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Aufbewahrungsfrist für Vereine verständlich erklärt

Aufbewahrungsfristen im Verein: Überblick der Fristen, Startzeit der Aufbewahrung und praktische Tipps zur ordnungsgemäßen Archivierung von Unterlagen.
Gebäude Aufbewahrungsfristen

So wie in einem Unternehmen sind auch Vereine dazu verpflichtet, bestimmte Unterlagen über einen längeren Zeitraum aufzubewahren. Vor allem steuerlich relevante Dokumente müssen in der Regel zehn Jahre archiviert bleiben. Durch die zunehmende Digitalisierung entstehen dabei zusätzliche Anforderungen an eine sichere und nachvollziehbare Archivierung. Einige grundlegende Vereinsunterlagen wie die Vereinssatzung und der Registereintrag des Vereins sind von festen Fristen ausgenommen und müssen dauerhaft aufbewahrt werden.

Aufbewahrungsfrist Vereine - Überblick

Vereine unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben, wenn es um die Aufbewahrung ihrer Unterlagen geht. Ziel dieser Regelungen ist es, sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge, Entscheidungen und finanzielle Abläufe auch viele Jahre später noch vollständig nachvollzogen werden können. Neben den üblichen steuerlichen Pflichten, für die in der Regel 10 Jahre Aufbewahrung vorgeschrieben sind, spielen im Vereinswesen weitere Dokumentationsbereiche eine wichtige Rolle. Dazu gehören unter anderem Mitgliederunterlagen, Protokolle von Vorstandssitzungen sowie Nachweise über erhaltene Zuschüsse oder Fördermittel.

Da verschiedene Dokumente unterschiedlichen Fristen unterliegen, kommt es nicht nur auf die korrekte Dauer der Aufbewahrung an. Ebenso wichtig ist eine strukturiert organisierte Ablage, die es dem Verein ermöglicht, Unterlagen im Prüfungsfall schnell und eindeutig vorzulegen. Eine klare Dokumentenführung unterstützt den Vorstand dabei, rechtliche Anforderungen langfristig zu erfüllen und jederzeit den Überblick über alle relevanten Unterlagen zu behalten.

campai bietet hierbei als moderne Vereinssoftware wertvolle Unterstützung, indem sie die Verwaltung und Archivierung aller wichtigen Dokumente effizient und übersichtlich gestaltet.

Der Hintergrund zur Aufbewahrung von Dokumenten im Verein

Jeder aktive Verein übt Handlungen aus, was in der Regel auf einem Dokument nachlesbar ist. Insofern ist jedes Dokument der Beweis dafür, dass etwas stattgefunden hat. Um im Detail nachvollziehen zu können, was im Einzelnen tatsächlich passiert ist, müssen die dazugehörigen Unterlagen aufbewahrt werden. Die Wichtigkeit der Aufbewahrung wird allerdings häufig unterschätzt. Dabei geschieht es regelmäßig, dass Dokumente verloren gegangen oder nicht auffindbar sind, wenn vom Finanzamt eine Revision oder Steuerprüfung nach § 147 der Abgabenordnung durchgeführt wird oder wenn der Zoll bzw. die Finanzbehörde eine Überprüfung nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Europäischen Union durchführt.

Aktenordner stehen in einem Schrank

Folgen der Nichteinhaltung der Aufbewahrungsfristen

Kann ein Verein bei einer Steuerprüfung die erforderlichen Unterlagen nicht oder nur teilweise vorlegen, kann dies fatale Folgen nach sich ziehen. In derartigen Fällen ist es dem Finanzamt erlaubt, Einnahmen, Ausgaben und Werte zu schätzen. Zwar müssen sich die Finanzbeamten bei ihren Schätzungen an gewisse Grundregeln halten, allerdings ist der Spielraum bei einer solchen Steuerschätzung recht hoch. Es passiert nicht selten, dass sich ein Verein nach einer Steuerschätzung unvermutet jenseits der relevanten Umsatzgrenzen wiederfindet. Diese liegen derzeit beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bei 35.000 Euro Umsatz pro Jahr und im Zweckbetrieb von Sportvereinen bei 45.000 Euro jährlich.

