein Alkohol ausgeschenkt, ist keine Schankerlaubnis nötig. Das gilt auch dann, wenn der Alkoholausschank ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Dabei ist nur ein kleiner Aufschlag – beispielsweise für die Fahrtkosten erlaubt. Zudem darf der Ausschank nur in den eigenen Räumlichkeiten wie im Vereinsheim erfolgen.

Wenn jedoch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden und eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, muss sich der Verein um eine Ausschankgenehmigung kümmern.

Übersicht: Unter diesen Voraussetzungen ist eine Schanklizenz erforderlich

  • Alkoholische Getränke werden ausgeschenkt.
  • Es besteht eine Gewinnerzielungsabsicht.
  • Die Getränke werden an jedermann verkauft.

Wie bekommt man eine Schanklizenz als Verein?

Damit ein Verein eine Ausschankgenehmigung erhält und auf Veranstaltungen alkoholische Getränke an vereinsfremde Personen ausschenken darf, muss er sich an das Ordnungsamt wenden. Dieses ist über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu finden.

In vielen Fällen gibt es ein spezielles Formular, doch je nach Gemeinde bzw. Stadt kann der Antrag auch formlos erfolgen. In jedem Fall gilt es, alle relevanten Informationen anzugeben, die das Ordnungsamt benötigt, um über den Antrag auf eine Ausschankgenehmigung zu entscheiden.

Wichtig ist dabei auch die Einhaltung der geltenden Fristen. Wenn eine Veranstaltung ansteht, sollte spätestens 2–3 Wochen zuvor ein Antrag gestellt werden. Häufig dauert es nämlich rund 14 Tage oder sogar länger, ehe eine schriftliche Genehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke erfolgt.

Wie beantragen Vereine eine Ausschankgenehmigung?

Um eine Ausschankgenehmigung (auch Schankerlaubnis oder Schanklizenz) zu erhalten, müssen Vereine beim zuständigen Ordnungsamt einen Antrag stellen. Der Ablauf kann je nach Stadt oder Gemeinde leicht variieren, folgt aber meist diesen Schritten:

Voraussetzungen für den Antrag

  • Es soll alkoholischer Ausschank erfolgen.
  • Die Veranstaltung ist öffentlich oder richtet sich nicht ausschließlich an Vereinsmitglieder.
  • Es besteht ggf. eine Gewinnerzielungsabsicht (z. B. durch Verkauf von Getränken).

Erforderliche Angaben im Antrag

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Datum & Uhrzeit der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort (inkl. Adresse)
  • Art der Veranstaltung (z. B. Sommerfest, Tag der offenen Tür)
  • Veranstalter: Name & Anschrift des Vereins
  • Vertretungsberechtigte Person (in der Regel der Vorstand)
  • Anzahl der erwarteten Gäste
  • Getränkeangebot (inkl. mindestens einer alkoholfreien Alternative)
  • Hinweis auf Speisenverkauf, falls relevant
  • Hygienekonzept (bei größeren Veranstaltungen empfohlen)

Fristen beachten

  • Der Antrag sollte mindestens 2–3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
  • In einigen Gemeinden kann die Bearbeitung 10 bis 14 Tage oder länger dauern.
  • Kurzfristige Anträge können mit höheren Gebühren verbunden sein oder abgelehnt werden.

Wo stelle ich den Antrag?

  • Zuständig ist das Ordnungsamt oder Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet.
  • Viele Kommunen bieten Online-Formulare zum Download oder zur digitalen Antragstellung an.
  • In kleineren Gemeinden genügt teils ein formloser Antrag per E-Mail oder Post.

Muster-Formulierung für einen formlosen Antrag

Musterformulierung für einen Antrag auf Ausschankgenehmigung für einen Verein.

Was kostet eine Ausschankgenehmigung für Vereine?

Die Kosten für eine Ausschankgenehmigung variieren je nach Bundesland, Kommune und Art der Veranstaltung. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 10 und 100 Euro pro Veranstaltungstag. Maßgeblich für die Höhe sind Faktoren wie der Veranstaltungsort, die erwartete Besucherzahl und ob ausschließlich alkoholische oder auch nicht-alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Vereine sollten den Antrag frühzeitig beim zuständigen Ordnungsamt stellen, da kurzfristige Anträge oft teurer sind.

Gesetzliche Grundlagen zur Ausschankgenehmigung für Vereine

Die rechtlichen Regelungen für den Ausschank alkoholischer Getränke durch Vereine ergeben sich aus dem Gaststättengesetz (GastG). Dieses unterscheidet zwischen einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis und einer vorübergehenden Gestattung (§ 12 GastG), wie sie bei Vereinsveranstaltungen relevant ist.

§ 1 GastG – Anwendungsbereich

Das Gaststättengesetz gilt für Betriebe, die alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten – also für jede Form des Ausschanks an Gäste. Vereine, die bei Festen oder Veranstaltungen Alkohol verkaufen, fallen damit grundsätzlich unter den Anwendungsbereich.

