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Alles zur Mitgliederversammlung im Verein

Alles Wichtige zur Mitgliederversammlung im Verein: von Einladungen über Protokolle bis hin zu rechtlichen Anforderungen und Ablauf.

Führung & Organisation · 14 Min. Lesezeit

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Zuletzt aktualisiert am

Von campai Redaktion

Mitgliederversammlung in einem Verein

Die Mitgliederversammlung ist das zentrale demokratische Organ eines Vereins und bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, durch Abstimmungen aktiv an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Wie häufig eine solche Versammlung stattfindet, regelt die Satzung des jeweiligen Vereins (§ 58 Nr. 4 BGB). Eine gesetzliche Pflicht zu einer jährlichen Versammlung kennt das BGB nicht. Unabhängig davon ist eine Versammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder eine Minderheit der Mitglieder es verlangt (§§ 36, 37 BGB). In Österreich ist eine Mitgliederversammlung dagegen mindestens alle fünf Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Üblich ist, dass die Satzung eine ordentliche Versammlung pro Jahr vorsieht, meist nach dem Ende des Geschäftsjahres. Das gilt für gemeinnützige Vereine genauso: Maßgeblich ist, was ihre Satzung vorschreibt. (§ 58 BGB: Sollinhalt der Vereinssatzung; § 36 BGB: Berufung der Mitgliederversammlung; § 37 BGB: Berufung auf Verlangen einer Minderheit; RIS: § 5 VerG, Organe des Vereins)

‍Welche Aufgaben hat eine Mitgliederversammlung?

Die Mitgliederversammlung, insbesondere die Jahreshauptversammlung, ist ein zentrales Element der Vereinsorganisation und ermöglicht es allen Mitgliedern, sich aktiv an der Vereinsgestaltung zu beteiligen. Zu den wichtigsten Aufgaben und Themen einer Mitgliederversammlung gehören:

  1. Genehmigung des Rechnungsabschlusses: Die Mitglieder nehmen den Jahresabschluss des Vereins entgegen und genehmigen diesen. Auch gemeinnützige Vereine dürfen dabei einen Überschuss ausweisen. Entscheidend ist, dass sie ihre Mittel nur für ihre Satzungszwecke einsetzen, grundsätzlich spätestens in den zwei Jahren nach dem Zufluss, oder sie in zulässige Rücklagen einstellen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 und 5, § 62 AO). Die Gemeinnützigkeit gefährdet ein Verein erst, wenn er Mittel zweckfremd verwendet oder Gewinnanteile an Mitglieder ausschüttet. (§ 55 AO: Selbstlosigkeit; § 62 AO: Rücklagen und Vermögensbildung)
  2. Wahlen: Die Vorstandsmitglieder sowie die Kassen- oder Rechnungsprüfer werden für die kommende Amtsperiode bestätigt oder durch neue Personen gewählt. Die Dauer dieser Amtsperiode ist in der Vereinssatzung festgelegt.
  3. Bericht des Kassenprüfers: Der Kassenprüfer stellt den Finanzbericht zur Diskussion und gibt eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Berichts ab.
  4. Festlegung von Mitgliedsbeiträgen: Die Höhe der künftigen Mitgliedsbeiträge wird durch die Versammlung festgelegt.
  5. Ehrenmitgliedschaften: Ehrenmitgliedschaften können verliehen oder aberkannt werden.
  6. Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins: Die Mitglieder können über Änderungen der Vereinsstatuten abstimmen oder die freiwillige Auflösung des Vereins beschließen.
  7. Änderung der Gemeinnützigkeit: Falls sich die Gemeinnützigkeit des Vereins ändern soll, etwa durch eine Anpassung des Vereinszwecks, können die Mitglieder auch hierzu eine Abstimmung abhalten.
  8. Bericht des Vorstands: Der Vorstand stellt sich den Fragen der Mitglieder und gibt Auskunft über die Tätigkeiten des vergangenen Jahres.

Tagesordnung und Transparenz

Damit die Mitgliederversammlung strukturiert verläuft, sollten alle Themen auf einer Tagesordnung festgehalten und in der festgelegten Reihenfolge behandelt werden. So ist gewährleistet, dass alle wichtigen Punkte rechtzeitig besprochen und entschieden werden können.

