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Finanzen & Steuern

Spendenbescheinigung im Verein: Pflichten, Muster & Tipps

Spendenbescheinigung im Verein richtig ausstellen: Voraussetzungen, Pflichtangaben, Muster, elektronische Quittung und Haftung auf einen Blick.
Taschenrechner Quittung auf einer Spendenbescheinigung

Spendengelder sind für viele Vereine das finanzielle Rückgrat. Wer einem gemeinnützigen Verein Geld, Sachen oder Arbeitszeit spendet, möchte das auch von der Steuer absetzen. Damit das funktioniert, muss der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen, auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt. Dieser Artikel zeigt dir, welche Voraussetzungen dein Verein dafür erfüllen muss, ab welchem Betrag eine Spendenbescheinigung Pflicht ist, welche Pflichtangaben hineingehören und worauf du bei Sachspenden, Aufwandsspenden und der elektronischen Spendenbescheinigung achten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur als gemeinnützig anerkannte Vereine mit Freistellungsbescheid dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.
  • Bis 300 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis (Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg). Über 300 Euro ist eine formelle Spendenbescheinigung Pflicht.
  • Spendenbescheinigungen müssen exakt dem amtlichen Muster entsprechen, sonst erkennt das Finanzamt sie nicht an.
  • Geldspenden, Sachspenden und Aufwandsspenden haben jeweils eigene Pflichtangaben.
  • Spenden müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden, elektronisch übermittelte Bescheinigungen sieben Jahre.
  • Bei fehlerhaften Spendenbescheinigungen haftet der Verein mit 30 Prozent des Spendenbetrags. Vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnde Vorstände haften privat.

Was ist eine Spendenbescheinigung im Verein?

Eine Spendenbescheinigung ist der offizielle Nachweis, dass eine Person oder ein Unternehmen einem gemeinnützigen Verein eine Zuwendung gemacht hat. Der Fachbegriff dafür lautet Zuwendungsbestätigung. Mit dieser Bescheinigung kann der Spender die Zuwendung in seiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen und so seine Steuerlast senken.

Eine Spende ist nach deutschem Recht eine freiwillige Zuwendung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck, ohne dass der Spender dafür eine Gegenleistung erhält. Damit unterscheidet sich die Spende klar vom Sponsoring: Beim Sponsoring fließt zwar Geld an den Verein, der Sponsor erwartet dafür aber Werbung, Logoplatzierungen oder andere Vorteile. Eine Spendenbescheinigung gibt es deshalb nur für echte Spenden, nicht für Sponsoringverträge.

Wer darf eine Spendenbescheinigung ausstellen?

Eine Spendenbescheinigung darf nur ein als gemeinnützig anerkannter Verein ausstellen. Damit ein Verein als gemeinnützig gilt, muss er vom Finanzamt einen sogenannten Freistellungsbescheid bekommen oder einen Bescheid nach § 60a Abgabenordnung (Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen). Dieser Bescheid bestätigt, dass die Satzung den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht und der Verein steuerbegünstigte Zwecke verfolgt.

Den Freistellungsbescheid muss ein Verein nach spätestens fünf Jahren erneuern lassen. Geht der Status der Gemeinnützigkeit verloren, darf der Verein keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen. Ein Verein ohne Freistellungsbescheid, der trotzdem Spendenquittungen ausgibt, riskiert eine Haftung gegenüber dem Finanzamt.

Wichtig ist außerdem, dass Spenden tatsächlich für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden müssen. Ein Sportverein darf eine Spende für Trainingsmaterial nicht in den Bau eines Vereinsheims umwidmen, wenn das nicht im Spendenzweck steht. Eine Verwendung für den Vermögensaufbau ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer der Spender wünscht dies ausdrücklich schriftlich.

Ab welchem Betrag ist eine Spendenbescheinigung Pflicht?

Die Grenze liegt bei 300 Euro pro Einzelspende. Bis zu diesem Betrag genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis. Übersteigt eine Spende die 300 Euro, ist eine formelle Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster Pflicht.

Vereinfachter Spendennachweis (bis 300 Euro)

Für Kleinspenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt ein einfacher Beleg. Bei einer Überweisung ist das der Kontoauszug, bei einer Bareinzahlung der Einzahlungsbeleg der Bank. Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, müssen folgende Angaben aus dem Beleg hervorgehen:

  • Name und Kontonummer von Spender und Empfänger
  • Spendenbetrag in Euro
  • Buchungstag
  • Steuerbegünstigter Zweck des Vereins
  • Hinweis darauf, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt

Viele gemeinnützige Vereine verwenden bereits Überweisungsformulare oder Vordrucke, auf denen diese Angaben automatisch erscheinen. So musst du als Schatzmeister nichts mehr extra ausstellen.