§ 2 GastG – Erlaubnispflicht

Hier wird geregelt, dass der Betrieb einer Gaststätte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, eine Erlaubnis erfordert. Das gilt auch für kurzfristige, einmalige Veranstaltungen von Vereinen.

§ 3 GastG – Umfang der Erlaubnis

Die Erlaubnis kann räumlich, zeitlich oder sachlich beschränkt werden. Für Vereine bedeutet das: Die Ausschankgenehmigung gilt nur für die im Antrag angegebene Veranstaltung und verliert danach ihre Gültigkeit.

§ 12 GastG – Gestattung bei besonderen Anlässen

Wenn ein Verein vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken möchte, z. B. beim Sommerfest, kann das Ordnungsamt eine sogenannte Gestattung erteilen. Diese ist zeitlich befristet, erleichtert das Verfahren und ersetzt eine reguläre Gaststättenerlaubnis.

Wichtig: Eine Gestattung kann nur erteilt werden, wenn ein besonderer Anlass vorliegt – z. B. ein Vereinsjubiläum, Stadtfest oder eine Sportveranstaltung.

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Schankwirtschaft vs. Speisewirtschaft – der Unterschied

  • Schankwirtschaft: Es werden ausschließlich Getränke ausgeschenkt (z. B. Bierstand beim Vereinsfest).
  • Speisewirtschaft: Es werden auch zubereitete Speisen verkauft (z. B. Grillwürste, belegte Brötchen).

Sobald Alkohol verkauft wird, ist in beiden Fällen eine Genehmigung nötig – unabhängig davon, ob Speisen angeboten werden oder nicht.

Achtung bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Wenn der Ausschank regelmäßig, mit Gewinnerzielungsabsicht oder über einen längeren Zeitraum erfolgt (z. B. in einer Vereinsgaststätte), handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In diesem Fall ist eine dauerhafte Gaststättenkonzession erforderlich – verbunden mit strengeren Auflagen (z. B. Zuverlässigkeitsprüfung, bauliche Anforderungen, Toilettenregelungen etc.).

Wie lange ist eine Schanklizenz gültig?

Eine Ausschankgenehmigung ist in der Regel nur für die Veranstaltung gültig, die bei der Beantragung angegeben wurde. Damit erlischt die Lizenz direkt danach wieder. Wer in der Vereinskneipe oder Vereinsgaststätte Alkohol ausschenken möchte, benötigt eine spezielle Gaststättenkonzession – eine einfache Schanklizenz reicht nicht aus. Die Beantragung einer solchen Konzession ist wesentlich langwieriger und geht mit mehr Kosten einher. Es kommt daher immer darauf an, welche Ausschanklizenz beim Ordnungsamt beantragt wird.

Übrigens: Am besten wird eine Ausschankgenehmigung in einer Vereinssoftware wie Campai gespeichert. So hat man jederzeit Zugriff darauf.

Sonderfall Vereinsheim

Zum Vereinsleben gehört in vielen Fällen ein Vereinsheim oder eine Vereinsgaststätte. Damit Alkohol an vereinsfremde Personen ausgeschenkt werden darf, ist eine Schanklizenz notwendig – soviel steht fest. Doch auch dann, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder Zutritt zum Vereinsheim haben, kann eine Lizenz nötig sein.

Das hat damit zu tun, dass der Mitgliederstamm nicht dauerhaft auf bestimmte Personen festgelegt ist, sondern sich immer wieder verändern kann. Schließlich haben gemeinnützige Vereine nicht einmal das Recht, die Mitgliederzahl grundsätzlich zu begrenzen.

Aus diesem Grund muss für den Ausschank von alkoholischen Getränken in Vereinsgaststätten eine Konzession wie in der Gastronomie her – selbst wenn nur Mitglieder davon profitieren. Die Gaststättenerlaubnis ist ebenfalls beim Ordnungsamt zu beantragen.

Somit gilt: Beim Sommerfest im engen Kreis ist der Ausschank von Alkohol ohne Lizenz möglich, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Erfolgt jedoch ein Gaststättenbetrieb, besteht eine Genehmigungspflicht.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Vereine daher vorab immer mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen. Dieses klärt darüber auf, ob im konkreten Fall eine Konzession benötigt wird oder nicht. So ist der Verein bei jedem Anlass optimal geschützt.

Fazit

Eine Ausschankgenehmigung ist für Vereine dann nötig, wenn Alkohol an vereinsfremde Personen mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeschenkt wird. Das trifft nicht auf private Veranstaltungen im engen Kreis zu. Werden jedoch Gäste in Vereinsgaststätten bewirtet oder hat der Verein einen Getränkestand auf dem Dorffest, muss eine Genehmigung her. Ohne Schanklizenz kann es schnell teuer werden – daher sollten sich Vereine rechtzeitig um den Antrag kümmern.