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Bildungs- und Teilhabepaket im Verein: Mitgliedsbeiträge über BuT finanzieren

Kinder aus Familien mit Grundsicherungsgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten 15 Euro im Monat für Vereinsbeiträge. So rechnet dein Verein BuT ab.

Finanzen & Steuern·29. Oktober 2026·9 Min. Lesezeit·campai Redaktion
Kinder sitzen in einer Turnhalle auf dem Boden und hören aufmerksam zu

Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernimmt der Staat für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld bis zu 15 Euro im Monat für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Freizeiten. Anspruch haben unter 18-Jährige, deren Familien Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Wie das Geld beim Verein ankommt, entscheidet die Kommune: per Gutschein, als Direktzahlung an den Verein oder als Geldleistung an die Familie. Für deinen Verein heißt das: Du kannst Familien mit kleinem Budget die Mitgliedschaft erleichtern, ohne auf Beiträge zu verzichten. Hier erfährst du, wie das in der Praxis funktioniert.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das BuT umfasst mehrere Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt werden, zum Beispiel für Schulausflüge, Schulbedarf, Lernförderung oder das gemeinsame Mittagessen. Für Vereine ist vor allem der Baustein zur „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ wichtig. Er steht in § 28 Abs. 7 SGB II und wortgleich in § 34 Abs. 7 SGB XII.

Danach werden pauschal 15 Euro im Monat berücksichtigt, wenn Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren tatsächlich Kosten entstehen für

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern, zum Beispiel Musikunterricht, und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung,
  • Freizeiten.

Das betrifft also nicht nur Sportvereine. Auch Musik- und Gesangvereine, Theatergruppen, Pfadfinder oder Schachclubs kommen als Anbieter in Frage. Im Einzelfall können zusätzlich weitere Kosten übernommen werden, die mit der Teilnahme zusammenhängen, wenn es der Familie nicht zuzumuten ist, sie aus der Pauschale und dem Regelbedarf zu bezahlen (§ 28 Abs. 7 Satz 2 SGB II).

Wer hat Anspruch auf die Teilhabeleistung?

Anspruch haben Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, wenn ihre Familie eine der folgenden Leistungen bezieht. Mit dem 18. Geburtstag endet der Teilhabebetrag, auch wenn andere BuT-Leistungen für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren möglich sind.

Leistung der FamilieRechtsgrundlageWo wird BuT beantragt?
Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)§§ 19, 28 SGB IIin der Regel beim Jobcenter; der Teilhabebetrag ist vom allgemeinen Antrag umfasst
Sozialhilfe§§ 34, 34a SGB XIIbeim Sozialamt; ein gesonderter Antrag ist nur für die Lernförderung nötig
Kinderzuschlag§ 6b BKGGbei der Stelle, die das Land bestimmt, meist Kreis oder kreisfreie Stadt; eigener Antrag
Wohngeld§ 6b BKGGwie beim Kinderzuschlag
Asylbewerberleistungen§ 3 Abs. 4 AsylbLGbei der zuständigen Leistungsbehörde

Nach dem SGB XII kann ein Anspruch sogar bestehen, wenn eine Familie keine laufende Hilfe bekommt, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht vollständig aus eigenen Mitteln decken kann (§ 34a Abs. 1 Satz 2 SGB XII). Den Antrag stellt in der Regel die Familie, nicht der Verein. Der Verein hilft am meisten mit einer schnellen Bestätigung über Mitgliedschaft und Beitrag.

Mädchen balancieren in einer Turnhalle über Matten und Geräte
Mädchen balancieren in einer Turnhalle über Matten und Geräte

Wie das Geld zum Verein kommt

Das Gesetz lässt den Kommunen die Wahl. Nach § 29 Abs. 1 SGB II wird die Teilhabeleistung als Sach- oder Dienstleistung, vor allem über personalisierte Gutscheine, als Direktzahlung an den Anbieter oder als Geldleistung an die Familie erbracht. Welche Form gilt, bestimmt der kommunale Träger. Für Kinderzuschlag und Wohngeld gilt das entsprechend (§ 6b Abs. 3 BKGG). Deshalb läuft die Abrechnung in jeder Stadt etwas anders.

