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Ehrenmitglied im Verein

Viele Vereine haben sogenannte Ehrenmitglieder. Doch was zeichnet so eine Person eigentlich aus?

Ehrenmitglied im Verein

Viele Vereine haben sogenannte Ehrenmitglieder. Doch was zeichnet so eine Person eigentlich aus? Wie wird jemand Ehrenmitglied im Verein und welche Vorzüge bietet die Auszeichnung? Um diese Fragen zu klären, betrachten wir verschiedene Aspekte rund ums Thema "Ehrenmitglied im Verein". Im folgenden Beitrag erfährst du mehr über die Vergabe der Auszeichnung, Rechte und Pflichten sowie weitere interessante Fakten.

Was genau ist ein Ehrenmitglied?

Ein Vereinsehrenmitglied ist eine Person, die sich auf besondere Art und Weise für den Verein und seine Arbeit bemüht hat. Beispiele hierfür wären, wenn sich ein Mitglied für die Entwicklung, Vergrößerung oder das Ansehen der Vereinsarbeit eingesetzt hat. Der Ehrenstatus ist die höchste Auszeichnung, die ein Verein vergeben kann. Logischerweise erhält sie also nicht jeder, der etwas Gutes für seinen Verein macht. Die Leistungen der Personen müssen von großer Bedeutung für den gesamten Verein sein.

Diese Verdienste können ganz unterschiedlicher Art sein. Mal ist es die jahrelange Treue und Einsatzbereitschaft eines aktiven Vereinsmitglieds und manchmal sind es immer wieder große Spenden von ansonsten passiven Mitgliedern, die zum Ehrentitel führen. Viele Vereine wollen vor allem langjährige und wohltätige Mitglieder durch die Benennung auszeichnen und so weiterhin an sich binden. Wird jemand für die Ernennung vorgeschlagen, kann dieser entweder zum Ehrenmitglied im Verein oder zum Ehrenvorsitzenden des Vereins ernannt werden. Dabei bedarf es allerdings der Zustimmung der jeweiligen Person. Wenn diese den Titel nicht möchte oder ablehnt, kann der Ehrenstatus nicht vergeben werden.

Außerdem muss die Ehrenmitgliedschaft in der Vereinssatzung oder der Ordnung geregelt sein, wenn mit der Vergabe und dem Ehrentitel bestimmte Sonderrechte verbunden sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Ehrenmitglied von der Zahlung der Vereinsbeiträge und etwaiger Umlagen befreit wird. Auch die kostenlose Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen muss in der Vereinssatzung oder -ordnung geregelt sein.

Wie wird eine Person zum Ehrenmitglied ernannt: Ablauf und Regelungen

Nehmen wir einmal an, ein Vereinsmitglied hat dem Verein jahrzehntelang die Treue gehalten und sich immer wieder durch sein Engagement ausgezeichnet. Viele Mitglieder oder der Vorstand möchten die Person nun zum Ehrenmitglied ernennen. Die Verleihung des Titels ist nicht nur Ausdruck der Wertschätzung für dieses Vereinsmitglied, sondern auch eine Möglichkeit, öffentlich auf den Verein an sich aufmerksam zu machen. Grund dafür ist, dass oft in der lokalen Presse über spezielle Ehrungen berichtet wird. Da es verschiedene Formen des Ehrenstatus gibt, greifen unterschiedliche Regelungen.

Ehrenvorsitzende ernennen

Wenn ein Vereinsvorsitzender aus dem Amt scheidet, kann er zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Der Titel kann mit und ohne Sonderrechte verleihen werden, doch dazu später mehr. Dadurch wird seine Leistung vom Verein anerkannt und wertgeschätzt.

Ernennung zum Ehrenmitglied ohne Sonderrechte

Ist der Ehrenstatus eine rein formelle Ehrung und sind keine Sonderrechte mit diesem Status vereinbart, kann dieser frei vergeben werden. Während einer Mitgliederversammlung kann dann ohne Weiteres darüber entschieden werden. Diese Art des Ehrentitels kann sowohl an Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder verliehen werden, um deren Verdienste zu würdigen. Nicht-Mitglieder erhalten dadurch allerdings keine Vereinsrechte. Sie haben also weder ein Teilnahme- noch ein Stimmrecht. Die Verwaltung kann mithilfe einer Vereinssoftware umgesetzt werden.

Ernennung zum Ehrenmitgliedschaft mit Sonderrechten

Wenn das Ehrenmitglied mit seinem neuen Status Sonderrechte erhält, muss die

besondere Form der Mitgliedschaft in der Vereinssatzung festgeschrieben sein. Auch hier unterscheiden sich zwei verschiedene Arten der Ehrenmitgliedschaft. Die erste ist die "Ehrenmitgliedschaft als besondere Form der Mitgliedschaft". Dieser Status kann nur mit einer Mitgliedschaft vergeben werden. Wird ein Nicht-Mitglied mit dem Titel geehrt, erhält es die Vereinsmitgliedschaft mit allen Rechten. Die Person kann also auch an Versammlungen teilnehmen, besitzt Rederecht und Stimmrecht.