Formelle Spendenbescheinigung (über 300 Euro)

Sobald eine Einzelspende die Grenze von 300 Euro überschreitet, verlangt das Finanzamt eine formelle Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster. Diese Spendenquittung muss der Verein selbst ausstellen, unterschreiben und dem Spender zusenden. Auch bei Sachspenden, Aufwandsspenden und im Katastrophenfall gelten besondere Regeln (dazu kommen wir gleich noch im Detail).

Welche Spendenarten gibt es im Verein?

Im Vereinsleben begegnen dir vor allem drei Spendenarten. Jede hat ihre eigenen Besonderheiten bei der Bewertung und der Spendenbescheinigung.

Geldspende

Die häufigste Form der Spende ist die Geldspende. Dabei überweist eine Privatperson oder ein Unternehmen einen Betrag auf das Konto deines Vereins, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Die Spendenbescheinigung enthält Vorname, Name und Adresse des Spenders sowie den genauen Spendenbetrag. Bei Spenden von Unternehmen muss der vollständige Firmenname mit Rechtsform auf der Bescheinigung stehen.

Sachspende: Privatperson und Unternehmen unterscheiden

Bei einer Sachspende erhält der Verein keine Geldzuwendung, sondern Gebrauchsgegenstände wie Sportgeräte, Kleidung, Möbel, Computer oder Spielzeug. Die Spendenbescheinigung muss den gemeinen Wert der Sache enthalten, also den realistischen Verkaufswert inklusive Umsatzsteuer. Außerdem müssen Angaben zur Wertermittlung gemacht werden.

Stammt die Sachspende aus dem Privatvermögen, gilt der Marktwert. Bei neuen Gegenständen reicht in der Regel der Kaufbeleg, bei gebrauchten Sachen muss dein Verein den Wert schätzen. Drei Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Alter des Gegenstands
  • Ursprünglicher Kaufpreis
  • Abnutzungsgrad

Die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) liefern dazu die offizielle Berechnungsgrundlage. Für gebrauchte Sportgeräte oder Möbel sind sie ein guter Ausgangspunkt.

Stammt die Sachspende aus dem Betriebsvermögen eines Unternehmens, ist der sogenannte Entnahmewert anzusetzen. Das ist der Wert, den die Sache hätte, wenn sie zusammen mit dem Betrieb verkauft würde. Wichtig: Bei Unternehmen gilt zusätzlich, dass die Spende dem Unternehmen einen steuerlichen Gewinn entzieht und entsprechend buchhalterisch erfasst werden muss.

Aufwandsspende (Rückspende)

Eine Aufwandsspende, oft auch Rückspende genannt, liegt vor, wenn ein Vereinsmitglied auf eine Vergütung verzichtet, die ihm rechtlich zusteht. Klassisches Beispiel: Ein Übungsleiter verzichtet auf seine Auslagenerstattung für Fahrtkosten zu Auswärtsspielen. In der Praxis fließt kein Geld, der Verein stellt aber eine Spendenbescheinigung in Höhe der nicht ausgezahlten Vergütung aus.

Damit das Finanzamt eine Aufwandsspende anerkennt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss ein einklagbarer Anspruch bestehen, also eine schriftliche Vereinbarung oder ein Vorstandsbeschluss über die Vergütung. Zweitens muss der Verein wirtschaftlich tatsächlich in der Lage sein, den Anspruch zu erfüllen. Drittens darf der Verzicht nicht im Voraus vereinbart sein, sondern muss zeitnah nach Entstehung des Anspruchs erfolgen, idealerweise innerhalb von drei Monaten. Und viertens muss der Verzicht schriftlich erklärt werden.

Beispiele für typische Aufwandsspenden im Verein

Aufwandsspenden tauchen in vielen Vereinen auf, ohne dass man sie als solche erkennt. Typische Fälle sind:

  • Telefonkosten und andere Telekommunikationskosten
  • Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtsfahrten
  • Übernachtungskosten bei Vereinsreisen
  • Büromaterial, das ein Mitglied selbst bezahlt
  • Portokosten für Vereinspost
  • Fahrtkosten zu Trainings, Tagungen oder Wettkämpfen
  • Start- und Meldegelder für Wettkämpfe

Arbeits- oder Sportkleidung, die für den Verein eingesetzt wird

Beispiele für Aufwandsspenden

Sind Mitgliedsbeiträge auch Spenden?

