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Mitgliedsbeitrag im Sportverein: Steuerlich absetzbar?

Dein Mitgliedsbeitrag im Sportverein könnte steuerlich absetzbar sein! Erfahre jetzt, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.

Mitgliedsbeitrag im Sportverein: Steuerlich absetzbar?

Nein, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Obwohl viele Sportvereine als gemeinnützig anerkannt sind, gelten Mitgliedsbeiträge als Gegenleistung für die Nutzung von Vereinsangeboten und sind daher vom Spendenabzug ausgeschlossen. Nur freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung, also echte Spenden, können steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Verein als besonders förderungswürdig anerkannt ist; dies ist jedoch selten der Fall.

Wann sind Mitgliedsbeiträge im Sportverein steuerlich absetzbar?

Mitgliedsbeiträge im Sportverein können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, was über den Freistellungsbescheid des Finanzamts geprüft werden kann. Zudem dürfen die Beiträge keine direkten Gegenleistungen wie Trainingsstunden oder Turnierteilnahmen finanzieren, da diese steuerlich nicht begünstigt sind. Absetzbar sind solche Beiträge in der Steuererklärung unter den Sonderausgaben. Seit 2017 ist eine Spendenbescheinigung nicht mehr erforderlich, allerdings muss auf Nachfrage des Finanzamts ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden – für Beträge bis 300 Euro reicht ein Kontoauszug, bei höheren Beträgen wird eine offizielle Zuwendungsbestätigung des Vereins benötigt. Wer von diesem steuerlichen Vorteil profitieren möchte, sollte sicherstellen, dass sein Sportverein als gemeinnützig gilt und die entsprechenden Nachweise für die Steuererklärung bereitliegen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mitgliedsbeiträge sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist.
  • Vereine, die hauptsächlich der Freizeitgestaltung dienen, sind von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen.
  • Seit 2017 müssen Nachweise nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht, aber aufbewahrt werden.
  • Mitgliedsbeiträge können bis zu 20 % des Einkommens als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Taschenrechner liegt auf dem Tisch und man sieht eine Person.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Ob der Mitgliedsbeitrag im Sportverein steuerlich absetzbar ist, hängt entscheidend vom Vereinszweck ab. Nur Beiträge an gemeinnützige Vereine können als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Damit ein Verein als gemeinnützig gilt, muss er:

  • einen gesellschaftlich förderlichen Zweck verfolgen (z. B. Jugendförderung, Gesundheitsförderung),
  • keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen,
  • vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.

Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als gemeinnützig eingestuft werden. Entscheidend ist, dass die Mitgliedsbeiträge nicht direkt für persönliche Vorteile, wie vergünstigte Kursangebote oder die Nutzung von Vereinsanlagen, verwendet werden.

Welche Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar?

Mitgliedsbeiträge sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie an gemeinnützige Organisationen gezahlt werden und keine direkte Gegenleistung erfolgt. Als Sonderausgaben anerkannt werden insbesondere Beiträge an:

  • Sportvereine, sofern sie als gemeinnützig anerkannt sind,
  • Vereine zur Jugendförderung, etwa im Bildungs- oder Freizeitbereich,
  • Organisationen mit sozialem oder gesundheitlichem Zweck, z. B. Fördervereine für Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen.

Wichtig: Nur bei Verzicht auf eine Gegenleistung, wie z. B. Training oder Eintritt gelten die Beiträge steuerlich als begünstigte Zuwendung.

Nicht absetzbar sind hingegen Beiträge an:

Mitgliedsbeiträge sind nicht steuerlich absetzbar, wenn sie an Organisationen gezahlt werden, die keine gemeinnützigen Zwecke verfolgen oder eine Gegenleistung bieten. Dazu zählen unter anderem:

  • Freizeit- und Hobbyvereine, bei denen der persönliche Nutzen im Vordergrund steht,
  • Karnevals- und Musikvereine, sofern sie überwiegend Unterhaltungszwecken dienen,
  • Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung, z. B. berufliche Interessenvertretungen oder Networking-Clubs.

Ausschlaggebend ist, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und ob eine Gegenleistung erfolgt.

Taschenrechner und ein Stift

Nachweise für die Steuererklärung

Für Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine genügt in der Regel ein einfacher Zahlungsbeleg wie ein Kontoauszug oder eine Überweisung. Bei Beträgen über 300 Euro ist eine Spendenbescheinigung erforderlich, die vom Verein ausgestellt wird. Seit 2017 müssen diese Nachweise nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, sollten aber für eventuelle Nachfragen des Finanzamts bereitgehalten werden.

Mitgliedsbeiträge richtig in der Steuererklärung angeben

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Sportvereine gehören in der Steuererklärung zur Kategorie der Sonderausgaben. Diese können bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens abgesetzt werden. Die Beiträge werden in der Anlage Sonderausgaben eingetragen, genauer gesagt in den Zeilen 5 bis 12.

Falls die Mitgliedschaft beruflich bedingt ist, können Beiträge unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die Mitgliedschaft in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Weitere steuerliche Vorteile für Sportvereine

Ein gemeinnütziger Sportverein profitiert nicht nur von steuerlichen Vorteilen für seine Mitglieder, sondern auch für sich selbst. Er kann unter bestimmten Bedingungen von Steuerbefreiungen profitieren, insbesondere in Bezug auf:

  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Diese Vorteile helfen Vereinen, ihre Mittel effizienter einzusetzen und gemeinnützige Ziele besser zu fördern.

Zusammenfassung

Die steuerliche Absetzbarkeit eines Mitgliedsbeitrags im Sportverein hängt davon ab, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Beiträge an Freizeitvereine sind nicht absetzbar, während Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

Wichtige Punkte:

  • Nur gemeinnützige Sportvereine ermöglichen eine steuerliche Absetzbarkeit.
  • Nachweise müssen aufbewahrt, aber nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden.
  • Bis zu 20 % des Einkommens kann über Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich geltend gemacht werden.

Wer diese Regeln beachtet, kann sich steuerliche Vorteile sichern und gleichzeitig die Vereinsarbeit unterstützen.