Die Jahreshauptversammlung ist somit ein entscheidender Moment für die aktive Mitgestaltung und Entscheidungsfindung im Verein.

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Vier Frauen besprechen gemeinsam Unterlagen und halten Tassen in den Händen
Vier Frauen besprechen gemeinsam Unterlagen und halten Tassen in den Händen

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Welche Arten von Mitgliederversammlungen gibt es im Verein?

In einem Verein gibt es verschiedene Arten von Mitgliederversammlungen, die jeweils unterschiedliche Zwecke und Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Versammlungsarten sind:

Ordentliche Jahreshauptversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in den Abständen statt, die die Satzung vorsieht, meist einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung. Sie dient dazu, die wesentlichen Angelegenheiten des Vereins zu regeln. Sie ist besonders wichtig für die Verwaltung und die Gemeinnützigkeit des Vereins. In dieser Versammlung werden unter anderem der Rechnungsabschluss genehmigt, Vorstandswahlen durchgeführt und die Mitgliedsbeiträge festgelegt. Die Satzung kann einzelne Aufgaben der Mitgliederversammlung anderen Organen übertragen (§ 40 BGB). Die Rechte der Mitglieder in der Versammlung kann sie aber nicht vollständig aufheben, denn die Mitgliederversammlung ist neben dem Vorstand ein Organ, das jeder Verein haben muss. (§ 40 BGB: Nachgiebige Vorschriften)

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Zusätzlich zur ordentlichen Versammlung können außerordentliche Versammlungen einberufen werden. Diese Versammlungen werden häufig erforderlich, wenn dringende oder unvorhergesehene Angelegenheiten des Vereins während des Jahres auftreten, die nicht bis zur nächsten Jahreshauptversammlung warten können. Auch die Mitglieder können eine solche Versammlung verlangen: Sie ist einzuberufen, wenn der in der Satzung bestimmte Teil der Mitglieder oder, falls die Satzung nichts regelt, ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt (§ 37 BGB). Typische Gründe für eine außerordentliche (§ 37 BGB: Berufung auf Verlangen einer Minderheit)

Versammlung können beispielsweise vorgezogene Vorstandswahlen aufgrund eines Rücktritts eines Vorstandsmitglieds sein.

Eine Mitgliederversammlung ist in den Satzungsfällen und bei entsprechendem Vereinsinteresse einzuberufen. Daneben besteht das Minderheitenrecht nach § 37 BGB: Das Verlangen des satzungsmäßigen Anteils oder sonst eines Zehntels der Mitglieder muss schriftlich Zweck und Gründe nennen. Eine zusätzliche pauschale Dringlichkeitsvoraussetzung enthält diese Vorschrift nicht. (§ 36 BGB; § 37 BGB)

Beide Versammlungsarten stellen sicher, dass die Mitglieder des Vereins in entscheidende Prozesse eingebunden werden und ihre Rechte gewahrt bleiben.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins wird von einem Vorstandsmitglied ausgesprochen, das zur Vertretung des Vereins berechtigt ist. Sobald ein Vorstandsmitglied von den Mitgliedern gewählt wurde, kann es die Einladung zu Versammlungen aussprechen.

Ob auch Nichtmitglieder als Gäste teilnehmen dürfen, kann die Satzung regeln. Fehlt eine Regel, entscheiden Versammlungsleitung und Versammlung darüber (mehr dazu weiter unten).

In der Satzung wird zudem die Form der Einladung definiert. Diese kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • schriftlich
  • durch eine Anzeige in einer Zeitung
  • per E-Mail
  • durch eine Ankündigung in der Vereinszeitung
  • oder durch Aushang an einem Schwarzen Brett.

Die Einladung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie der in der Satzung vorgeschriebenen Form entspricht. Sie muss allen Mitgliedern zugestellt werden, auch denen, die kein aktives Stimmrecht besitzen.

Schreibt die Satzung nur eine „schriftliche“ Einladung vor, halten mehrere Oberlandesgerichte auch eine Einladung per E-Mail für ausreichend, solange sich aus der Satzung nichts anderes ergibt (zum Beispiel OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2013, 2 W 35/13; OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2015, 27 W 104/15). Ganz ohne Risiko ist das nicht: Im Fall des OLG Hamm hatte das Registergericht die E-Mail-Einladung zunächst beanstandet. Sicherer ist es, in der Satzung ausdrücklich die Einladung in Textform, also etwa per E-Mail, zuzulassen.