In den meisten Fällen sind Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht als Spende absetzbar, weil das Mitglied dafür eine Gegenleistung erhält, etwa die Nutzung der Sportanlage oder die Teilnahme an Veranstaltungen. Es gibt aber Ausnahmen.

Mitgliedsbeiträge gelten als Spende, wenn der Verein einen besonders förderungswürdigen Zweck verfolgt, zum Beispiel mildtätige Tätigkeiten, Wissenschaft, Forschung, Religion oder Entwicklungshilfe. Ausgeschlossen sind dagegen Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Heimat- und Brauchtumsvereine, Karnevalsvereine oder Tier- und Pflanzenzuchtvereine. Diese gelten nach § 10b Abs. 1 EStG ausdrücklich nicht als steuerlich absetzbare Spende.

Für deinen Verein heißt das, dass du, bevor du Mitgliedsbeiträge in eine Spendenbescheinigung aufnimmst, genau prüfst, ob euer Vereinszweck dafür überhaupt qualifiziert. Im Zweifel hilft eine Rückfrage beim zuständigen Finanzamt, um spätere Haftungsrisiken zu vermeiden.

Pflichtangaben: Was muss auf eine Spendenbescheinigung?

Eine Spendenbescheinigung ist nur gültig, wenn sie vollständig und korrekt ausgefüllt ist. Folgende Angaben dürfen nicht fehlen:

  • Vor- und Nachname sowie Adresse des Spenders (bei Unternehmen vollständige Firmenbezeichnung mit Rechtsform)
  • Name und Adresse des Vereins als Empfänger
  • Spendenbetrag in Ziffern und in Buchstaben
  • Datum der Spende
  • Spendenzweck (zum Beispiel Förderung des Sports)
  • Hinweis auf Gemeinnützigkeit mit Datum und Aktenzeichen des Freistellungsbescheids
  • Erklärung, dass die Spende nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet wird
  • Bei Sachspenden: Beschreibung des Gegenstands und Angaben zur Wertermittlung
  • Bei Aufwandsspenden: Hinweis auf den Verzicht der Erstattung
  • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

Eine Spendenbescheinigung darf höchstens eine DIN-A4-Seite umfassen. Werbung oder andere Hinweise sind auf der Vorderseite nicht erlaubt. Persönliche Dankesworte dürfen nur auf der Rückseite stehen. Unterschreiben darf nur, wer den Verein nach außen vertritt: in der Regel der Vorstand, sein Vertreter oder der Schatzmeister. Andere Mitglieder dürfen nur unterschreiben, wenn die Mitgliederversammlung sie dazu ausdrücklich beauftragt hat.

Amtliche Muster für die Spendenquittung

Spendenbescheinigungen müssen exakt dem amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums entsprechen. Wortlaut und Reihenfolge der Angaben darfst du nicht verändern, sonst erkennt das Finanzamt die Spende nicht an. Es gibt zwei Hauptformulare:

  • Muster 1 für Geldspenden, Mitgliedsbeiträge und Aufwandsspenden
  • Muster 2 für Sach- und Güterspenden

Die aktuellen Vorlagen findest du auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums sowie der Finanzministerien der Bundesländer. Viele Vereine legen sich diese Formulare einmal an und füllen sie pro Spende neu aus. Eine Vereinssoftware wie campai automatisiert diesen Schritt komplett: Spenden werden direkt aus den Bankbewegungen erkannt, dem Spender zugeordnet und die Spendenquittung mit allen Pflichtangaben wird automatisch generiert.

Sammelbestätigung: Mehrere Spenden in einem Dokument

Spendet jemand mehrmals im Jahr an deinen Verein, wäre es für alle Beteiligten umständlich, jedes Mal eine eigene Bescheinigung auszustellen. Hier hilft die Sammelbestätigung. Sie fasst alle Spenden eines Spenders aus einem Kalenderjahr in einem Dokument zusammen.

Inhaltlich gelten dieselben Regeln wie für eine normale Spendenbescheinigung. Zwei Besonderheiten gibt es trotzdem. Erstens muss das Dokument deutlich als Sammelbestätigung gekennzeichnet sein. Zweitens müssen die Einzelspenden auf der Rückseite mit Datum, Betrag und Spendenart einzeln aufgelistet werden. Auf der Vorderseite steht nur die Gesamtsumme. Außerdem muss der Verein bestätigen, dass für die einzelnen Spenden keine separaten Quittungen ausgestellt wurden.

