Zum Inhalt springen
Zur Wissensbibliothek

Der Förderverein – Definition, Aufgaben & Vorteile

Erfahre, was ein Förderverein ist, wie er funktioniert und welchen Nutzen er bringt. Tipps zu Gründung, Unterschieden und Rechtsform findest du hier.

Führung & Organisation · 10 Min. Lesezeit

Veröffentlicht am

Zuletzt aktualisiert am

Von campai Redaktion

Zettel, Stift in der Hand

Was ist ein Förderverein?

Ein Förderverein ist ein gemeinnütziger Verein, dessen primäres Ziel die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen, Einrichtungen oder Projekte ist. Typische Aufgaben sind das Sammeln von Spenden, Organisieren von Veranstaltungen und die finanzielle sowie ideelle Förderung bestimmter Zwecke, etwa von Schulen, Kindergärten oder Sportvereinen. Im Gegensatz zu operativen gemeinnützigen Vereinen führt ein Förderverein meist keine eigenen Projekte durch, sondern unterstützt bestehende Strukturen.

Was macht ein Förderverein?

Ein Förderverein unterstützt andere gemeinnützige Einrichtungen, Organisationen oder Projekte, indem er Spendengelder sammelt, Veranstaltungen organisiert und Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Typische Aktivitäten sind beispielsweise Benefizveranstaltungen, Tombolas, Sponsoringaktionen oder Mitgliedschaften zur regelmäßigen finanziellen Unterstützung. Der Förderverein übernimmt somit eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung und Förderung bestimmter Zwecke wie Bildung, Sport, Kultur oder sozialer Projekte.

Vorteile eines Fördervereins

Ein Förderverein bietet viele Vorteile: Er ermöglicht es, gezielt finanzielle Mittel und Ressourcen für bestimmte Einrichtungen oder Projekte zu sammeln und einzusetzen. Durch Benefizveranstaltungen, Mitgliedsbeiträge und Spenden schafft er zusätzliche finanzielle Spielräume, die den unterstützten Institutionen unmittelbar zugutekommen. Darüber hinaus stärkt er die Gemeinschaft, erhöht die Sichtbarkeit der unterstützten Organisation und kann steuerliche Vorteile durch seine Gemeinnützigkeit bieten.

Nachteile eines Fördervereins

Trotz vieler Vorteile bringt ein Förderverein auch Nachteile mit sich. Dazu gehören unter anderem der organisatorische und administrative Aufwand, der mit der Vereinsgründung und -führung verbunden ist. Auch haftungsrechtliche Risiken für den Vorstand sowie Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit können auftreten. Zudem besteht die Gefahr, dass Fördervereine in Konkurrenz zueinander treten, insbesondere wenn sie ähnliche Zwecke verfolgen und um die gleichen Spenden und Unterstützer konkurrieren.

Förderverein gründen

Einen Förderverein zu gründen ist einfacher als häufig angenommen, erfordert jedoch eine gute Planung und eine klare Vision. Um einen Förderverein erfolgreich zu gründen, sollten sich zunächst engagierte Personen zusammenschließen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Im nächsten Schritt wird eine Satzung erarbeitet, der Verein beim Amtsgericht eingetragen und gegebenenfalls die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt. Mit einem motivierten Team und konkreten Zielen entwickelt sich ein neu gegründeter Förderverein rasch zu einer wirksamen Organisation, die Projekte wie Schulveranstaltungen, kulturelle Events oder Umweltschutzmaßnahmen nachhaltig unterstützt.‍

Aufgaben und Besonderheiten beim Förderverein

Dem BGB folgend, dem bürgerlichen Gesetzbuch, gibt es zwischen den regulären Vereinen und Fördervereinen keinen Unterschied. Soll heißen: Ein Förderverein kann wie jeder andere Verein im Vereinsregister eingetragen werden, oder nicht. Es bestehen keinerlei Unterschiede zu den Verpflichtungen eines regulären Vereins, was die Satzung, den Vorstand, die Mitglieder oder die Wahlen betrifft. Allerdings ist diese Vereinsstruktur steuerrechtlich einzigartig. Solche Vereine sind nicht direkt mildtätig oder gemeinnützig oder verfolgen kirchliche Zwecke, womit sich Steuervergünstigungen begründen ließen. Hier wird der Paragraf 58 der Abgabenordnung (AO) genutzt, der es erlaubt, dass auch mittelbar gemeinnützige Vereine Steuererleichterungen erhalten können, wenn die von ihnen unterstützten Projekte oder Vereine einen gemeinnützigen Charakter haben und sie selbst als gemeinnützig eingestuft sind. (§ 58 AO: Steuerlich unschädliche Betätigungen)

Fördernde Vereine und die Abgabenordnung

Für fördernde Vereine haben die Paragrafen 51 und 58 der AO eine kardinale Bedeutung. Im Paragrafen 51 der AO ist festgelegt, dass nur solche Vereine steuerbegünstigt sind, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Hierbei liegt die Betonung auf dem Wort unmittelbar, denn es beschreibt einen aktiv im Sozialbereich tätigen Verein.

