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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025: Was Vereine jetzt klären sollten

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Pflichten, Fristen, Checkliste und Tipps zur barrierefreien Website für Vereine und Verbände einfach erklärt.
Laptop mit angeschlossener Braillezeile für sehbehinderte oder blinde Nutzer.

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote barrierefrei nutzbar sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft insbesondere Websites, Apps und Online-Services. Vereine, die Tickets, Kurse, Merchandise oder Mitgliedschaften online anbieten, müssen ihre digitalen Kontaktpunkte entsprechend gestalten – unabhängig von ihrer Größe.

Barrierefreiheit ist dabei nicht nur eine technische Frage, sondern Voraussetzung für Teilhabe und Nutzbarkeit. Sie verbessert den Zugang für alle und erweitert die Zielgruppe.

campai unterstützt Vereine dabei, digitale Kommunikation und Online-Prozesse klar, zugänglich und nutzerfreundlich einzurichten, von der Website bis zur Mitgliederverwaltung.

BFSG kurz erklärt

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel ist, dass Verbraucher digitale Produkte und Dienstleistungen selbstbestimmt nutzen können, auch mit Einschränkungen. Dazu definiert das Gesetz überprüfbare Anforderungen an Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Wahrnehmbarkeit, besonders im Web.

Bisher galt Barrierefreiheit vor allem für öffentliche Stellen. Für privatwirtschaftlich tätige Organisationen gab es kaum verbindliche Regeln. Das ändert sich nun grundlegend. Bei der Umsetzung orientiert sich der Gesetzgeber an etablierten Standards, die sich international bewährt haben.

Kernpunkte im Überblick

  • Geltung ab 28. Juni 2025 für neue oder geänderte Produkte und Dienstleistungen
  • Bezug auf anerkannte Normen wie EN 301 549 sowie WCAG 2.1 auf Level AA für Web und Apps
  • Marktüberwachung mit Aufsichtsmaßnahmen und Bußgeldern bei Verstößen
  • EU-weit abgestimmte Regeln, um faire Bedingungen zu schaffen
  • Verbindliche Mindeststandards für digitale Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet nicht nur irgendwie erreichbar. Angebote müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Beeinträchtigungen sie gleichberechtigt nutzen können. Dazu gehören etwa die komplette Tastaturbedienung für Nutzer ohne Maus, eine saubere Screenreader-Unterstützung, Untertitel für Videos, ausreichende Kontraste oder klare, verständliche Inhalte.

Die Vorgaben sind nicht zufällig entstanden. Sie basieren auf vielen Jahren Forschung und Praxis, berücksichtigen unterschiedliche Bedürfnisse und wurden in engem Austausch mit Betroffenen entwickelt.

Trifft das BFSG auch Vereine?

Das BFSG richtet sich an Wirtschaftsakteure, die betroffene Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Der Begriff ist bewusst weit gefasst und schließt alle Organisationen ein, die wirtschaftlich tätig werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Anbieter von E‑Commerce-Funktionen wie Online-Shops, Buchungen, digitale Bestell- und Bezahlprozesse
  • Digitale Publikationen wie E‑Books, digitale Magazine und Online-Zeitschriften
  • Bestimmte Kommunikations- und Zahlungsdienste, zum Beispiel Messenger, Banking-Apps und Payment-Lösungen
  • Selbstbedienungsterminals wie Ticketautomaten oder Check-in-Terminals
  • Personenbeförderung im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher

Für Vereine ist relevant:

  • Du bist betroffen, wenn du entgeltliche Online-Leistungen an Verbraucher anbietest. Dazu gehören Kursbuchungen, Ticketverkäufe, Merchandise, Mitgliedschaften oder Spenden mit Gegenleistung. Gemeinnützigkeit ändert daran nichts. Es zählt die wirtschaftliche Tätigkeit.
  • Es gibt Erleichterungen für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Eine unverhältnismäßige Belastung muss nicht getragen werden. Dennoch müssen E‑Commerce-Schnittstellen im Kern barrierefrei sein. Ob die Ausnahme greift, ist zu begründen und zu dokumentieren. Prüfe das im Zweifel mit juristischer Unterstützung.
  • Öffentlich-rechtliche Einrichtungen haben zusätzliche Pflichten aus BGG und BITV, unabhängig vom BFSG. Diese Vorgaben können strenger sein.