Elektronische Spendenbescheinigung: So funktioniert sie

Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens dürfen Vereine Spendenbescheinigungen auch elektronisch ausstellen. Damit fallen Druck, Versand und Archivierung von Papierquittungen weg. Die elektronische Spendenbescheinigung ist rechtlich gleichgestellt und für Spender wie Vereine deutlich praktischer.

So funktioniert das Verfahren in der Praxis:

  • Dein Verein meldet beim zuständigen Finanzamt, dass er ein maschinelles Verfahren zur Erstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 2 EStDV nutzt.
  • Der Spender überweist seine Spende und gibt dabei seine Steuer-Identifikationsnummer an.
  • Der Verein übermittelt die Spendendaten elektronisch an das Finanzamt des Spenders.
  • Der Spender erhält eine PDF-Spendenbescheinigung mit denselben Pflichtangaben
  • Das Finanzamt kann die Daten direkt mit der Steuererklärung des Spenders abgleichen.

Wichtig: Die elektronische Spendenbescheinigung gibt es bisher nur für Geldspenden, nicht für Sachspenden. Für Sachspenden muss weiterhin eine schriftliche Quittung ausgestellt werden. Zudem reduziert sich die Aufbewahrungsfrist bei elektronisch übermittelten Spenden von zehn auf sieben Jahre.

Zuwendungsempfängerregister: Was Vereine wissen müssen

Seit 2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das sogenannte Zuwendungsempfängerregister. Darin sind alle gemeinnützigen Körperschaften aufgeführt, die berechtigt sind, Spendenbescheinigungen auszustellen. Spender und Finanzämter können dort online prüfen, ob ein Verein tatsächlich gemeinnützig ist.

Für deinen Verein bedeutet das, dass, sobald euer Freistellungsbescheid oder der Bescheid nach § 60a AO vorliegt, ihr automatisch ins Register eingetragen werdet. Du musst nichts beantragen. Trotzdem solltest du regelmäßig prüfen, ob dein Verein im Register korrekt geführt wird, denn nur eingetragene Organisationen dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, die mit dem digitalen Spendennachweisverfahren kompatibel sind.

Das Zuwendungsempfängerregister ist außerdem die Grundlage für künftige Vereinfachungen wie das digitale Spendenformular oder den automatischen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Vereine, die hier nicht eingetragen sind, riskieren, dass Spenden ihrer Förderer steuerlich nicht anerkannt werden.

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Aufbewahrung von Spendenbescheinigungen im Verein

Spendenbescheinigungen muss dein Verein zehn Jahre lang aufbewahren. Bei elektronisch übermittelten Spenden verkürzt sich die Frist auf sieben Jahre. Diese Aufbewahrungspflicht gilt unabhängig davon, ob ihr die Belege als Papier ablegt, sie einscannt oder sie von Anfang an digital erstellt. Wichtig ist nur, dass die Daten jederzeit lesbar und prüfbar sind.

Der Sinn der langen Aufbewahrungsfrist ist, dass das Finanzamt auch Jahre später noch nachvollziehen können soll, dass eine bestimmte Spende geflossen ist und korrekt verbucht wurde. Außerdem werden Mehrfachausstellungen und Manipulationen so erkennbar. Ein digitales Archiv in einer Vereinssoftware spart hier viel Platz im Vereinsheim und macht die Belege im Ernstfall sofort auffindbar.

Haftung bei fehlerhaften Spendenbescheinigungen

Wer Spendenbescheinigungen ausstellt, übernimmt Verantwortung. § 10b Abs. 4 EStG legt fest: Wenn eine Spendenbescheinigung falsch ausgestellt wird oder Spenden zweckwidrig verwendet werden, haftet der Verein für die entgangene Steuer. Konkret beträgt die Haftung 30 Prozent des Spendenbetrags, plus eventuell 15 Prozent Gewerbesteuer, also bis zu 45 Prozent in der Spitze. Zusätzlich kann der Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren.

Ausstellerhaftung

Die Ausstellerhaftung greift, wenn die Spendenbescheinigung formal falsch ist, also Pflichtangaben fehlen, Beträge nicht stimmen oder das Aktenzeichen des Freistellungsbescheids veraltet ist. In diesem Fall haftet zunächst der Verein als juristische Person. Hat der Vorstand vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, kann auch er privat in Anspruch genommen werden.

