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Der Förderverein – Definition, Aufgaben & Vorteile

Was ist ein Förderverein?
Ein Förderverein ist ein gemeinnütziger Verein, dessen primäres Ziel die Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen, Einrichtungen oder Projekte ist. Typische Aufgaben sind das Sammeln von Spenden, Organisieren von Veranstaltungen und die finanzielle sowie ideelle Förderung bestimmter Zwecke, etwa von Schulen, Kindergärten oder Sportvereinen. Im Gegensatz zu operativen gemeinnützigen Vereinen führt ein Förderverein meist keine eigenen Projekte durch, sondern unterstützt bestehende Strukturen.
Was macht ein Förderverein?
Ein Förderverein unterstützt andere gemeinnützige Einrichtungen, Organisationen oder Projekte, indem er Spendengelder sammelt, Veranstaltungen organisiert und Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Typische Aktivitäten sind beispielsweise Benefizveranstaltungen, Tombolas, Sponsoringaktionen oder Mitgliedschaften zur regelmäßigen finanziellen Unterstützung. Der Förderverein übernimmt somit eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung und Förderung bestimmter Zwecke wie Bildung, Sport, Kultur oder sozialer Projekte.
Vorteile eines Fördervereins
Ein Förderverein bietet viele Vorteile: Er ermöglicht es, gezielt finanzielle Mittel und Ressourcen für bestimmte Einrichtungen oder Projekte zu sammeln und einzusetzen. Durch Benefizveranstaltungen, Mitgliedsbeiträge und Spenden schafft er zusätzliche finanzielle Spielräume, die den unterstützten Institutionen unmittelbar zugutekommen. Darüber hinaus stärkt er die Gemeinschaft, erhöht die Sichtbarkeit der unterstützten Organisation und kann steuerliche Vorteile durch seine Gemeinnützigkeit bieten.
Nachteile eines Fördervereins
Trotz vieler Vorteile bringt ein Förderverein auch Nachteile mit sich. Dazu gehören unter anderem der organisatorische und administrative Aufwand, der mit der Vereinsgründung und -führung verbunden ist. Auch haftungsrechtliche Risiken für den Vorstand sowie Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit können auftreten. Zudem besteht die Gefahr, dass Fördervereine in Konkurrenz zueinander treten, insbesondere wenn sie ähnliche Zwecke verfolgen und um die gleichen Spenden und Unterstützer konkurrieren.
Förderverein gründen
Einen Förderverein zu gründen ist einfacher als häufig angenommen, erfordert jedoch eine gute Planung und eine klare Vision. Um einen Förderverein erfolgreich zu gründen, sollten sich zunächst engagierte Personen zusammenschließen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Im nächsten Schritt wird eine Satzung erarbeitet, der Verein beim Amtsgericht eingetragen und gegebenenfalls die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt. Mit einem motivierten Team und konkreten Zielen entwickelt sich ein neu gegründeter Förderverein rasch zu einer wirksamen Organisation, die Projekte wie Schulveranstaltungen, kulturelle Events oder Umweltschutzmaßnahmen nachhaltig unterstützt.
Aufgaben und Besonderheiten beim Förderverein
Dem BGB folgend, dem bürgerlichen Gesetzbuch, gibt es zwischen den regulären Vereinen und Fördervereinen keinen Unterschied. Soll heißen: Ein Förderverein kann wie jeder andere Verein im Vereinsregister eingetragen werden, oder nicht. Es bestehen keinerlei Unterschiede zu den Verpflichtungen eines regulären Vereins, was die Satzung, den Vorstand, die Mitglieder oder die Wahlen betrifft. Allerdings ist diese Vereinsstruktur steuerrechtlich einzigartig. Solche Vereine sind nicht direkt mildtätig oder gemeinnützig oder verfolgen kirchliche Zwecke, womit sich Steuervergünstigungen begründen ließen. Hier wird der Paragraf 58 der Abgabenordnung (AO) genutzt, der es erlaubt, dass auch mittelbar gemeinnützige Vereine Steuererleichterungen erhalten können, wenn die von ihnen unterstützten Projekte oder Vereine einen gemeinnützigen Charakter haben und sie selbst als gemeinnützig eingestuft sind.