Praxis-Tipp: Auch ohne unmittelbare Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit. Du erhöhst deine Reichweite, verbesserst die Nutzbarkeit für alle, stärkst deine Sichtbarkeit in Suchmaschinen und schaffst mehr Rechtssicherheit. Außerdem zeigst du Haltung und positionierst deinen Verein als inklusiv mit campai.

Fristen, Übergangsregeln und Sanktionen

Die Umsetzung folgt einem klaren Zeitplan, der Anpassungen ermöglicht, aber verbindliche Termine setzt.

Stichtag 28. Juni 2025. Alles, was ab diesem Datum neu in den Markt kommt oder neu angeboten wird, muss die Anforderungen erfüllen. Nachträglich ausbessern ist nicht vorgesehen.

Übergangsfristen für Bestandsangebote. Produkte und Dienste, die vor dem Stichtag bereitgestellt wurden, profitieren von Übergangsregelungen. Dienstleistungen, die auf Verträgen beruhen, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, müssen bis spätestens 28. Juni 2030 barrierefrei sein. Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer laufen, höchstens jedoch 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Prüfe, was für deinen Fall gilt.

Sanktionen bei Verstößen. Die Marktüberwachung kann unter anderem anordnen:

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro bei schweren oder wiederholten Verstößen
  • Nachbesserungen mit Fristen
  • Verkaufs- oder Bereitstellungsverbote
  • Öffentliche Warnungen
  • Außerdem drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und mögliche Schadensersatzansprüche von Betroffenen

Die Höhe eines Bußgeldes hängt von Schwere und Dauer des Verstoßes, der Zahl der betroffenen Verbraucher, der wirtschaftlichen Lage deines Vereins und der Frage ab, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorlag. Kooperative Fehlerbehebung wirkt sich positiv aus.

Wichtiger Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Besondere Konstellationen, etwa Verbandsstrukturen, Ticketterminals oder die Einbindung externer Shop-Plugins, solltest du fachkundig prüfen lassen.

Welche digitalen Angebote von Vereinen besonders betroffen sind

Die Bandbreite ist groß. Für Vereine stehen vor allem folgende Bereiche im Fokus.

E‑Commerce-Funktionen

  • Online-Shops für Vereinsartikel, Trikots, Bücher und Merch
  • Ticketverkauf für Veranstaltungen, Konzerte, Sportevents und Feste
  • Kursbuchungen für Trainings, Workshops und Fortbildungen
  • Digitale Mitgliedsanträge mit Bezahlfunktion
  • Spendenformulare mit Gegenleistung wie Dankeschöns oder Bescheinigungen
  • Crowdfunding-Aktionen und Sponsoring-Pakete

Website und App

  • Informationsseiten zu Aktivitäten, Geschichte und Zielen
  • Veranstaltungskalender und Terminübersichten
  • Kontaktformulare und Anfahrt
  • Downloads wie Satzungen, Formulare und Infomaterial
  • Mitgliederbereiche mit Login
  • News und Blog
  • Medienbereiche mit Bildern und Videos

PDF-Dokumente

  • Mitgliedsanträge und Förderanträge
  • Satzung und Ordnungen
  • Jahres- und Tätigkeitsberichte
  • Programme und Flyer
  • Öffentliche Protokolle
  • Informationsbroschüren und Anleitungen

Externe Dienste und Plugins

  • Newsletter-Anmeldungen
  • Zahlungsanbieter wie PayPal, Stripe oder Klarna
  • Buchungs-Widgets
  • Kalender-Integrationen
  • Social Feeds
  • Chat- und Support-Tools
  • Umfragen und Feedback

Kommunikationskanäle

  • E-Mail-Newsletter und Rundschreiben
  • Offiziell genutzte Messenger-Kanäle
  • Interne Kommunikationsplattformen
  • Videokonferenzen für Online-Sitzungen

Grundregel: Wo Nutzer etwas in den Warenkorb legen, buchen, bestellen oder Tickets kaufen, muss die Barrierefreiheit besonders sorgfältig umgesetzt sein. Reine Informationsangebote profitieren ebenfalls spürbar von besserer Zugänglichkeit. Nutze dabei moderne Lösungen wie campai, die passende Schnittstellen bieten.

Zwei Männer vor einem Laptop, einer von ihnen deutet auf den Bildschirm.

Barrierefreiheit in der Praxis

Die Vereinswebsite ist meist der Dreh- und Angelpunkt. Hier erfüllst du zentrale BFSG-Anforderungen und machst dein Angebot für alle nutzbar. Das gelingt mit sauberer Technik und Inhalten, die auf unterschiedliche Bedürfnisse eingehen.

