Alles über die wichtigen Aufgaben und Funktionen des 2. Vorsitzenden, sowie Wissenswertes über das Amt in einem Verein können Sie hier nachlesen.
Der Vorstand eines Vereins besteht in der Regel aus zwei bis fünf Mitgliedern, die jeweils unterschiedliche Funktionen übernehmen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der 2. Vorsitzende. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die Aufgaben des 2. Vorsitzenden im Verein und erhältst einen Überblick über seine Pflichten und Verantwortlichkeiten.
Bevor es an die Aufgaben des 2. Vorsitzenden in einem Verein geht, muss die Funktion des Amtes klar sein. Es handelt sich neben dem ersten Vorstand um ein weiteres wichtiges Organ im Verein. In erster Linie ist er der Stellvertreter des ersten Vorstands und wird daher oftmals auch als zweiter Vorstand bezeichnet.
Er muss ebenfalls über alle Vorgänge, Prozesse und Abläufe informiert sein. Wenn nämlich der erste Vorsitzende im Verein ausfällt und seinen Aufgaben nicht nachkommt, muss er sie übernehmen. Die Vereinsgeschäfte müssen weitergeführt werden – dazu wird der 2. Vorsitzende in einem Verein ernannt.
Zudem trägt er zusammen mit den anderen Vorstandsmitgliedern Sorge dafür, dass die demokratischen Prinzipien der vereinstragenden Gesellschaft eingehalten werden. Die Aufgaben des 2. Vorsitzenden in einem Verein sind somit unverzichtbar für das Vereinsgeschehen.
Meist wird der 2. Vorstand von nur einer Person übernommen. Große Vereine, in denen eine Menge an Arbeitsfelder zu bedienen sind, tun allerdings vielleicht auch gut daran, zwei oder noch mehr Personen als zweiten Vorsitzenden einzusetzen.
Wichtig ist nur, dass der erste und zweite Vorstand Hand in Hand arbeiten und die gleichen Prinzipien verfolgen. Werte wie Transparenz, Ehrlichkeit und Offenheit sollten an oberster Stelle stehen. Ein konstruktiver und objektiver Informationsaustausch und ein vertrauensvolles Miteinander werden angestrebt.
Wie auch die anderen Vorstandsmitglieder wird auch der 2. Vorstand im Zuge einer Mitgliederversammlung gewähnt. Wenn er sein Amt antritt, übernimmt er eine ehrenamtliche Position innerhalb des Vereins.
Die Amtszeit des 2. Vorsitzenden beläuft sich häufig auf 2 bis 3 Jahre, wobei dies individuell gehandhabt werden kann. Ein Blick in die Vereinssatzung hilft dabei, da solche Informationen hier festgelegt sein sollten. Seine Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit Ablauf der festgelegten Amtszeit.
Zudem kann der 2. Vorstand seine Amtszeit vorzeitig beenden. Da es beim Rücktritt des 2. Vorsitzenden im Verein einiges zu beachten gilt, verwenden dafür viele ein Muster-Schreiben. Mit unserer Vereinssoftware Campai haben Vereinsvorstände stets den Überblick über alle Vorgänge und wichtigen Dokumente.
Der 2. Vorsitzende im Verein vertritt den 1. Vorsitzenden bei Abwesenheit und sorgt dafür, dass die Vereinsgeschäfte reibungslos weiterlaufen. Zu den wichtigsten Aufgaben des 2. Vorsitzenden im Verein gehören:
Der 2. Vorsitzende übernimmt nicht nur die Vertretung des Vorstands, sondern sichert auch die Einhaltung der Vereinsziele. Er repräsentiert den Verein gegenüber Mitgliedern, Partnern und der Öffentlichkeit und wirkt als wichtiges Bindeglied.
Zu den Sachaufgaben des 2. Vorsitzenden gehören die Abwicklung des täglichen Schriftverkehrs, die Bearbeitung von Ehrenanträgen und die Pflege des Vereinsarchivs.
Bei wichtigen Vereinsentscheidungen wirkt der 2. Vorsitzende aktiv mit. Er unterstützt den 1. Vorsitzenden beratend und trägt Verantwortung für zentrale Vereinsangelegenheiten.
Ein wesentlicher Teil der Aufgaben des 2. Vorsitzenden im Verein ist die strategische Weiterentwicklung. Er plant gemeinsam mit dem Vorstand die Zukunft des Vereins, betreut organisatorische Prozesse und fördert gesellschaftliches Engagement.
Der 2. Vorsitzende kümmert sich um die Weiterbildung der Mitglieder, organisiert die Zusammenarbeit und führt bei Bedarf Konfliktgespräche.
Im Bereich der Kontrolle unterstützt der 2. Vorsitzende die Überwachung der Umsetzung von Beschlüssen und der Pflichterfüllung innerhalb des Vereins.
Der 2. Vorsitzende ist berechtigt, Anschaffungen bis zu einer bestimmten Summe (z. B. 2.500 Euro) eigenständig zu veranlassen oder notwendige Dokumente rechtlich zu unterschreiben.
Da der 2. Vorsitzende im Verein so wichtige Aufgaben übernimmt, wird ihm ein hohes Maß an Verantwortung zuteil. Wie steht es also bei diesem Vorstandsmitglied um die Haftung?
Seit dem Jahr 2009 gilt § 31 a BGB. Daraus geht hervor, dass Vorstandsmitglieder in eingetragenen Vereinen in Schadensfällen hinsichtlich ihrer Innenhaftung privilegiert werden. Das bedeutet, dass die Haftung begrenzt ist.
Ausnahmen bestehen dann, wenn ein Schaden vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit heraus verursacht wurde. Deshalb sollten sich auch 2. Vorstandsvorsitzende durch eine entsprechende Versicherung schützen.
Wie läuft der Rücktritt als 2. Vorsitzender im Verein ab?
Ein Rücktritt als 2. Vorsitzender erfolgt in der Regel schriftlich gegenüber dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung. Wichtig ist, die Vereinssatzung zu beachten, da sie spezielle Regelungen zum Rücktritt enthalten kann.
So läuft der Rücktritt ab:
In manchen Fällen ist auch eine außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig, um einen neuen 2. Vorsitzenden zu wählen. Ohne klare Satzungsregelung bleibt der Vorstand handlungsfähig, bis die Nachfolge offiziell geregelt ist.
Tipp: wer als 2. Vorsitzender zurücktreten möchte, sollte den Verein frühzeitig informieren, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
Hier findest du ein einfaches Muster für eine Rücktrittserklärung als 2. Vorsitzender:
Hinweis: Bitte überprüfe, ob in der Vereinssatzung spezielle Vorgaben zum Rücktritt oder zu Übergangsregelungen gemacht werden. Manche Vereine verlangen eine bestimmte Frist oder die Übergabe der Amtsgeschäfte.
Der 2. Vorsitzende nimmt im Verein eine wichtige Stellung ein. Er erfüllt zahlreiche wichtige Aufgaben und ist damit eine essenzielle Unterstützung für den 1. Vorstandsvorsitzenden. Da der 2. Vorstandsvorsitzende im Verein viel Verantwortung übernimmt, sollte er immer darum bemüht sein, gute Entscheidungen zu treffen, die dem Verein zum Vorteil dienen.