Darüber hinaus können auch Ehrenmitglieder mit sogenannten Sonderrechten ernannt werden. Diese Rechte müssen allerdings in der Satzung festgelegt sein. Sonderrechte können die Beitragsbefreiung sein, die Berechtigung zur kostenlosen Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen und Ausflügen sowie die Teilnahme an Vorstandssitzungen für nicht Vorstandsmitglieder. Diese Rechte müssen allerdings in der Satzung oder Vereinsordnung geregelt sein und können nicht frei vergeben werden.

Welche Regelungen können in der Satzung festgelegt werden?

Welche Regelungen es bezüglich einer Ehrenmitgliedschaft in deinem Verein geben soll, wird in der Satzung festgelegt. Diese wird bei der Gründungsversammlung beschlossen und muss zu diesem Zeitpunkt von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet werden. Durch die Festlegung erhält dein Verein die Satzungsautonomie und kann auch ohne die Zustimmung der Mehrheit die Ehrenmitgliedschaft vergeben.

Der reine Ehrenstatus ohne Sonderrechte kann hingegen ohne Satzung vergeben werden. In diesem Fall reicht der Mehrheitsbeschluss bei der Mitgliederversammlung. Ob die einfache Mehrheit ausreicht oder mindestens zwei Drittel oder drei Viertel der Ehrung zustimmen müssen, kann im Vorfeld in der Satzung festgelegt werden. Einige Vereine legen beispielsweise fest, dass nur der Vorstand Personen zu Ehrenmitgliedern vorschlagen kann. Andere dulden auch Vorschläge von einfachen Mitgliedern.

Das deutsche Vereinsrecht kann leider nicht zur Hilfe genommen werden. Weder in diesem noch im Bürgerlichen Gesetzbuch sind rechtliche Grundlagen bezüglich Ehrenmitgliedschaften in Vereinen enthalten. Die Regelungen sind daher stets der Vereinssatzung, der Vereinsordnung oder den Stimmen der Mitgliederversammlung zu entnehmen.

Welche Pflichten haben Vereinsehrenmitglieder?

Meistens sind Ehrenmitglieder frei von besonderen Pflichten. Um den Titel zu behalten, sollte die Person jedoch weiterhin das Ansehen des Vereins bewahren und sich für diesen einsetzen. Dies gilt sowohl für Ehrenmitglieder, die zuvor schon Vereinsmitglied waren, als auch für Nicht-Mitglieder, denen der Ehrenstatus zuteilwird. Andernfalls kann der Status mit oder ohne Sonderrechte wieder entzogen werden. Dies ist jedoch nur sehr selten der Fall.

Wie und wann endet eine Ehrenmitgliedschaft?

Der häufigste Grund, warum eine Ehrenmitgliedschaft im Verein endet, ist der Tod. Wenn ein Ehrenmitglied stirbt, erlischt der Ehrenstatus. Dieser kann allerdings auch ohne ein Dahinscheiden des Vereinsmitglieds enden. Zum Beispiel kann die Ehrenmitgliedschaft auch zurückgegeben oder gekündigt werden. Gründe hierfür sind oftmals Streitigkeiten oder der Austritt aus dem Verein aufgrund von Unstimmigkeiten. Da die Ehrung einer Person nur möglich ist, wenn diese der Titelvergabe auch zustimmt, kann die ehrenhafte Mitgliedschaft auch zurückgegeben werden. Es reicht dabei aus, wenn das Ehrenmitglied oder der Ehrenvorstand eine diesbezügliche mündliche Erklärung abgibt.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Verein den Ehrenstatus aberkennt. Wenn mit diesem Titel Sonderrechte vergeben werden, muss das Mitglied diesen auch gerecht werden. Schadet die Person dem Verein oder zeigt offene Antipathie, sollte daher hinterfragt werden, ob noch echtes Interesse an der Ehrenmitgliedschaft besteht. Ein Gespräch schafft Klarheit bei allen Parteien. Um den Titel wieder abzuerkennen, muss bei der Mitgliederversammlung erneut dieselbe Mehrheit erreicht werden, die auch für die Zustimmung notwendig war. In einigen Fällen schreibt die Satzung ein bestimmtes Quorum für die Abstimmung vor.

Warum es sinnvoll ist, Ehrentitel zu verleihen

Die Ehrenmitgliedschaft im Verein ist ein Ausdruck der Wertschätzung. Die Ehrung des Mitglieds oder der Person sind immer ein schöner und feierlicher Anlass für den gesamten Verein. Sie bringt die Mitglieder zusammen und erinnert an erbrachte Leistungen und Momente der Vereinsgeschichte. Auch die Lokalzeitung berichtet oft über die Verleihung des Ehrentitels, wodurch der Verein in den Fokus der Öffentlichkeit gerät.

Den Personen, die ausgezeichnet werden, wird eine große Ehre zuteil. Deswegen ist es ein ganz besonderer Tag im Leben dieser Menschen. Sie freuen sich über die Auszeichnung und die Anerkennung ihrer Leistung. Gleichzeitig werden die übrigen Vereinsmitglieder angespornt, sich ebenfalls mehr oder weiterhin für den Verein einzusetzen. Die Ehrung ist damit immer ein großes Ereignis für den ganzen Vereinskörper. Sie kann den Zusammenhalt stärken und eröffnet Raum für weitere fördernde Aktionen.


Matthias Tausch

Matthias Tausch

CSO

"Als Vereinsmensch möchte ich meine Erfahrungen an die Vereine weitergeben, damit Sie sich erfolgreich in der Zukunft aufstellen können!"