VerfahrenSo läuft esWas der Verein tun muss
GutscheinDie Familie erhält einen personalisierten Gutschein, der für den ganzen Bewilligungszeitraum im Voraus ausgegeben werden kann.Gutschein annehmen, bei der ausgebenden Stelle einlösen und mit dem Beitrag des Kindes verrechnen
DirektzahlungDie Kommune überweist den Betrag an den Verein, auch für den ganzen Bewilligungszeitraum im Voraus.Teilnahme und Beitrag bestätigen, Bankverbindung angeben, Zahlung dem Mitglied zuordnen
GeldleistungDie Familie erhält das Geld monatlich oder nachträglich als Erstattung ihrer Auslagen.Beitragsnachweis oder Quittung für die Familie ausstellen

Kommunen dürfen mit Anbietern auch pauschal abrechnen (§ 29 Abs. 1 Satz 4 SGB II). Häufig verlangt die zuständige Stelle eine Bestätigung des Vereins über Mitgliedschaft, Beitragshöhe und Zeitraum, teils auf einem eigenen Formular. Erkundige dich deshalb beim Jobcenter oder bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, welches Verfahren bei dir gilt.

Zahlt eine Familie den Beitrag zunächst selbst, muss die Kommune ihn unter bestimmten Voraussetzungen erstatten, etwa wenn ein Gutschein ohne Verschulden der Familie nicht rechtzeitig kam (§ 30 SGB II). Im Einzelfall kann die Kommune einen Nachweis verlangen, dass die Leistung tatsächlich für den Vereinsbeitrag verwendet wurde (§ 29 Abs. 5 SGB II). Eine Beitragsquittung des Vereins ist deshalb auch bei der Geldleistung hilfreich.

Beitrag über 15 Euro: Was mit dem Rest passiert

Liegt dein Monatsbeitrag über 15 Euro, zahlt die Familie die Differenz selbst, sofern die Kommune nicht im Einzelfall mehr übernimmt. Manche Vereine sehen für solche Fälle einen Sozialtarif in der Beitragsordnung vor, damit die Differenz klein bleibt. Wie du Ermäßigungen sauber festlegst, erklärt der Artikel zur Beitragsordnung im Verein.

Ein Beispiel: Der Jugendbeitrag eines Turnvereins beträgt 20 Euro im Monat. Die Kommune zahlt per Direktzahlung 15 Euro, die restlichen 5 Euro zieht der Verein per Lastschrift von den Eltern ein. Für ein ganzes Jahr deckt die Pauschale damit 180 Euro. Erhebt dein Verein einen Jahresbeitrag, kläre mit der Kommune, ob sie den Betrag für den Bewilligungszeitraum im Voraus überweist.

Auch Freizeiten zählen ausdrücklich zu den geförderten Aktivitäten. Ob deine Kommune dafür Kosten über die Monatspauschale hinaus übernimmt, klärst du am besten, bevor die Anmeldungen laufen. Tipps zur Planung findest du im Beitrag Ferienfreizeit im Verein organisieren.

