Tipps zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Hygienevorschriften für den Erfolg!
Der Verkauf von selbstgebackenem Kuchen gehört zum Vereinsleben wie das Vereinsheim selbst. Bei Sportveranstaltungen, Sommerfesten oder Jahresversammlungen; überall dort, wo Vereinsmitglieder zusammenkommen, findet sich auch der beliebte Kuchenstand. Er trägt nicht nur zur Finanzierung von Projekten bei, sondern stärkt vor allem den Zusammenhalt in der Gemeinschaft.
Doch was auf den ersten Blick simpel erscheint: Kuchen backen, aufschneiden, verkaufen ist mit einigen rechtlichen und organisatorischen Fragen verbunden. Wer haftet bei Lebensmittelunverträglichkeiten? Müssen Einnahmen versteuert werden? Und welche Hygienevorschriften gelten eigentlich für den Kuchenbasar deines Vereins?
Der Verkauf von Speisen im Vereinskontext bewegt sich in einem besonderen rechtlichen Rahmen. Entscheidend ist die Frage: Handelt es sich um eine gelegentliche Veranstaltung oder um einen regelmäßigen Verkauf?
Bei gelegentlichen Veranstaltungen, beispielsweise dem jährlichen Sommerfest oder einem einzelnen Turnierwochenende, fällt der Kuchenverkauf meist in den Bereich des ideellen Zweckbetriebs. Das bedeutet: Die Einnahmen dienen unmittelbar dem Vereinszweck und bleiben unter bestimmten Umständen steuerfrei.
Anders sieht es aus, wenn dein Verein etwa jeden Sonntag einen Kuchenverkauf veranstaltet oder gar ein dauerhaftes Café betreibt. Hier entsteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der steuerliche Konsequenzen haben kann.
Bei jedem Umgang mit Lebensmitteln gelten grundlegende Hygienevorschriften – auch im Vereinskontext. Für den Kuchenverkauf bedeutet das konkret:
Besonders wichtig: Personen, die Kuchen zubereiten oder verkaufen, sollten gesund sein und auf gründliche Handhygiene achten. Bei Erkältungen oder anderen ansteckenden Krankheiten ist vom Umgang mit Lebensmitteln abzusehen.
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Kennzeichnungspflicht für Allergene. Laut Lebensmittelinformationsverordnung müssen auch bei Vereinsfesten bestimmte Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Dazu gehören unter anderem:
Du kannst diese Informationen einfach bereitstellen, indem du für jeden Kuchen ein kleines Schild mit den enthaltenen Allergenen vorbereitest oder eine Liste mit allen Kuchen und deren Inhaltsstoffen am Verkaufsstand auslegst.
Grundsätzlich: Ja, ein Verein darf Essen verkaufen. Allerdings ist die rechtliche Bewertung abhängig vom Umfang und der Regelmäßigkeit des Verkaufs.
Handelt es sich um einzelne Veranstaltungen im Jahr, die in direktem Zusammenhang mit der Vereinsarbeit stehen, liegt üblicherweise ein Zweckbetrieb vor. Die Einnahmen dienen unmittelbar der Förderung des Vereinszwecks und unterliegen vereinfachten Bedingungen.
Anders sieht es aus, wenn der Verein regelmäßig Speisen verkauft oder ein dauerhaftes Café betreibt. In diesem Fall kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entstehen, der steuerlich anders bewertet wird.
Die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Kuchenverkauf hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Der gelegentliche Kuchenverkauf bei Vereinsfesten fällt meist in die Kategorie des Zweckbetriebs. Wichtig dabei: Solange die Einnahmen aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zusammen unter der Freigrenze von 45.000 Euro pro Jahr bleiben, entfällt die Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Der erfolgreiche Verkauf von selbstgebackenem Kuchen erfordert neben der Einhaltung rechtlicher Vorgaben auch eine gute Organisation. Diese Tipps helfen dir bei der Umsetzung:
Wenn du neben Kuchen auch Getränke anbieten möchtest, beachte folgende Punkte:
Ein kleiner Tipp aus der Praxis: Bei öffentlichen Veranstaltungen lohnt es sich, frühzeitig beim Ordnungsamt anzufragen, welche genauen Bestimmungen in deiner Gemeinde gelten. So vermeidest du kurzfristigen Stress und unangenehme Überraschungen.
