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Nicht eingetragener Verein (n.e.V.): Gründung, Vorteile & Haftung

Nicht eingetragener Verein (n.e.V.) einfach erklärt: Was bedeutet das, wie gründest du einen, und welche Vor- und Nachteile hat diese Rechtsform? Alle wichtigen Infos kompakt.
Die meisten Vereine, über die man im Alltag stolpert, sind eingetragene Vereine. Was jedoch viele nicht wissen: Ein Verein muss nicht zwangsläufig eingetragen sein. Doch welche Vor- und Nachteile bringt ein nicht eingetragener Verein mit sich? Und worauf muss man bei der Gründung achten? Das wird im folgenden Artikel geklärt.
Eingetragener vs. nicht eingetragener Verein: Die wichtigsten Unterschiede
Der wohl offensichtlichste Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Verein ist die Eintragung ins Vereinsregister, was mit verschiedenen Besonderheiten einhergeht.
Jedoch haben beide Vereinsformen auch einiges gemeinsam: Die Mitglieder verfolgen als freiwilliger Zusammenschluss einen gemeinsamen Zweck. Somit agieren die Mitglieder auch unter einem gemeinsamen Vereinsnamen, unabhängig von wechselnden Mitgliedern bleibt der Verein dadurch bestehen.
Ebenfalls gemeinsam haben beide Formen, dass es einen Vorstand sowie eine Mitgliederversammlung gibt. Überdies legt eine eigene Satzung die Grundlagen fest.
Alles Wichtige zur Gründung und den Pflichten des eingetragenen Vereins findest du im campai-Akademie-Artikel zum e.V.
| Merkmal | Nicht eingetragener Verein | Eingetragener Verein |
|---|---|---|
| Eintragung im Vereinsregister | Nein, keine Eintragung erforderlich | Ja, im Vereinsregister beim Amtsgericht |
| Geschäftsfähigkeit | Vertragsabschluss durch handelnde Personen, nicht im Vereinsnamen. | Vertragsabschluss im eigenen Namen, Klagen einreichen, verklagt werden. |
| Mitgliederzahl | Keine Mindestanzahl vorgeschrieben | Mindestens 7 zur Gründung |
| Vorteile | Einfachere Gründung, weniger bürokratischer Aufwand | Steuervorteile, rechtliche Absicherung, höhere Rechtssicherheit |
| Kosten | Keine Eintragungskosten | Eintragungskosten |
| Geschäftsführung | Durch Mitglieder (keine formalen Vorschriften) | Vorstand gemäß Satzung & BGB geregelt |
| Vertreten nach außen | Mitglieder oder gewählter Vertreter | Vorstand vertritt den Verein offiziell |
Was genau ist ein nicht eingetragener Verein?
Ein nicht eingetragener Verein ist nicht im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Damit wird er auch häufig als „nicht rechtsfähiger Verein“ bezeichnet. Was genau bedeutet „nicht rechtsfähig“? Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch zeigt, dass ein nicht eingetragener Verein nach §54 BGB keine juristische Person darstellt und auch nicht als solche auftreten und handeln kann.
Das macht es hin und wieder etwas kompliziert, da für manche Rechtsgebiete für den nicht eingetragenen Verein das Gesellschaftsrecht gilt und in manchen das Vereinsrecht. Außerdem haften Mitglieder für rechtsgeschäftliche Handlungen gemeinsam, das heißt mit ihrem Privatvermögen. Ein nicht eingetragener Verein kann seit 2009 jedoch auch unter seinem Namen verklagt werden und auch selbst klagen.
Wenn es um Fälle geht, die durch eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, wird das Vereinsrecht angewandt. Die Haftungsbeschränkungen gemäß §§31 ff BGB gelten für die autorisierten Mitglieder und den Vorstand. Allerdings liegt hier ein wesentlicher Unterschied zum eingetragenen Verein: Beim nicht eingetragenen Verein können auch die Mitglieder persönlich haften. Dieses Risiko ist vor allem dann relevant, wenn der Verein wirtschaftlich tätig ist, da dies im Ernstfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Tipp: Alles zur persönlichen Haftung im Verein erklärt campai ausführlich im Akademie-Bereich.