In der Folge können hohe Steuernachzahlungen auf den Verein zukommen. Bei gemeinnützigen Vereinen besteht zudem die Gefahr, dass die geschätzten Gewinne derart üppig ausfallen, dass eine Überprüfung des Status der Gemeinnützigkeit durchgeführt werden muss.

Das Finanzamt verlangt in solchen Fällen nicht nur eine Steuernachzahlung, sondern obendrein auch noch Verzugszinsen. Dabei zeigen sich die Finanzbehörden deutlich großzügiger als jede gute Bank, denn es werden 6 % Zinsen per Anno berechnet.

Wie lange Unterlagen aufbewahren?

Wie lange ein Verein Unterlagen aufbewahren muss, hängt immer davon ab, um welche Dokumentenart es sich handelt. Während einige Unterlagen, etwa Buchungsbelege oder steuerlich relevante Aufzeichnungen, vieljährige gesetzliche Fristen haben, gibt es für andere nur kurze oder sogar gar keine festen Vorgaben. Um den Überblick zu behalten, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Dokumentengruppen und ihre jeweiligen Aufbewahrungsfristen. Die folgende Übersicht zeigt, wie lange unterschiedliche Unterlagen tatsächlich archiviert werden müssen.

Aufbewahrungsfristen wichtiger Unterlagen im Überblick

1. Arbeitsrechtliche Unterlagen:

  • Arbeitszeugnisse, Beförderungen, Belobigungen und Abmahnungen: 3 Jahre

2. Gerichtliche Dokumente:

  • Mahnbescheide, Prozessakten und Urteile: 30 Jahre

3. Medizinische Unterlagen:

  • Ärztliche und sportärztliche Dokumente (z. B. EKG-Auswertungen, Lungenfunktionstests, Röntgenbilder): 10 Jahre
  • Ergebnisse genetischer Untersuchungen: 10 Jahre
  • Gesundheitschecks zur Früherkennung von Erkrankungen: 10 Jahre

4. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:

  • Krankmeldungen (AU-Bescheinigungen): 3 Jahre

5. Spezielle medizinische Behandlungen:

  • Dokumentation bei Verwendung von Blutprodukten oder künstlich hergestellten Plasmaproteinen: 30 Jahre

6. Lohn- und Arbeitsnachweise:

  • Lohnabrechnungen, gezahlte Arbeitsentgelte und Stundennachweise: 5 Jahre

7. Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsdokumente von abgelehnten Kandidaten: maximal 6 Monate.
  • Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden (z. B. bei späterem Interesse an einer Einstellung), ist die schriftliche Zustimmung des Bewerbers zwingend erforderlich.

Aufbewahrungsfrist berechnen

Die Berechnung der Aufbewahrungsfrist führt in Vereinen häufig zu Unsicherheiten. Ausschlaggebend ist nämlich nicht das Ausstellungsdatum eines Dokuments, sondern das Jahresende, in dem es letztmalig verbucht oder im Jahresabschluss berücksichtigt wurde. Wird eine Rechnung also erst im folgenden Geschäftsjahr erfasst, beginnt die gesetzliche Frist ebenfalls erst am 31. Dezember dieses Jahres. Ab diesem Zeitpunkt laufen die verpflichtenden 6 oder 10 Jahre. In der Praxis bedeutet das, dass Unterlagen oft deutlich länger als ein Jahrzehnt aufbewahrt werden müssen, nicht selten 11 oder fast 12 Jahre. Damit Vereine die Fristen korrekt berechnen können, sollten sie stets festhalten, wann ein Dokument tatsächlich in den Abschluss eingegangen ist.