Die Organisation eines erfolgreichen Kuchenverkaufs beginnt lange vor dem eigentlichen Verkaufstag. Diese Checkliste hilft dir, nichts Wichtiges zu vergessen:
Die richtige Preisfindung ist entscheidend für den Erfolg deines Kuchenverkaufs. Zu niedrige Preise decken nicht die Kosten, zu hohe Preise schrecken Käufer ab. Bei der Kalkulation solltest du folgende Faktoren berücksichtigen:
Ein typischer Preisrahmen für Kuchenverkauf im Verein:
Profi-Tipp: Biete unterschiedliche Preisstufen an: "Normaler" Kuchen und Premium-Kuchen (aufwendige Torten). So kannst du verschiedene Käufergruppen ansprechen und den Durchschnittsumsatz erhöhen.
Nach dem Verkauf ist vor dem Verkauf! Die Auswertung deiner Veranstaltung liefert wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Aktionen:
Ein oft vernachlässigter, aber wichtiger Aspekt: Würdige das Engagement deiner Helfer! Eine kleine Dankesgeste, wie die verbleibenden Kuchenstücke verteilen, oder ein gemeinsamer Ausklang nach dem Verkauf fördert die Bereitschaft, auch beim nächsten Mal wieder mitzuhelfen.
Informiere deine Vereinsmitglieder darüber, was mit den Einnahmen geschieht. Die Transparenz stärkt das Vertrauen und erhöht die Bereitschaft, bei zukünftigen Aktionen mitzuhelfen.
Viele Vereine haben kreative Ideen entwickelt, um ihren Kuchenverkauf besonders attraktiv zu gestalten:
Ein gut organisierter Kuchenverkauf bietet deinem Verein weit mehr als nur finanzielle Vorteile. Er schafft Gemeinschaft, bietet eine Plattform für Austausch und stärkt die Identifikation mit dem Verein. Mit der richtigen Planung, einem Blick für rechtliche Rahmenbedingungen und kreativen Ideen wird dein Kuchenverkauf zum erfolgreichen Vereinsevent.
Wer einen Vereinsverkauf plant, sollte frühzeitig und strukturiert vorgehen. Achte dabei auf die Einhaltung aller rechtlichen und hygienischen Vorgaben. Beziehe möglichst viele Mitglieder ein, um den Verkauf gemeinsam zu stemmen. Eine sorgfältige Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben ist unerlässlich. Nach dem Verkauf lohnt es sich, die Erfahrungen auszuwerten; so wird der nächste Verkauf noch erfolgreicher.
Bei gelegentlichen Verkäufen im Rahmen von Vereinsveranstaltungen sind die Einnahmen in der Regel steuerfrei, solange sie dem Vereinszweck dienen und unter der Freigrenze von 45.000 Euro pro Jahr bleiben. Bei regelmäßigen Verkäufen oder größeren Einnahmen solltet ihr einen Steuerberater konsultieren.
Grundlegende Hygieneregeln sind: saubere Arbeitsflächen, Handwaschmöglichkeit, Abdeckung der Kuchen, separate Werkzeuge zum Servieren jedes Kuchens und Kühlung für empfindliche Produkte. Personen mit ansteckenden Krankheiten sollten nicht am Verkauf teilnehmen.
Ihr müsst über die 14 Hauptallergene informieren: Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Eine einfache Liste am Verkaufsstand ist ausreichend.
Für den reinen Kuchenverkauf benötigt ihr normalerweise keine spezielle Genehmigung. Eine Ausschankgenehmigung ist nur für alkoholische Getränke und meist nur bei öffentlichen Veranstaltungen erforderlich. Diese muss für jede Veranstaltung neu beantragt werden.
Berücksichtigt alle entstehenden Kosten (auch Servietten, Teller, etc.) und orientiert euch an üblichen Preisen in eurer Region. Ein Stück einfacher Kuchen kostet meist zwischen 1,50 und 2,00 Euro, ein Stück Torte 2,50 bis 3,00 Euro. Bedenkt auch, dass ihr einen Gewinn für den Vereinszweck erzielen wollt.
Grundsätzlich ja, allerdings akzeptieren viele Tafeln keine selbstgebackenen Waren aus Haftungsgründen. Erkundigt euch vorher bei der Einrichtung. Alternative: Bietet Vereinsmitgliedern an, übriggebliebene Kuchen gegen eine Spende mitzunehmen.
Setzt auf Vielfalt im Angebot, ansprechende Präsentation und Saisonales. Auch Sonderaktionen wie "Happy Hour" (zum Ende der Veranstaltung) oder Themen-Kuchenverkäufe passend zum Vereinsfest können den Umsatz steigern.
Vegane, glutenfreie oder zuckerreduzierte Kuchen sind eine wertvolle Ergänzung eures Angebots! Kennzeichnet diese deutlich und stellt sicher, dass sie nicht mit anderen Kuchen in Kontakt kommen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.