Fördernde Vereine und die Abgabenordnung
Für fördernde Vereine haben die Paragrafen 51 und 58 der AO eine kardinale Bedeutung. Im Paragrafen 51 der AO ist festgelegt, dass nur solche Vereine als gemeinnützig anerkannt werden, wenn diese unmittelbar wohltätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt. Hierbei liegt die Betonung auf dem Wort unmittelbar, denn es beschreibt einen aktiv im Sozialbereich tätigen Verein.
Genau diese Aussage wird durch den Paragrafen 58 der AO relativiert. Hier wird untersagt, dass Vereine von einer Steuerbegünstigung ausgeschlossen werden, nur weil sie mittelbar und nicht direkt gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Weiterhin wird vorgegeben, dass die Steuerbegünstigung allerdings nur dann gewährt werden darf, wenn die unterstützte Körperschaft des öffentlichen Rechts selbst steuerbegünstigt ist. Damit ist klar, dass ein Verein oder eine Körperschaft den Titel der Gemeinnützigkeit tragen kann, wenn sie nicht selbst direkt tätig wird, sondern lediglich Mittel für gemeinnützige Körperschaften oder Vereine beschafft.
Allerdings gibt es hier eine Einschränkung gravierende Art. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat im April 2002 entschieden, dass Betriebe, die ausschließlich der Mittelbeschaffung dienen, steuerlich nicht begünstigt werden dürfen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Vereine, deren Einnahmen vorwiegend oder ausschließlich aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen, nicht steuerlich begünstigt werden dürfen, auch wenn die finanziellen Mittel zur Förderung von gemeinnützigen Körperschaften oder Vereinen eingesetzt werden. Darüber hinaus wurde die Verwendung der in der Regel finanziellen Mittel beschränkt.
Ein Förderverein darf einem gemeinnützigen Sportverein beispielsweise neue Sportgeräte kaufen oder sich finanziell bei der Wiederherstellung des Sportplatzes engagieren. Es ist ihm allerdings verboten, das nächste Sommerfest des gemeinnützigen Sportvereins zu finanzieren oder zu bezuschussen oder Präsente für die Weihnachtsfeier bereitzustellen. Also ist zwingend vorgeschrieben, dass die Unterstützung, gleich welcher Art, immer mit dem steuerlich begünstigten Zweck in direktem Zusammenhang stehen muss.

Auf welche Art Fördervereine unterstützen können
Der Gesetzgeber zeigt sich bei der Wahl der unterstützenden Mitte großzügig, denn es werden kaum Einschränkungen gemacht. Dem folgend kann eine Unterstützung durch einen Förderverein auf unterschiedlichste Art und Weise vonstattengehen.
Möglich sind unter anderem:
- zweckgebundene Geldzuwendungen
- Sachspenden
- Gewährung von zinslosen oder in den Zinsen gesenkten Krediten
- Übernahme von Kosten, beispielsweise für Gehälter oder Mieten
Hier wird der § 58 Nr. 2 AO zu einem wichtigen Punkt. Diesem Gesetz folgend, muss der Förderverein nicht 100 % seiner Mittel für steuerbegünstigte Zwecke aufwenden. Übernimmt der Förderverein beispielsweise das Gehalt für den Platzwart eines als gemeinnützig anerkannten Sportvereins, so hat dies keine nachteiligen Konsequenzen, solange der Großteil des Budgets direkt ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet wird.
Übrigens: Auch reguläre gemeinnützige Vereine dürfen einen anderen gemeinnützigen Verein finanziell oder durch Sachspenden unterstützen, ohne dass die Gefahr besteht, den Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren. Hierzu ist nicht die Fördervereinseigenschaft zwingend notwendig. Allerdings gilt auch hier, dass die Unterstützung, egal welcher Art, nur für den steuerbegünstigten Zweck verwendet werden darf.
Fördervereine dürften direkt tätig werden
Es ist für den Status des Fördervereins nicht abträglich, wenn sich der Verein nicht ausschließlich auf die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln beschränkt. Ein Förderverein kann selbst aktiv werden, solange die jeweilige Aktion als gemeinnützig einzustufen ist und die Vorgaben für einen steuerbegünstigten Zweck erfüllt sind. Allerdings muss sich der fördernde Verein in einem Drang zu Aktivitäten einschränken, denn diese dürfen nicht überwiegen. Solange der Großteil des Budgets eines Fördervereins an gemeinnützige Zwecke, Vereine oder Körperschaften weitergegeben wird, besteht keinerlei Gefahr, dass der Verein seinen Status einbüßt.