Bei Finanzbehörden kann ein nicht eingetragener Verein ebenfalls als Verein geführt werden, wodurch er steuerliche Vorteile erlangen kann. Er kann zudem die Bezeichnung „gemeinnützig“ erhalten. Dazu ist keine Eintragung ins Vereinsregister nötig.
Nicht eingetragenen Verein gründen: So geht's Schritt für Schritt
Damit ein nicht eingetragener Verein gegründet werden kann, braucht es bloß zwei volljährige Personen. Im Kontrast dazu benötigt die Gründung eines eingetragenen Vereins sieben Personen.
Benötigt wird außerdem eine Satzung, die man auch als „Grundgesetz“ des Vereins bezeichnen kann. Mit einem Beschluss wird sie als verbindlich angesehen. Überdies braucht jeder Verein einen Vorstand. Nur so wird die Beschlussfähigkeit innerhalb des Vereins gewährleistet.
Zwar besteht bei einem nicht eingetragenen Verein keine Pflicht zum schriftlichen Gründungsprotokoll, allerdings kann es sich aus verschiedenen Gründen lohnen, es dennoch aufzusetzen. Auf diese Weise wird die Vereinsgründung gründlich dokumentiert, sodass man sich zu einem späteren Zeitpunkt darauf beziehen kann.
Vereinssatzung des nicht eingetragenen Vereins
Die Vereinssatzung des nicht eingetragenen Vereins bildet die rechtliche Grundlage des Vereins. Anders als beim eingetragenen Verein gibt es keine starren Formvorschriften. Die Satzung muss weder notariell beglaubigt noch beim Registergericht eingereicht werden. Trotzdem sollte sie folgende Punkte regeln: Vereinsname und Vereinszweck, die Aufgaben des Vorstands, Regelungen zur Mitgliederversammlung sowie Beitritts- und Austrittsbedingungen.
Wichtig: Wer später die Satzungsänderung plant oder den Verein eintragen lassen will, braucht eine satzungsgemäße Grundlage. Ein gut aufgesetztes Dokument spart später viel Aufwand.
Anmeldung beim Finanzamt
Folgende Voraussetzungen sind somit für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins nötig:
- Ein Mitglied muss einen Satzungsentwurf beim Finanzamt einreichen.
- In der Gründerversammlung werden die Satzungen festgelegt und der Vereinsvorstand gewählt.
- Der Vorstand muss den Verein beim Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung des Vereins beim Finanzamt kann formlos erfolgen. Informationen, die dabei benötigt werden, sind der Vereinsname, Vereinszweck, die Namen und Adressen der Vorstandsmitglieder sowie die geplanten Aktivitäten des Vereins. Zudem gilt es, die Kopie der Vereinssatzung und eine Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Geschäftsjahr beizufügen. Ist dies geschafft, kann das Finanzamt den nicht eingetragenen Verein steuerlich erfassen und ihm seine Steuernummer übermitteln.
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Vorteile und Nachteile des nicht eingetragenen Vereins
Ob ein nicht eingetragener Verein die richtige Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Vorteile des n.e.V.:
- Einfache und schnelle Gründung: Nur zwei Personen nötig, keine Formalitäten beim Registergericht.
- Kostenersparnis: Keine Eintragungsgebühren, keine Notarkosten.
- Gemeinnützigkeit möglich: Der n.e.V. kann steuerliche Vorteile genießen, ohne eingetragen zu sein.
- Weniger Bürokratie: Keine Pflicht zur Anmeldung von Satzungsänderungen beim Registergericht.
- Flexibilität: Der Verein kann unkompliziert aufgelöst oder umgewandelt werden.
Nachteile des n.e.V.:
- Persönliche Haftung: Mitglieder, die im Namen des Vereins handeln, können persönlich haften.
- Kein Vereinsvermögen: Das Vermögen steht den Mitgliedern gesamthänderisch zu, nicht dem Verein.
- Bankkonto schwierig: Viele Banken verweigern einem nicht eingetragenen Verein ein Konto auf den Vereinsnamen.
- Rechtsunsicherheit: Je nach Rechtsgebiet gilt Gesellschaftsrecht oder Vereinsrecht.
- Keine optimale Außenwirkung: Geschäftspartner und Fördergeber bevorzugen oft eingetragene Vereine.