Die Aufbewahrungsfrist startet also nicht sofort mit dem Erhalt eines Dokuments, sondern erst nach Abschluss des entsprechenden Geschäftsjahres. In der Praxis bedeutet das, dass viele Dokumente deutlich länger als 10 Jahre aufbewahrt werden müssen.

Ein Beispiel:

Angenommen, Sie erhalten am 10. Februar 2023 eine Rechnung für eine Vereinsveranstaltung. Diese Rechnung wird aber erst im April 2024 im Jahresabschluss berücksichtigt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt dann offiziell am 31. Dezember 2024 – also nach Ablauf des Jahres, in dem der Jahresabschluss erfolgt ist. Die Rechnung muss folglich bis zum 31. Dezember 2034 archiviert werden. Das ergibt eine Aufbewahrungsdauer von fast 11 Jahren und 10 Monaten.

Gerade bei Vereinen, bei denen Jahresabschlüsse häufig später erstellt werden, verlängern sich die Fristen entsprechend. Es lohnt sich daher, die tatsächliche Startzeit der Aufbewahrung sorgfältig zu dokumentieren.

Steuerliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen, Belegen, Rechnungen und Dokumenten

Der Vorstand eines Vereins ist gesetzlich dazu verpflichtet, die steuerlich relevanten Finanzunterlagen des Vereins für 6 oder 10 Jahre gesichert aufzubewahren.

Tipp: Erhält ein Verein für einen Einkauf lediglich einen Kassenstreifen, sollte sofort geprüft werden, ob es sich bei dieser Quittung um einen Thermodruck handelt. Kassenbons im Thermodruckverfahren verblassen sehr schnell und sind nach wenigen Jahren vollkommen unlesbar. Deshalb sollte hier eine Fotokopie angefertigt werden, um auch nach 10 Jahren einen lesbaren Einkaufsnachweis vorlegen zu können.

Steuerlich relevante Unterlagen mit 10 Jahren Aufbewahrungsfrist

Viele Vereinsunterlagen müssen aus steuerlichen Gründen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Hierzu gehören:

  • die gesamte Buchhaltung
  • Inventarverzeichnisse
  • Jahresabschlüsse
  • Lageberichte
  • Eröffnungsbilanz
  • Arbeitsanweisungen zur Kassenführung
  • sonstigen Organisationsunterlagen
  • Buchungsbelege
  • Rechnungen
  • Unterlagen und Dokumente nach Artikel 15 Absatz 1 sowie Artikel 163, den Zollkodex der Europäischen Union betreffend
  • Unterlagen mit 6-jähriger Aufbewahrungsverpflichtung
  • die gesamte geschäftliche Korrespondenz, sowohl eingehende als auch ausgehende Briefe, E-Mails oder sonstige Nachrichten. Streng genommen gehören auch mit dem Handy versendete Kurznachrichten oder MMS dazu.
  • alle weiteren Unterlagen, Belege und Dokumente, die für die Besteuerung des Vereins relevant sein könnten.

Tipp: Viele Vereine akzeptieren nur die 10-jährige Verpflichtung zur Aufbewahrung und ersparen sich damit eine umständliche, oft arbeitsaufwendiges Sortieren. Sind die 10 Jahre abgelaufen, werden einfach alle Unterlagen vernichtet, auch diejenigen, die eigentlich nur 6 Jahre aufzubewahren sind.

Aufbewahrungsfristen im digitalen Zeitalter

Alle E-Mails an einen Verein, egal ob diese direkt adressiert sind oder an ein Vorstandsmitglied, müssen archiviert werden (z.B. durch eine Vereinssoftware. Sind diese elektronischen Nachrichten steuerlich relevant, kommt die zehnjährige Verpflichtung zur Aufbewahrung zum Tragen. Dies bedeutet in der Praxis, dass die gesamte digitale Korrespondenz eines Vereins unter die gesetzliche Aufbewahrungsfrist fällt. Das Finanzamt behandelt jede E-Mail wie ein originales Dokument aus Papier. Inzwischen verfügen die meisten Finanzämter über Spezialisten, die bei einer Steuerprüfung sehr genau nachweisen können, ob und wann E-Mails gelöscht oder verändert wurden.