Wichtige Standards ohne Fachchinesisch

  • WCAG 2.1 auf Level AA. Diese Richtlinien sind der internationale Maßstab für barrierefreie Webinhalte. Sie folgen vier Grundprinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Level AA ist der gängige Zielkorridor zwischen Anspruch und Machbarkeit.
  • EN 301 549. Die europäische Norm präzisiert die WCAG für Software, Hardware und mobile Anwendungen. Für Websites und Web-Apps verweist sie direkt auf WCAG 2.1 AA.

Worauf du hinarbeitest:

  • Lückenlose Tastaturbedienung ohne Zeitdruck
  • Gute Kontraste für Lesbarkeit
  • Klare Struktur mit sauberem HTML
  • Aussagekräftige Alternativtexte bei informativen Bildern
  • Verständliche Sprache und hilfreiche Fehlermeldungen
  • Untertitel und Transkripte für Medien
  • Responsives Design, das auf allen Geräten funktioniert

12 schnelle Checks für deine Website

Diese Punkte decken häufige Barrieren schnell auf.

  1. Kontrast prüfen: Normale Schrift braucht mindestens 4,5:1, große Schrift 3:1. Logos sind ausgenommen, dekorative Elemente ebenfalls. Nutze passende Prüfwerkzeuge.
  2. Tastatur testen: Mit Tab, Shift+Tab, Enter und Pfeiltasten durch die Seite gehen. Alle interaktiven Elemente erreichen. Der Fokus muss gut sichtbar sein. Die Reihenfolge folgt der Logik des Layouts.
  3. Struktur klären: Saubere Überschriften-Hierarchie mit H1, H2, H3. Listen richtig markieren. Semantische HTML5-Elemente verwenden. ARIA nur gezielt und korrekt einsetzen.
  4. Alternativtexte: Informative Bilder mit sinnvollem Alt-Text versehen. Dekoratives erhält ein leeres alt-Attribut. Komplexe Grafiken zusätzlich im Text erläutern.
  5. Links und Buttons: Eindeutige Bezeichnungen verwenden. Das Ziel muss aus dem Kontext hervorgehen. Buttons optisch von Links unterscheiden.
  6. Formulare: Jedes Feld hat ein zugeordnetes Label. Pflichtfelder klar kennzeichnen. Fehler am Feld erklären und nach Korrektur bestätigen. Für komplexe Eingaben Hilfen geben.
  7. Medien: Videos untertiteln. Wichtige visuelle Inhalte zusätzlich beschreiben. Podcasts transkribieren. Autoplay vermeiden.
  8. Sprache: Klare, kurze Sätze bevorzugen. Fachbegriffe erklären oder ersetzen. Fremdsprachige Abschnitte sprachlich markieren.
  9. Responsive Design: Keine horizontale Scroll-Leiste bei schmalen Ansichten. Touch-Ziele groß genug. Zoom bis 200 Prozent ohne Funktionsverlust.
  10. PDFs: Als barrierefreie PDF/UA mit Tags, definierter Lesereihenfolge und Alternativtexten erstellen. Formularelemente beschriften. Mit geeigneten Prüftools testen.
  11. Farbunabhängigkeit: Informationen nicht ausschließlich über Farben vermitteln. Fehler nicht nur in Rot markieren. Links nicht allein farblich hervorheben. Diagramme mit Mustern oder Beschriftungen ergänzen.
  12. Cookie-Banner: Mit der Tastatur erreichbar und bedienbar. Klar verständliche Optionen. Screenreader-tauglich. Fokus nach dem Schließen korrekt zurückführen.

PDFs, Formulare und Mitgliederportal barrierefrei gestalten

Barrierefreiheit endet nicht auf der Startseite. Alle digitalen Dokumente und Systeme sollten zugänglich sein.

Barrierefreie PDFs

So gehst du vor:

  • Richtig anlegen: Schon im Ausgangsprogramm mit Formatvorlagen arbeiten, Dokumentsprache setzen und Alternativtexte ergänzen.
  • Struktur sauber abbilden: Echte Überschriften, echte Listen, Tabellen mit Kopfzeilen, sinnvolle Lesereihenfolge.
  • Gründlich prüfen: Mit geeigneten Prüfwerkzeugen testen, Lesereihenfolge mit Screenreader kontrollieren, Formularfelder überprüfbar und ausfüllbar machen. Keine reinen Scans ohne Texterkennung veröffentlichen.