Sonderbestimmung für die Satzung eines Fördervereins
Gibt ein Verein einen Großteil seiner Mittel regelmäßig an eine oder mehrere bestimmte gemeinnützige Organisationen, an andere Vereine oder Körperschaften ab, muss dies in einem eigenständigen Paragrafen in der Vereinssatzung verankert werden. Dabei ist der Paragraf 58 der AO zu beachten. Wichtig ist nämlich der Wortlaut für den Paragrafen. Dieser muss mit dem Wortlaut in der Satzung der empfangenden Organisation, Körperschaft oder des Vereins übereinstimmen.
In der Folge ist es wichtig, dass die Verwendung der Mittel des Vereins in der Satzung möglichst präzise dargestellt wird. Dies ist unerlässlich, wenn der Verein regelmäßig eine andere Organisation, eine Körperschaft oder einen Verein unterstützt und zugleich selbst gemeinnützige Projekte durchführt. Auch hier ist darauf zu achten, dass der Anteil, der selbst initiierten Projekte geringer ist als der Teil der unterstützten Projekte, damit der Status des Fördervereins nicht gefährdet wird. Zur Überwachung hilft dabei meist eine Vereinssoftware.
Unterschied Förderverein und gemeinnütziger Verein
Ein Förderverein unterscheidet sich deutlich von einem gemeinnützigen Verein, obwohl beide Formen als gemeinnützig anerkannt sein können. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass ein Förderverein in der Regel nicht selbst operativ tätig wird, sondern finanzielle und ideelle Unterstützung für andere Einrichtungen oder Projekte bereitstellt. Ein gemeinnütziger Verein führt dagegen meist eigene Projekte durch, beispielsweise in Bereichen wie Bildung, Sport oder Kultur, und setzt dafür gesammelte Mittel selbst unmittelbar ein.
Vorteile eines Fördervereins gegenüber einem normalen Verein
Die Gründung eines Fördervereins bietet in bestimmten Situationen entscheidende Vorteile:
- Gezielte Finanzierung von Projekten: Fördervereine können direkt bestimmte Projekte finanzieren, ohne dass Mittel durch den Haushalt der unterstützten Einrichtung fließen müssen. Dies ist insbesondere bei Museen, Schulen oder Kindergärten sinnvoll.
- Steuerliche Vorteile: Durch die Aufteilung eines Vereins in einen Träger- und einen Förderverein können steuerliche Freibeträge wie Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer doppelt in Anspruch genommen werden. Aktuelle Freibeträge liegen bei 45.000 Euro (Gewerbe- und Körperschaftsteuer) und 22.000 Euro (Umsatzsteuer).
Herausforderungen und Verwaltungsaufwand
Trotz dieser Vorteile verursacht die Gründung eines Fördervereins einen höheren Verwaltungsaufwand, da zwei separate Vereinsstrukturen geführt werden müssen. Zudem entstehen rechtliche und steuerliche Pflichten, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit.
Praxisbeispiele aus den USA und Deutschland
Fördervereine, inspiriert durch US-amerikanische "Supporter Associations", bieten oft praktische Unterstützung bei gesellschaftlichen und gesundheitlichen Themen. Typische Aktivitäten umfassen Hilfen für Betroffene von Drogen- oder Alkoholsucht, Gewaltopfer oder Alleinerziehende. Im Gegensatz zu operativen Vereinen leisten Fördervereine dabei oft finanzielle und organisatorische Unterstützung für externe Fachkräfte, die dann die eigentlichen Projekte durchführen.
In Deutschland existieren vergleichbare Strukturen, allerdings sind diese mit rechtlichen Anforderungen verbunden. Fördervereine müssen klare finanzielle Kontrolle gewährleisten und Projekte oft mit dem Finanzamt abstimmen. Empfehlenswert ist es, rechtliche Beratung durch Experten im Vereins- und Steuerrecht einzuholen, um Unsicherheiten in der Umsetzung zu vermeiden.
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