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Aufbewahrungsfristen für physische Unterlagen

Unterlagen, Belege, Rechnungen und Dokumente eines Vereins sollten für jedes Steuerjahr separat in Aktenordnern aufbewahrt werden. Da diese Dokumente in der Regel über viele Jahre weder bewegt noch geöffnet werden, kann es ratsam sein, Beutel mit einem Trockenmittel in den Ordnern anzubringen. So kann wirkungsvoll verhindert werden, dass sich Schimmel in den Unterlagen bildet und diese unleserlich und unbrauchbar macht. Die Gefahr der Schimmelbildung besteht vor allem in selten genutzten Räumen und in solchen, die von ihrer Eigenschaft her eine hohe Luftfeuchtigkeit halten.

Aufbewahrung von digitalen Steuerunterlagen für den Verein

Um es deutlich zu sagen: Es ist nicht ausreichend, alle E-Mails und Steuerabrechnungen in einem eigenen Folder auf der Festplatte des Vereins-Computers abzuspeichern. Es gibt drei Möglichkeiten, alle digitalen und steuerlich relevanten Unterlagen sicher zu archivieren.

  • Abspeichern aller Unterlagen auf einer externen Festplatte.
  • Abspeichern aller Unterlagen auf einem USB-Stick oder einer DVD.
  • Nutzung einer Cloud, um alle relevanten Unterlagen fortlaufend zu speichern und zu archivieren.

Es gibt einige Vorbehalte gegenüber der Cloud, denn es liegt in der Natur der Sache, dass wir unsere Daten nicht an unbekannte Dritte zur Aufbewahrung abgeben wollen. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass die großen Anbieter mit den ihnen anvertrauten Daten in der Cloud ungemein vorsichtig und seriös umgehen. Insofern ist die Cloud derzeit das einfachste und sicherste Mittel zur Datenarchivierung und zur Einhaltung der Aufbewahrungsfristen. Zudem ist die Cloud datenschutzrechtlich unbedenklich.

Häufige Fragen zu Aufbewahrungsfristen im Verein

Welche Unterlagen muss ein Verein am längsten aufbewahren?

Einige Grunddokumente wie die Satzung und der Eintrag im Vereinsregister müssen dauerhaft aufbewahrt werden, solange der Verein besteht. Für die meisten anderen Unterlagen gelten feste gesetzliche Fristen von 6 oder 10 Jahren.

Müssen digitale Unterlagen genauso lange aufbewahrt werden wie Papierdokumente?

Ja. Digitale Unterlagen unterliegen denselben gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wie physische Dokumente. Sie müssen vollständig, unverändert und jederzeit abrufbar gespeichert werden.

Ab wann beginnt die Aufbewahrungsfrist zu laufen?

Die Frist startet immer am Ende des Kalenderjahres, in dem ein Dokument zuletzt bearbeitet oder im Jahresabschluss berücksichtigt wurde. Dadurch verlängert sich die tatsächliche Aufbewahrungsdauer in der Praxis häufig.

Was passiert, wenn ein Verein Unterlagen zu früh entsorgt?

Fehlen Dokumente bei einer Prüfung, darf das Finanzamt Umsätze und Ausgaben schätzen. Das kann zu Steuernachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall sogar zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

Wie kann ein Verein die Archivierung am besten organisieren?

Eine klare Struktur mit Jahresordnern, eindeutigen Dateinamen und sicherer digitaler Ablage ist entscheidend. Viele Vereine nutzen dafür Vereinssoftware wie campai, um Unterlagen zentral zu verwalten und Fristen zuverlässig einzuhalten.

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