Online-Formulare

Formulare sind zentrale Interaktionspunkte und brauchen besondere Sorgfalt.

  • Klare Zuordnung: Labels direkt mit Feldern verknüpfen. Pflichtfelder verständlich kennzeichnen. Formatanforderungen erklären. Logische Gruppierung nutzen.
  • Hilfreiches Feedback: Fehler präzise am Feld erläutern. Erfolgreiche Übermittlung bestätigen. Eingaben bei Fehlern erhalten.
  • Zeit berücksichtigen: Genug Eingabezeit einräumen, Verlängerung ermöglichen, auf Timeouts hinweisen und Zwischenspeichern erlauben, wenn möglich.

Mitgliederportal und Apps

Auch interne Bereiche und mobile Anwendungen müssen gut zugänglich sein.

  • Navigation: Einheitliche Menüs, klare Orientierungshilfen wie Brotkrumen, Sprunglinks und eine gut auffindbare Suche.
  • Personalisierung: Einstellbare Schriftgrößen, optionaler Kontrastmodus, deaktivierbare Animationen und gespeicherte Präferenzen.
  • Mobile: Native Steuerelemente, Respekt der Systemeinstellungen, vollständige Unterstützung von VoiceOver und TalkBack. Für Gesten Alternativen anbieten. Mit einem modernen Mitgliederportal kannst du diese Anforderungen komfortabel erfüllen.

Redaktionelle Barrierefreiheit

Inhalte sind die halbe Miete. Achte auf verständliche Formulierungen und saubere Struktur.

  • Texte: Aussagekräftige Überschriften, kurze Absätze, wichtige Informationen früh platzieren und lange Inhalte mit Zusammenfassungen begleiten.
  • Verlinkungen: Sprechende Linktexte, erkennbares Ziel, keine rohen URLs im Fließtext. Downloads mit Format und Größe kennzeichnen.
  • Bilder: Informative Grafiken mit Alt-Text, komplexe Visualisierungen im Text erläutern, dekoratives kenntlich machen. Text in Bildern vermeiden, ausgenommen Logos.

Overlay-Tools wie Eye-Able: Unterstützung mit Grenzen

Hilfswerkzeuge werden oft als schnelle Lösung verkauft. Sie können unterstützen, ersetzen aber keine saubere Umsetzung.

Was solche Tools leisten:

  • Kontrast- und Schriftanpassungen
  • Hervorhebung von Interaktionselementen
  • Lesehilfen und vereinfachte Navigation
  • Vorlesefunktionen für Text

Wo die Grenzen liegen

  • Fehlende Alternativtexte bleiben ein Problem
  • Eine unsaubere Überschriftenstruktur wird nicht repariert
  • Nicht beschriftete Formularfelder bleiben schwer nutzbar
  • Tastaturfallen und fehlerhafte Fokusführung verschwinden nicht
  • Screenreader-Kompatibilität entsteht nicht automatisch

Richtige Einordnung

  • Nützlich als Ergänzung und als Brücke auf dem Weg zur vollständigen Barrierefreiheit
  • Kein Ersatz für WCAG-Konformität, keine Lösung für Code-Mängel und nicht ausreichend für alle Nutzergruppen

Empfehlung

  • Nutze Overlays als Zusatznutzen. Investiere den Hauptaufwand in sauberen Code, gute Inhalte und eine klare Struktur.

Umsetzung im Verein: 7 Schritte, die funktionieren

Barrierefreiheit wirkt auf den ersten Blick groß. Mit einem klaren Plan wird sie machbar.

1. Zuständigkeiten festlegen

Bestimme eine Person, die das Thema koordiniert. Sie muss kein Vollprofi sein, sollte aber Zeit und Interesse mitbringen. Verteile Aufgaben klar:

  • Website und Inhalte
  • PDF-Erstellung
  • Shop und Events
  • Newsletter und Kommunikation
  • Technik und CMS-Zugänge

Plane Budget und Ressourcen ein. Schulungen helfen schnell weiter. Prüfe Fördermöglichkeiten.

2. Bestandsaufnahme

Liste alle Touchpoints auf:

  • Website mit Unterseiten
  • Shop oder Buchungsplattform
  • Mitgliederbereich
  • Mobile Apps
  • Newsletter-System
  • Offiziell genutzte Social-Media-Profile
  • PDFs und Downloads
  • Formulare und Anträge
  • Ticketing
  • Spendentools

Dokumentiere die wichtigsten Nutzerpfade. Was sind kritische Prozesse wie Kursbuchung, Mitglied werden, Ticketkauf? Diese haben Priorität.