Steuern im nicht eingetragenen Verein
Ein nicht eingetragener Verein wird steuerrechtlich wie eine GbR behandelt. Das bedeutet, dass die Einkünfte nicht direkt dem Verein, sondern den Mitgliedern zugerechnet und entsprechend versteuert werden. Dabei gelten die allgemeinen Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Gemeinnützige, nicht eingetragene Vereine können zudem von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Sie dürfen bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze Einnahmen erzielen, ohne steuerpflichtig zu werden. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, fallen Steuern an.
Eine Steuererklärung ist immer dann erforderlich, wenn steuerpflichtige Einnahmen erzielt werden. Solange die maßgebliche Freigrenze von 45.000 Euro nicht überschritten wird, besteht in der Regel keine Pflicht zur Abgabe.
Für die steuerliche Erfassung meldet sich der Verein formlos beim zuständigen Finanzamt an und erhält anschließend eine Steuernummer. Gemeinnützige nicht eingetragene Vereine haben darüber hinaus die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Befreiung von der Körperschaftsteuer zu beantragen. Mehr dazu in unserem Artikel Steuern im Verein.
Der Vorstand des nicht eingetragenen Vereins
Auch ein nicht eingetragener Verein braucht einen Vorstand. Dieser ist für die Geschäftsführung und die Vertretung des Vereins nach außen zuständig. Die Aufgaben des Vorstands sind in der Vereinssatzung geregelt.
Typische Aufgaben des Vorstands im n.e.V.:
- Vertretung des Vereins gegenüber Behörden, Banken und Vertragspartnern
- Verwaltung des Vereinsvermögens und der Mitgliedsbeiträge
- Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
- Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Im Gegensatz zum eingetragenen Verein haftet der Vorstand im nicht eingetragenen Verein in bestimmten Fällen persönlich. Wer im Namen des Vereins Verträge abschließt, handelt als natürliche Person und kann für Verbindlichkeiten des Vereins persönlich herangezogen werden. Das gilt besonders für wirtschaftliche Tätigkeiten.
Gemeinnützigkeit im nicht eingetragenen Verein
Es ist möglich, dass nicht eingetragene Vereine die Gemeinnützigkeit nach §§ 51-68 Abgabenordnung (AO) beantragen können. Der Grundstein dafür wird mit der Satzung gelegt, die die Ziele des Vereins beinhaltet. Die Gemeinnützigkeit wird unter anderem deshalb beantragt, da sie mit steuerlichen Vorteilen einhergeht.
Die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit sind für eingetragene und nicht eingetragene Vereine identisch. Es müssen mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Das muss klar aus der Satzung hervorgehen.
Das Finanzamt stellt nach Prüfung einen Freistellungsbescheid aus, der die Gemeinnützigkeit bestätigt. Damit kann der n.e.V. Spendenquittungen ausstellen und von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit werden.

Vereinsvermögen und Bankkonto beim nicht eingetragenen Verein
Viele, die einen Verein gründen möchten, stellen sich die Frage nach dem Vereinsvermögen. Wie sieht es diesbezüglich beim nicht eingetragenen Verein aus? Tatsächlich ist es für nicht eingetragene Vereine nicht möglich, ein Vereinsvermögen zu bilden. Den Mitgliedern steht das vorhandene Vermögen gesamthänderisch zu, was bedeutet, dass der Verein gemeinschaftlich darüber verfügt.
Allerdings gilt, dass nicht einfach jedes Mitglied über dieses Geld entscheiden oder es verwalten darf. Zudem ist es nicht rechtens, dass Mitglieder ihren Anteil des Geldes bei Austritt aus dem Verein mitnehmen. Vielmehr fällt der Vermögensanteil den anderen Vereinsmitgliedern zu.
Das bringt einige Schwierigkeiten mit sich, zum Beispiel bei der Eröffnung eines Bankkontos. Viele Banken verweigern einem nicht eingetragenen Verein ein Konto auf den Vereinsnamen, da der Verein keine juristische Person ist. In der Praxis eröffnet der Vereinsvorstand das Konto auf seinen eigenen Namen und übernimmt damit auch die Haftung dafür. Wenn der Vorstand wechselt, ist das allerdings mit einem großen Aufwand verbunden. Immerhin kann das Konto nicht einfach übergeben werden, sondern es muss ein neues Konto vom neuen Vorstand eröffnet werden. Das ist ein Punkt, der die Verwaltung des nicht eingetragenen Vereins etwas komplizierter macht.