Wird die Einladung in einer Zeitung veröffentlicht, muss in der Satzung der Name der Zeitung konkret genannt werden.

Welche Fristen müssen bei der Einladung zu einer Jahreshauptversammlung beachtet werden?

Die Einladung muss zu einem Zeitpunkt verschickt werden, der allen Mitgliedern eine ausreichende Vorbereitung auf die Versammlung ermöglicht. Normalerweise liegt die Frist zwischen zwei und vier Wochen. Ist in der Vereinssatzung eine Frist festgehalten, muss diese exakt eingehalten werden. Verspätete Einladungen sind Formfehler und verhindern die Gültigkeit aller Beschlüsse der Mitglieder bei der Versammlung. Das Ende der Frist ist immer der Erhalt der Einladung durch ein Mitglied. Das Versanddatum wird für die Erfüllung der Frist nicht berücksichtigt. Bei der Gemeinnützigkeit von Vereinen ist zu berücksichtigen, dass meistens sehr viele Mitglieder eingeladen werden müssen. Erfolgt die Ankündigung nicht durch die Bekanntmachung der Versammlung in einer Zeitung, sollte in der Satzung die Wahrung der Einladungsfrist durch die rechtzeitige Abgabe der Einladungen bei der Post festgehalten werden. (§ 58 BGB: Sollinhalt der Vereinssatzung; § 32 BGB: Mitgliederversammlung; Beschlussfassung)

Person ordnet Notizzettel an einer Tafel und bespricht die Planung mit einer weiteren Person
Person ordnet Notizzettel an einer Tafel und bespricht die Planung mit einer weiteren Person

Inhalt einer Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Einladung muss den Teilnahmeberechtigten die Teilnahme und Vorbereitung ermöglichen. Bezeichne insbesondere die geplanten Beschlussgegenstände; nach § 32 Abs. 1 BGB ist deren Ankündigung grundsätzlich Voraussetzung wirksamer Beschlüsse. Beachte zusätzlich die Satzung zu Form, Frist und Einberufung. Eine unverbindliche vorläufige Themenliste genügt nicht automatisch für spätere Beschlüsse. (§ 32 BGB; § 58 BGB)

Muss die Tagesordnung eingehalten werden?

Die Versammlung behandelt die Punkte, die in der Einladung angekündigt wurden. Die Reihenfolge legt die Versammlungsleitung fest; die Mitgliederversammlung kann sie mit Mehrheit ändern. Über Themen, die in der Einladung nicht genannt wurden, kann sie keine wirksamen Beschlüsse fassen, sofern die Satzung nichts anderes regelt (§ 32 Abs. 1 Satz 2, § 40 BGB). Handelt es sich bei einem Punkt auf der Tagesordnung nicht um eine Neufassung der Vereinsstatuten, genügt es, das Thema zu nennen. Ausführliche Erklärungen sind nicht erforderlich. Sollen die Vereinsstatuten oder die Gemeinnützigkeit von Vereinen geändert werden, sollte die Einladung immer auch eine alte und eine neue Fassung der wichtigsten Punkte der Vereinssatzung enthalten. (§ 32 BGB: Mitgliederversammlung; Beschlussfassung; § 40 BGB: Nachgiebige Vorschriften)

Kann eine Mitgliederversammlung abgesagt werden?

Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Versammlungen, die durch einen Minderheitenbeschluss angeordnet wurden, können abgesagt werden. Ebenso ist eine zeitliche oder örtliche Verlegung der Versammlung möglich. Die Absage darf nur durch Personen erfolgen, die gemäß den Vereinsstatuten auch zu Einladungen berechtigt sind. Jede Absage oder Verlegung muss angekündigt werden, bevor die Versammlung durch den Vorstand eröffnet wurde. Nach der Eröffnung ist eine Absage nicht mehr möglich. Nach der zeitlichen oder örtlichen Verlegung muss jedes Vereinsmitglied wieder innerhalb der vorgesehenen Frist eine neue Einladung erhalten. (§ 58 BGB: Sollinhalt der Vereinssatzung; § 32 BGB: Mitgliederversammlung; Beschlussfassung)

Kann eine Versammlung virtuell oder hybrid stattfinden?