3. Schnelltest und Priorisierung

Starte mit Basis-Checks:

  • Kontraste im Browser prüfen
  • Tastaturnutzung auf Kernseiten testen
  • Mobile Bedienbarkeit sichten
  • Stichproben bei PDFs mit Screenreader
  • Formulare ohne Maus ausfüllen

Halte größte Hürden fest. Häufige Baustellen sind schwache Kontraste, fehlende Alt-Texte, unklare Buttons und verschachtelte Navigation. Sortiere Maßnahmen nach Wirkung und Aufwand. Quick Wins zuerst, große Aufgaben in Etappen.

4. Maßnahmenplan

Strukturiere nach Bereichen:

  • UX und Frontend: Kontraste, sichtbare Fokus-Styles, größere Touch-Ziele, Sprunglinks und relative Schriftgrößen.
  • Content: Alt-Texte ergänzen, Überschriften sauber strukturieren, Linktexte zielgerichtet formulieren, verständliche Sprache, Videos untertiteln.
  • Technik: Semantisches HTML, korrekte ARIA-Attribute, robuste Formularvalidierung, zugängliche Widgets, gute Performance.
  • Plugins: Shop-Plugins, Zahlungsanbieter, Kalender, Newsletter-Tools und weitere Integrationen auf Zugänglichkeit prüfen und bei Bedarf austauschen.

5. Umsetzung und Tests

Arbeite iterativ in Sprints und sichere jede Änderung ab. Dokumentiere Fortschritte.

Testmethoden

  • Automatisierte Prüfungen mit Tools wie axe oder WAVE für einen ersten Überblick
  • Screenreader-Tests mit NVDA, JAWS sowie VoiceOver auf macOS und iOS
  • Reine Tastaturtests inklusive Fokusmanagement und Reihenfolge
  • Mobile Tests mit Systemfunktionen wie Vergrößerung, Farbumkehr und reduzierten Bewegungen
  • Stichproben mit betroffenen Nutzerinnen und Nutzern, wenn möglich, um reale Barrieren aufzuspüren

6. Dokumentation und Nachweisführung

Halte fest, was du umgesetzt hast. Dazu gehören Prüfergebnisse, Maßnahmenlisten, bekannte Restaufgaben und Begründungen, falls etwas vorübergehend nicht umsetzbar ist. Dokumentiere außerdem, welche Drittanbieter im Einsatz sind und wie deren Barrierefreiheit bewertet wurde. Diese Transparenz hilft intern, reduziert Risiken und erleichtert spätere Audits.

7. Schulung und kontinuierliche Pflege

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Schulen dein Team in Content-Regeln, Bildbeschreibungen, Formularpflege und Grundprinzipien. Verankere Barrierefreiheit in Redaktions- und Designprozessen. Plane regelmäßige Re-Checks und aktualisiere bei Systemupdates, neuen Seiten und Kampagnen.

Typische Stolperfallen und wie du sie vermeidest

  • Design vor Lesbarkeit. Schöne, aber kontrastarme Farben sind ein häufiger Fehler. Priorisiere Lesbarkeit und nutze definierte Farbpaletten mit geprüften Kontrastwerten.
  • Unstrukturierte Inhalte. Lange Textblöcke ohne Zwischenüberschriften schrecken ab. Gliedere sauber und fasse Kernaussagen zusammen.
  • Fehlende Zuständigkeiten. Barrierefreiheit versandet, wenn niemand verantwortlich ist. Lege Verantwortungen verbindlich fest.
  • Zu viele Dritt-Plugins. Jedes Plugin ist ein Risiko. Nutze möglichst wenige, gut gepflegte Tools mit klaren Accessibility-Angaben.
  • Einmal prüfen, dann abhaken. Anforderungen ändern sich, Inhalte wachsen. Baue kontinuierliche Prüfzyklen ein.

So startest du mit kleinem Budget

  • Quick Wins zuerst. Kontraste, Fokus-Stile, Alt-Texte und Linktexte lassen sich oft ohne große Technik anpassen.
  • Vorlagen pflegen. Lege redaktionelle Templates und Checklisten für neue Seiten, News und PDFs an.
  • Schulung light. Kurze interne Sessions zu Bildbeschreibungen oder Formularregeln bringen schnellen Nutzen.
  • Extern nur dort, wo es sich lohnt. Hol dir punktuell Unterstützung bei komplexen Formularen, Shop-Checkout oder App-Features.