Genau diese Aussage wird durch den Paragrafen 58 der AO relativiert. Hier wird untersagt, dass Vereine von einer Steuerbegünstigung ausgeschlossen werden, nur weil sie mittelbar und nicht direkt gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Unterstützt der Förderverein eine Körperschaft des privaten Rechts, etwa einen anderen Verein, muss diese selbst steuerbegünstigt sein (§ 58 Nr. 1 AO). Für juristische Personen des öffentlichen Rechts, etwa eine Gemeinde als Trägerin einer Schule oder Kita, gilt das nicht; sie müssen die Mittel aber nachweislich für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Damit ist klar, dass ein Verein oder eine Körperschaft den Titel der Gemeinnützigkeit tragen kann, wenn sie nicht selbst direkt tätig wird, sondern lediglich Mittel für gemeinnützige Körperschaften oder Vereine beschafft. (§ 58 AO: Steuerlich unschädliche Betätigungen)

Allerdings gibt es hier eine Einschränkung gravierende Art. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat im April 2002 entschieden, dass Betriebe, die ausschließlich der Mittelbeschaffung dienen, steuerlich nicht begünstigt werden dürfen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Vereine, deren Einnahmen vorwiegend oder ausschließlich aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen, nicht steuerlich begünstigt werden dürfen, auch wenn die finanziellen Mittel zur Förderung von gemeinnützigen Körperschaften oder Vereinen eingesetzt werden. Darüber hinaus wurde die Verwendung der in der Regel finanziellen Mittel beschränkt.

Ein Förderverein darf einem gemeinnützigen Sportverein beispielsweise neue Sportgeräte kaufen oder sich finanziell bei der Wiederherstellung des Sportplatzes engagieren. Es ist ihm allerdings verboten, das nächste Sommerfest des gemeinnützigen Sportvereins zu finanzieren oder zu bezuschussen oder Präsente für die Weihnachtsfeier bereitzustellen. Also ist zwingend vorgeschrieben, dass die Unterstützung, gleich welcher Art, immer mit dem steuerlich begünstigten Zweck in direktem Zusammenhang stehen muss.

buch hand stift
buch hand stift

Auf welche Art Fördervereine unterstützen können

Der Gesetzgeber zeigt sich bei der Wahl der unterstützenden Mitte großzügig, denn es werden kaum Einschränkungen gemacht. Dem folgend kann eine Unterstützung durch einen Förderverein auf unterschiedlichste Art und Weise vonstattengehen.

Möglich sind unter anderem:

  • zweckgebundene Geldzuwendungen
  • Sachspenden
  • Gewährung von zinslosen oder in den Zinsen gesenkten Krediten
  • Übernahme von Kosten, beispielsweise für Gehälter oder Mieten

Hier wird § 58 Nr. 1 AO zu einem wichtigen Punkt. Danach darf ein Verein seine Mittel ganz oder teilweise anderen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwenden. Übernimmt der Förderverein beispielsweise das Gehalt für den Platzwart eines als gemeinnützig anerkannten Sportvereins, so hat dies keine nachteiligen Konsequenzen, solange der Sportverein die Mittel für seine steuerbegünstigten Zwecke einsetzt. (§ 58 AO: Steuerlich unschädliche Betätigungen)

Übrigens: Auch reguläre gemeinnützige Vereine dürfen einen anderen gemeinnützigen Verein finanziell oder durch Sachspenden unterstützen, ohne dass die Gefahr besteht, den Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren. Hierzu ist nicht die Fördervereinseigenschaft zwingend notwendig. Allerdings gilt auch hier, dass die Unterstützung, egal welcher Art, nur für den steuerbegünstigten Zweck verwendet werden darf.

Fördervereine dürfen direkt tätig werden

Es ist für den Status des Fördervereins nicht abträglich, wenn sich der Verein nicht ausschließlich auf die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln beschränkt. Ein Förderverein kann selbst aktiv werden, solange die jeweilige Aktion als gemeinnützig einzustufen ist und die Vorgaben für einen steuerbegünstigten Zweck erfüllt sind. Eine feste Quote zwischen eigenen Projekten und weitergegebenen Mitteln schreibt das Gesetz nicht vor. Wichtig ist, dass die Satzung beide Wege abdeckt.

