Beitragsordnung erstellen: Beitrag berechnen und Muster ausfüllen
Berechne, welchen Mitgliedsbeitrag dein Verein braucht, um die Kosten zu decken, und übernimm das Ergebnis direkt in deine Beitragsordnung, mit Beitragsgruppen und dem Termin für die Erhöhung.
Grundlage: VIBSS-Seiten zu Beitragskalkulation, Beitragsarten, Beitragsanpassung, Beitragserhöhung im Vereinsrecht und die Kostenrechnung (PDF).
Werte Stand 2026. Die Tools ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was in eine Beitragsordnung gehört
Die Satzung legt fest, dass der Verein Beiträge erhebt und wer über ihre Höhe entscheidet, meist die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung regelt den Rest: Beitragsgruppen und ihre Höhe, Fälligkeit, Zahlungsweg, Ermäßigungen, Aufnahmegebühren und was bei Zahlungsverzug passiert.
Du kannst die Beitragsordnung ändern, ohne die Satzung anzufassen. Das macht Beitragsanpassungen einfacher, denn eine Satzungsänderung muss ins Vereinsregister eingetragen werden.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte der Mitgliedsbeitrag sein?
So hoch, dass Beiträge zusammen mit Zuschüssen, Spenden und anderen Einnahmen die Kosten decken. Teile die übrigen Jahreskosten durch die gewichtete Mitgliederzahl: Erwachsene zählen voll, Kinder oder Passive mit einem kleineren Gewicht. Der Rechner oben macht genau das.
Welche Mitglieder zählen für die Berechnung?
Bei stabiler Mitgliederzahl der Stand am 1. Juli. Schwankt die Zahl stark, das Mittel aus dem 1. Januar und dem 31. Dezember.
Wie erhöht ein Verein den Mitgliedsbeitrag?
Die Mitgliederversammlung beschließt die Erhöhung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt. Unter „Verschiedenes“ ist ein solcher Beschluss nicht wirksam. Die neue Höhe gilt in der Regel erst ab dem nächsten Termin, zu dem Mitglieder austreten können.
Wer legt den Mitgliedsbeitrag fest?
Das bestimmt die Satzung. Meist ist es die Mitgliederversammlung, manche Satzungen übertragen es dem Vorstand.
Welche Beitragsgruppen und Ermäßigungen sind üblich?
Üblich sind Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Familien und passive Mitglieder. Ermäßigungen gibt es oft für Schüler, Studierende, Auszubildende, Menschen mit geringem Einkommen und Ehrenamtliche. Jede Ermäßigung gehört mit ihren Voraussetzungen in die Beitragsordnung, damit alle Mitglieder gleich behandelt werden.