Fazit

Das BFSG macht Barrierefreiheit ab 2025 zur Pflicht für viele digitale Vereinsangebote. Wer E‑Commerce-Funktionen betreibt, sollte spätestens jetzt handeln. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung von Regeln, sondern um echte Zugänglichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Eine klar strukturierte Website, verständliche Inhalte, funktionierende Formulare und geprüfte Dritt-Tools sind der Schlüssel. Mit einem schlanken 7‑Schritte-Plan, pragmatischen Quick Wins und kontinuierlicher Pflege wird Barrierefreiheit zu einem festen Bestandteil deiner digitalen Vereinsarbeit. Das kommt allen zugute – deinen Mitgliedern, deinen Unterstützern und am Ende auch deinem Verein.

FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Vereine

Wie erkenne ich, ob mein Verein vom BFSG betroffen ist?

Prüfe, ob du digitale Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher anbietest. Dazu zählen Online-Tickets, Kursbuchungen, Shop-Verkäufe, Mitgliedschaften mit Online-Abschluss und Spenden mit Gegenleistung. Ist das der Fall, gilt in der Regel das BFSG.

Reicht eine barrierefreie Startseite aus?

Nein, entscheidend ist der gesamte Nutzungsprozess. Navigation, Produkt- oder Kursseiten, Warenkorb, Checkout, Formulare, Bestätigungen, PDFs und E-Mails sollten barrierefrei funktionieren.

Welche Standards muss ich erfüllen?

Für Websites und Web-Apps ist WCAG 2.1 auf Level AA der Maßstab. Die EN 301 549 verweist darauf und ergänzt Anforderungen für Software und mobile Anwendungen.

Gibt es Ausnahmen für kleine Vereine?

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz können Erleichterungen nutzen, wenn eine Umsetzung unverhältnismäßig wäre. Diese Ausnahme muss begründet und dokumentiert werden. E‑Commerce-Kernprozesse sollten dennoch barrierefrei sein.

Was droht bei Verstößen?

Die Marktüberwachung kann Nachbesserungen anordnen, den Vertrieb untersagen, öffentlich warnen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Zudem sind Abmahnungen und Schadensersatzforderungen möglich.

Bis wann muss ich umsetzen?

Für neue oder geänderte Angebote gilt der 28. Juni 2025. Bestehende, vertraglich gebundene Dienstleistungen müssen spätestens bis 28. Juni 2030 barrierefrei sein. Für Selbstbedienungsterminals gelten längere Fristen innerhalb ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Sind PDFs verpflichtend barrierefrei?

Ja, wenn sie Teil deiner öffentlichen Kommunikation sind oder für Verträge, Anträge und Informationen genutzt werden. Erstelle sie nach PDF/UA, mit Tags, Lesereihenfolge und Alternativtexten.

Brauche ich ein Overlay-Tool, um konform zu sein?

Overlays können den Komfort für einige Nutzer erhöhen. Sie ersetzen aber keine korrekte technische Umsetzung und sorgen nicht für WCAG-Konformität. Setze sie nur ergänzend ein.

Wie teste ich Barrierefreiheit ohne Spezialwissen?

Beginne mit Tastaturtests, Kontrastprüfungen und automatisierten Tools wie axe oder WAVE. Ergänze das mit Screenreader-Stichproben und mobilen Systemhilfen. Dokumentiere die Ergebnisse und arbeite Prioritäten ab.

Was kostet die Umsetzung?

Die Kosten hängen von Umfang, Systemlandschaft und Ausgangslage ab. Quick Wins sind günstig. Größere Posten entstehen oft bei Checkout-Prozessen, komplexen Formularen oder Apps. Plane außerdem Budget für Schulungen und regelmäßige Prüfungen ein.

Worin unterscheiden sich BFSG, BITV und BGG?

Das BFSG regelt Barrierefreiheit für bestimmte private Produkte und Dienste. BITV und BGG betreffen vor allem öffentliche Stellen und sind oft strenger. Für öffentlich-rechtliche Einrichtungen gelten die BITV-Vorgaben unabhängig vom BFSG.

Darf ich Schritt für Schritt vorgehen?

Ja, wichtig ist, dass neue Angebote spätestens ab dem Stichtag barrierefrei sind und du bei bestehenden Angeboten strukturiert vorankommst. Setze Prioritäten, dokumentiere und optimiere kontinuierlich.

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