Ja. Seit dem 21. März 2023 regelt § 32 Abs. 2 BGB beide Formen ausdrücklich. Eine hybride Versammlung, an der Mitglieder vor Ort oder online teilnehmen können, kann der Vorstand bei der Einberufung vorsehen, auch ohne Grundlage in der Satzung. Für eine rein virtuelle Versammlung ohne Versammlungsort müssen die Mitglieder vorher beschließen, dass künftige Versammlungen auch virtuell einberufen werden dürfen. Die Satzung kann beides abweichend regeln (§ 40 BGB). In der Einladung muss stehen, wie die Mitglieder ihre Rechte online ausüben können, also wie sie teilnehmen, sich zu Wort melden und abstimmen. (§ 32 BGB: Mitgliederversammlung; Beschlussfassung; § 40 BGB: Nachgiebige Vorschriften)

Damit eine virtuelle Versammlung reibungslos abläuft, müssen einige organisatorische Punkte beachtet werden. Alle Mitglieder müssen eine Einladung erhalten und die Möglichkeit haben, an der Versammlung virtuell teilzunehmen. Dafür bieten sich auch Vereinssoftware Möglichkeiten der Schnittstellen an. Halte außerdem fest, wer teilnimmt, etwa in einer Anwesenheitsliste. Durch virtuelle Abstimmungen können Beschlüsse von dem Verein gefasst werden. Schreibt die Satzung eine Mindestzahl anwesender Mitglieder vor, gilt sie auch online. Ganz ohne Versammlung ist ein Beschluss nur gültig, wenn alle Mitglieder ihm in Textform zustimmen, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht (§ 32 Abs. 3 BGB). Virtuelle Versammlungen, bei denen alle Rechtsbestimmungen eingehalten werden, unterscheiden sich nicht von einer Jahreshauptversammlung mit präsenten Personen. (§ 32 BGB: Mitgliederversammlung; Beschlussfassung)

Müssen Versammlungen der Mitglieder öffentlich abgehalten werden?

Die Versammlungen von Vereinen sind nicht öffentlich. Gäste können aber zugelassen werden. Regelt die Satzung das nicht, entscheidet darüber die Versammlungsleitung; die Mitgliederversammlung kann mit Mehrheit anders beschließen. Die Zustimmung aller Mitglieder ist nicht erforderlich.

Protokoll der Mitgliederversammlung im Verein

Ein Protokoll der Mitgliederversammlung ist ein wesentliches Dokument, das alle wichtigen Beschlüsse und Diskussionen der Versammlung festhält. Es dient als rechtlicher Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung und ist besonders wichtig, um späteren rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das Protokoll muss die Namen der anwesenden Mitglieder, die behandelten Tagesordnungspunkte, die Beschlüsse sowie die Abstimmungsergebnisse dokumentieren. Darüber hinaus sollten auch etwaige Satzungsänderungen und die Beschlüsse über die Auflösung des Vereins vermerkt werden. Ein Protokoll muss nicht nur den formalen Anforderungen entsprechen, sondern auch transparent und nachvollziehbar sein, um den rechtlichen Ansprüchen der Vereinsführung gerecht zu werden. In vielen Fällen ist das Protokoll nach der Versammlung beim Amtsgericht einzureichen, insbesondere wenn Satzungsänderungen oder Vereinsauflösungen beschlossen wurden.

Protokoll der Mitgliederversammlung des Vereins beim Amtsgericht

Das Protokoll der Mitgliederversammlung muss in bestimmten Fällen beim Amtsgericht eingereicht werden, insbesondere wenn Beschlüsse wie Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins getroffen wurden. Diese Einreichung ist notwendig, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die Änderungen offiziell im Vereinsregister zu vermerken. Das Protokoll muss dabei alle relevanten Details enthalten, wie die Beschlüsse zu Satzungsänderungen, die Anwesenheit der Mitglieder sowie die Ergebnisse der Abstimmungen. Das Amtsgericht prüft, ob die Versammlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob die Beschlüsse mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen. Wird das Protokoll nicht fristgerecht oder in der korrekten Form eingereicht, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, und die Beschlüsse sind unter Umständen nicht wirksam.