Veranlasserhaftung

Die Veranlasserhaftung trifft Verein und Vorstand, wenn Spenden nicht für den vom Spender bestimmten oder satzungsgemäßen Zweck eingesetzt werden. Ein typisches Beispiel: Ein Verein erhält Spenden für ein Jugendprojekt, finanziert damit aber neue Trikots für die erste Mannschaft. In so einem Fall haftet der Vorstand persönlich mit seinem Privatvermögen, weil er die zweckwidrige Verwendung veranlasst hat.

Häufige Fehler beim Ausstellen einer Spendenbescheinigung

Aus der Praxis kennen wir diese Stolperfallen, die Vereinen immer wieder Ärger mit dem Finanzamt einbringen:

  • Verwendung eines veralteten Mustertexts, der nicht mehr dem aktuellen amtlichen Muster entspricht
  • Falsches oder fehlendes Aktenzeichen des Freistellungsbescheids
  • Spendenbescheinigung für eine Sponsoringleistung mit Gegenleistung
  • Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins werden fälschlich als Spende ausgewiesen
  • Fehlende Angabe zur Wertermittlung bei Sachspenden
  • Aufwandsspende ohne schriftlichen Verzicht und ohne nachweisbaren Anspruch
  • Unterschrift einer nicht vertretungsberechtigten Person
  • Werbliche Zusätze auf der Vorderseite der Bescheinigung

Jeder dieser Fehler kann dazu führen, dass das Finanzamt die Spende nicht anerkennt und der Verein in die Haftung genommen wird. Eine sorgfältige Prozessdokumentation und am besten eine Vereinssoftware mit standardisierten Vorlagen helfen, diese Fehler zu vermeiden.

Spendenbescheinigung digital erstellen mit campai

Spendenbescheinigungen manuell auszustellen kostet Zeit und ist fehleranfällig. Die Vereinssoftware campai übernimmt den Großteil der Arbeit für dich. Spenden werden direkt aus den Kontobewegungen erkannt, dem richtigen Spender zugeordnet und es wird automatisch eine Spendenquittung nach amtlichem Muster erstellt. Sammelbestätigungen, elektronische Spendenbescheinigungen und die Aufbewahrung im digitalen Archiv funktionieren auf Knopfdruck. Wenn du wissen willst, wie campai die Spendenverwaltung in deinem Verein vereinfachen kann, hilft dir der kurze Fragebogen dabei, die passende Lösung zu finden.

Fazit

Spendenbescheinigungen sind für deinen Verein und seine Förderer bares Geld wert. Bis 300 Euro reicht der einfache Beleg, darüber muss eine formelle Spendenquittung nach amtlichem Muster ausgestellt werden. Die Pflichtangaben sind streng geregelt, die Haftung bei Fehlern hoch. Wer als Schatzmeister oder Vorstand die Regeln kennt, schützt seinen Verein vor Haftungsrisiken und macht es Spendern leicht, weiter zu unterstützen. Mit einer passenden Vereinssoftware lassen sich amtliche Muster, Sammelbestätigungen und elektronische Bescheinigungen heute automatisiert erstellen, sodass deutlich mehr Zeit für die eigentliche Vereinsarbeit bleibt.

Häufige Fragen zur Spendenbescheinigung im Verein

Wer darf eine Spendenquittung im Verein ausstellen?

Eine Spendenquittung darf ausschließlich ein als gemeinnützig anerkannter Verein ausstellen. Voraussetzung ist ein gültiger Freistellungsbescheid oder ein Bescheid nach § 60a AO. Innerhalb des Vereins darf nur eine vertretungsberechtigte Person unterschreiben, in der Regel der Vorstand, sein Vertreter oder der vom Vorstand beauftragte Schatzmeister.

Ab welchem Betrag braucht man eine Spendenbescheinigung?

Ab 300 Euro pro Einzelspende ist eine formelle Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster Pflicht. Bei Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt der vereinfachte Spendennachweis, also ein Kontoauszug oder ein Einzahlungsbeleg der Bank.

Wie lange muss ein Verein Spendenbescheinigungen aufbewahren?

Spendenbescheinigungen in Papierform müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Elektronisch übermittelte Spendenbescheinigungen müssen nur sieben Jahre archiviert werden. Wichtig ist, dass die Belege jederzeit lesbar und für das Finanzamt prüfbar sind.


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