Rechtsstreitigkeiten: Aktive und passive Parteifähigkeit
Ein nicht eingetragener Verein kann sowohl verklagt werden als auch im eigenen Namen klagen. Man unterscheidet dabei zwischen einer aktiven und passiven Parteifähigkeit:
- Aktive Parteifähigkeit: Der Verein kann einen Rechtsstreit in seinem Namen führen.
- Passive Parteifähigkeit: Der Verein kann in einem Gerichtsverfahren Beklagter sein.
Wann eignet sich ein nicht eingetragener Verein?
Ein nicht eingetragener Verein kann unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit ins Vereinsregister eingetragen werden und damit zu einem eingetragenen Verein (e.V.) werden. In manchen Fällen ist es jedoch empfehlenswert, die Rechtsform so zu belassen, wie sie ist. Einer der größten Vorteile eines nicht eingetragenen Vereins sind die schnelle Gründung und ein vom Staat recht unabhängiges Handeln.
Der nicht eingetragene Verein eignet sich vor allem in folgenden Fällen:
- befristete Zusammenschlüsse wie Bürgerinitiativen, die vorübergehend ein gemeinsames Ziel verfolgen
- Zwischenlösungen, bei denen der bürokratische Aufwand möglichst gering bleiben soll
- Übergangslösungen, bei denen noch nicht klar ist, ob eine regelmäßige Vereinsarbeit entstehen wird
- Zusammenschlüsse von Personen, die nicht gemeinnützig und unabhängig agieren wollen, z.B. politische Parteien
Auch dann, wenn die Voraussetzungen für einen eingetragenen Verein nicht gegeben sind, ist der nicht eingetragene Verein die ideale Lösung. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn keine sieben Gründungsmitglieder vorhanden sind.
Wenn das Vereinsleben jedoch sehr stabil ist und der Verein seine Ziele erfolgreich erreicht, sollte man über eine Eintragung nachdenken, da diese einen wesentlich besseren Schutz der Mitglieder und des Vereins selbst mitbringt.
Fazit
Ein nicht eingetragener Verein ist keine so häufige Rechtsform, aber in vielen Fällen durchaus relevant. Es bringt viele Besonderheiten mit sich, wenn du deinen Verein nicht ins Vereinsregister eintragen lässt. Auf lange Sicht gesehen empfiehlt sich für die meisten Vereine früher oder später eine Eintragung. Für wenig Bürokratie bei der Gründung ist ein nicht eingetragener Verein jedoch ideal.
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Häufig gestellte Fragen zum nicht eingetragenen Verein
Was bedeutet n.e.V.?
n.e.V. steht für "nicht eingetragener Verein". Im Gegensatz zum eingetragenen Verein (e.V.) ist er nicht im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen und damit keine juristische Person im Sinne des BGB.
Wie viele Mitglieder braucht ein nicht eingetragener Verein?
Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins reichen zwei volljährige Personen aus. Ein eingetragener Verein benötigt hingegen mindestens sieben Gründungsmitglieder.
Darf ein nicht eingetragener Verein Geld verdienen?
Ja, ein nicht eingetragener Verein darf Einnahmen erzielen. Solange diese die Freigrenze von 45.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, ist keine Steuererklärung nötig. Bei gemeinnützigen Vereinen greifen zusätzliche steuerliche Vergünstigungen.
Kann ein nicht eingetragener Verein ein Bankkonto eröffnen?
Das ist schwierig. Die meisten Banken vergeben kein Konto auf den Namen eines nicht eingetragenen Vereins, da dieser keine juristische Person ist. In der Praxis übernimmt der Vorstand ein privates Geschäftskonto und haftet dafür persönlich.
Muss ein nicht eingetragener Verein eine Steuererklärung abgeben?
Nur dann, wenn die Einnahmen die Freigrenze von 45.000 Euro überschreiten oder der Verein steuerpflichtige Einkünfte erzielt. Gemeinnützige Vereine können zudem von der Körperschaftsteuer befreit werden.
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