Fazit

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Element der Vereinsorganisation und bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, aktiv an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Die ordnungsgemäße Durchführung, von der Einladung bis zum Protokoll, ist entscheidend für die Rechtskraft der getroffenen Beschlüsse. Gerade bei Satzungsänderungen oder der Auflösung eines Vereins ist es wichtig, dass alles formal korrekt abläuft, damit diese Beschlüsse auch vor dem Amtsgericht Bestand haben. Eine gut strukturierte und transparente Mitgliederversammlung trägt nicht nur zur rechtlichen Sicherheit bei, sondern stärkt auch das Vertrauen der Mitglieder in den Verein.

FAQ

1. Wie oft muss eine Mitgliederversammlung stattfinden?

Die Häufigkeit der Mitgliederversammlungen wird in der Satzung des Vereins festgelegt (§ 58 Nr. 4 BGB). Eine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Versammlung gibt es in Deutschland nicht, üblich ist aber eine ordentliche Versammlung pro Jahr. Zusätzlich muss eine Versammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder eine Minderheit der Mitglieder es verlangt (§§ 36, 37 BGB). In Österreich ist eine Mitgliederversammlung mindestens alle fünf Jahre vorgeschrieben. (§ 58 BGB: Sollinhalt der Vereinssatzung; § 36 BGB: Berufung der Mitgliederversammlung; § 37 BGB: Berufung auf Verlangen einer Minderheit; RIS: § 5 VerG, Organe des Vereins)

2. Was muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung enthalten sein?

Die Einladung sollte das Datum, den Ort, die Uhrzeit und die Tagesordnungspunkte der Versammlung beinhalten. Eine vorläufige Tagesordnung ermöglicht den Mitgliedern, sich auf die Themen vorzubereiten.

3. Kann eine Mitgliederversammlung online abgehalten werden?

Ja. Eine hybride Versammlung kann der Vorstand seit dem 21. März 2023 auch ohne Grundlage in der Satzung einberufen. Für eine rein virtuelle Versammlung braucht es vorher einen Beschluss der Mitglieder, sofern die Satzung nichts anderes regelt (§ 32 Abs. 2, § 40 BGB). In beiden Fällen muss die Einladung erklären, wie die Mitglieder online teilnehmen und abstimmen können. (§ 32 BGB: Mitgliederversammlung; Beschlussfassung; § 40 BGB: Nachgiebige Vorschriften)

4. Wie wird das Protokoll der Mitgliederversammlung erstellt?

Das Protokoll sollte alle wesentlichen Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis der Versammlung festhalten. Wer es unterschreibt, legt die Satzung fest (§ 58 Nr. 4 BGB); üblich sind Versammlungsleitung und Protokollführung. Bei Beschlüssen, die ins Vereinsregister eingetragen werden müssen, etwa Satzungsänderungen oder ein Vorstandswechsel, reicht der Vorstand eine Abschrift beim Amtsgericht ein (§§ 67, 71 BGB). (§ 58 BGB: Sollinhalt der Vereinssatzung; § 67 BGB: Änderung des Vorstands; § 71 BGB: Änderungen der Satzung)

5. Was passiert, wenn die Einladung zur Mitgliederversammlung zu spät verschickt wird?

Eine verspätete Einladung kann dazu führen, dass die Beschlüsse der Versammlung ungültig sind. Die in der Satzung festgelegte Frist für die Einladung muss eingehalten werden, um die Rechtsgültigkeit der Versammlung zu gewährleisten. (§ 58 BGB: Sollinhalt der Vereinssatzung; § 32 BGB: Mitgliederversammlung; Beschlussfassung)

Checkliste: Mitgliederversammlung vorbereiten

Geh diese Punkte bei der Vorbereitung deiner nächsten Mitgliederversammlung durch.

Quellen

Stand:

campai Redaktion

Redaktion der campai Akademie

Fachlicher Hintergrund: Entwicklung von Software für Vereinsverwaltung. Die Redaktion bereitet Themen aus der Vereinsorganisation auf und verlinkt die verwendeten Rechts- und Verwaltungsquellen.