So machst du deinen Verein BuT-freundlich

  1. Zuständige Stelle klären: Frag beim Jobcenter oder bei der Stadt- oder Kreisverwaltung nach, welches Verfahren gilt, ob du dich als Anbieter registrieren musst und welche Formulare es gibt.
  2. Eine Ansprechperson benennen: Am besten bündelt der Kassenwart oder die Mitgliederverwaltung alle BuT-Fälle, damit Bestätigungen und Zahlungseingänge an einer Stelle zusammenlaufen.
  3. Vertraulich bleiben: Dass eine Familie Sozialleistungen bezieht, sollen nur die Personen erfahren, die die Abrechnung erledigen. Trainer und Gruppenleitungen brauchen diese Information nicht. Worauf du bei der Verarbeitung personenbezogener Daten achten musst, liest du unter rechtmäßige Datenverarbeitung im Verein.
  4. Beitragseinzug anpassen: Reduziere den Lastschrifteinzug für das Kind auf den Restbetrag, solange die Kommune zahlt, und stelle ihn wieder um, wenn die Bewilligung endet. In campai bildest du das über den Mitgliedsvertrag ab: Beiträge werden bei Eintritt oder Wechsel im laufenden Jahr anteilig berechnet und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Mehr dazu unter Mitgliederverwaltung.
  5. Zahlungen richtig zuordnen: Die Zahlung der Kommune bleibt ein Mitgliedsbeitrag des Kindes, auch wenn ein Dritter überweist. Buche sie deshalb wie die übrigen Beiträge im ideellen Bereich. Grundlagen dazu findest du im Artikel zum Mitgliedsbeitrag.
  6. Fristen im Blick behalten: Bewilligungen sind befristet. Erinnere Familien rechtzeitig an den Folgeantrag. Bei Kinderzuschlag und Wohngeld verjähren BuT-Ansprüche zwölf Monate nach Ablauf des Monats, in dem sie entstanden sind (§ 6b Abs. 2a BKGG).
  7. Aktiv informieren: Weise im Mitgliedsantrag, auf der Website und beim Probetraining auf das BuT hin. So erreichst du Familien, die von der Leistung noch nichts wissen.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt das Bildungs- und Teilhabepaket für den Verein?

Pauschal 15 Euro im Monat, also 180 Euro im Jahr, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Weitere Kosten, die mit der Teilnahme zusammenhängen, übernimmt die Kommune nur im Einzelfall.

Gilt das BuT nur für Sportvereine?

Nein. Gefördert werden Aktivitäten in Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und Freizeiten. Auch Musikvereine, Chöre, Theatergruppen oder Jugendverbände können Beiträge über das BuT erhalten.

Kann der Verein den Antrag für die Familie stellen?

Den Antrag stellt in der Regel die Familie beim Jobcenter oder bei der zuständigen Stelle der Kommune. Bezieht die Familie Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe, ist der Teilhabebetrag schon vom allgemeinen Antrag umfasst. Der Verein unterstützt mit einer Bestätigung über Mitgliedschaft und Beitrag.

Werden auch Aufnahmegebühr oder Ausrüstung bezahlt?

Nur im Einzelfall. Das Gesetz erlaubt die Übernahme weiterer Kosten, die mit der Teilnahme zusammenhängen, wenn sie der Familie nicht zuzumuten sind. Ob das für Aufnahmegebühr, Trikot oder Instrument gilt, entscheidet die zuständige Stelle.

Was passiert, wenn das Kind 18 wird?

Dann endet der Teilhabebetrag. Andere BuT-Leistungen, etwa für Schulbedarf oder Lernförderung, gibt es für Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Geburtstag, für Vereinsbeiträge aber nicht.

Hat sich durch das Grundsicherungsgeld etwas geändert?

Am Teilhabebetrag nicht. 2026 wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Der Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe steht weiter in § 19 Abs. 2 SGB II, und der Betrag liegt unverändert bei 15 Euro im Monat.

Fazit

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket kann dein Verein Kindern und Jugendlichen die Mitgliedschaft ermöglichen, deren Familien sich den Beitrag sonst nicht leisten könnten. Die 15 Euro im Monat decken bei vielen Jugendbeiträgen einen großen Teil ab, den Rest regelst du über die Familie oder einen Sozialtarif. Weil jede Kommune anders abrechnet, lohnt sich ein kurzer Anruf bei der zuständigen Stelle. Wenn danach eine feste Ansprechperson im Verein die Fälle betreut und die Beiträge sauber angepasst werden, macht das BuT kaum zusätzliche Arbeit.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.