Sonderbestimmung für die Satzung eines Fördervereins

Ist die Weitergabe von Mitteln an andere Organisationen die einzige Art, wie ein Verein seine Zwecke verwirklicht, muss das in der Vereinssatzung ausdrücklich stehen (§ 58 Nr. 1 AO). Daneben muss die Satzung den steuerbegünstigten Zweck nennen, den der Förderverein unterstützt, zum Beispiel die Förderung des Sports oder der Bildung. Die Organisationen, an die die Mittel fließen sollen, müssen nicht namentlich in der Satzung stehen, und ihre Zwecke müssen nicht mit denen des Fördervereins identisch sein (AEAO zu § 58 Nr. 1 AO). (§ 58 AO: Steuerlich unschädliche Betätigungen)

In der Folge ist es wichtig, dass die Verwendung der Mittel des Vereins in der Satzung möglichst präzise dargestellt wird. Dies ist unerlässlich, wenn der Verein regelmäßig eine andere Organisation, eine Körperschaft oder einen Verein unterstützt und zugleich selbst gemeinnützige Projekte durchführt. Verwirklicht der Verein einen Zweck selbst und einen anderen nur durch die Weitergabe von Mitteln, muss die Satzung beides abbilden. Zur Überwachung hilft dabei meist eine Vereinssoftware.

Unterschied Förderverein und gemeinnütziger Verein

Ein Förderverein unterscheidet sich deutlich von einem gemeinnützigen Verein, obwohl beide Formen als gemeinnützig anerkannt sein können. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass ein Förderverein in der Regel nicht selbst operativ tätig wird, sondern finanzielle und ideelle Unterstützung für andere Einrichtungen oder Projekte bereitstellt. Ein gemeinnütziger Verein führt dagegen meist eigene Projekte durch, beispielsweise in Bereichen wie Bildung, Sport oder Kultur, und setzt dafür gesammelte Mittel selbst unmittelbar ein.

Vorteile eines Fördervereins gegenüber einem normalen Verein

Die Gründung eines Fördervereins bietet in bestimmten Situationen entscheidende Vorteile:

  • Gezielte Finanzierung von Projekten: Fördervereine können direkt bestimmte Projekte finanzieren, ohne dass Mittel durch den Haushalt der unterstützten Einrichtung fließen müssen. Dies ist insbesondere bei Museen, Schulen oder Kindergärten sinnvoll.
  • Eigene steuerliche Grenzen: Ein Förderverein ist steuerlich eigenständig. Für ihn gelten eigene Grenzen, etwa die Freigrenze von 50.000 Euro Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben für Körperschaft- und Gewerbesteuer (bis 2025: 45.000 Euro) und die Kleinunternehmergrenzen der Umsatzsteuer von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wird ein Verein aber nur aufgeteilt, um die Freigrenze mehrfach zu nutzen, gilt das als Missbrauch (§ 64 Abs. 4 AO). (§ 64 AO: Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe; § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer)

Herausforderungen und Verwaltungsaufwand

Trotz dieser Vorteile verursacht die Gründung eines Fördervereins einen höheren Verwaltungsaufwand, da zwei separate Vereinsstrukturen geführt werden müssen. Zudem entstehen rechtliche und steuerliche Pflichten, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit.

Praxisbeispiele aus den USA und Deutschland

Fördervereine, inspiriert durch US-amerikanische "Supporter Associations", bieten oft praktische Unterstützung bei gesellschaftlichen und gesundheitlichen Themen. Typische Aktivitäten umfassen Hilfen für Betroffene von Drogen- oder Alkoholsucht, Gewaltopfer oder Alleinerziehende. Im Gegensatz zu operativen Vereinen leisten Fördervereine dabei oft finanzielle und organisatorische Unterstützung für externe Fachkräfte, die dann die eigentlichen Projekte durchführen.

In Deutschland existieren vergleichbare Strukturen, allerdings sind diese mit rechtlichen Anforderungen verbunden. Fördervereine müssen klare finanzielle Kontrolle gewährleisten und Projekte oft mit dem Finanzamt abstimmen. Empfehlenswert ist es, rechtliche Beratung durch Experten im Vereins- und Steuerrecht einzuholen, um Unsicherheiten in der Umsetzung zu vermeiden.

Checkliste: Förderverein gemeinnützig aufstellen

Prüf diese Punkte bei der Gründung oder einer Satzungsänderung deines Fördervereins.

Quellen

Stand:

campai Redaktion

Redaktion der campai Akademie

Fachlicher Hintergrund: Entwicklung von Software für Vereinsverwaltung. Die Redaktion bereitet Themen aus der Vereinsorganisation auf und verlinkt die verwendeten Rechts- und Verwaltungsquellen.