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Das Wirtschaftliche-Eigentümer-Register (WiEReG): Informationen für Vereine

In Österreich werden wirtschaftliche Eigentümer im Wirtschaftliche Eigentümer Register (WiEReG) erfasst. Das Register besteht seit 2018 und basiert auf dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz. Ziel des Registers ist es, offenzulegen, welche natürlichen Personen letztlich Eigentum oder Kontrolle über juristische Personen oder sonstige Rechtsträger ausüben. Dadurch soll der Missbrauch von rechtlichen Strukturen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verhindert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Dein Verein unterliegt grundsätzlich dem Wirtschaftliche-Eigentümer-Registergesetz (WiEReG), wobei in vielen Fällen eine automatische Datenübernahme aus dem Zentralen Vereinsregister erfolgt.
- Wirtschaftliche Eigentümer sind in der Regel die vertretungsbefugten Vorstandsmitglieder, sofern keine andere Person tatsächliche Kontrolle ausübt.
- Aktiv werden musst du insbesondere bei Vorstandsänderungen oder wenn Registerdaten unvollständig oder nicht eindeutig ableitbar sind.
- Unterbleibt eine erforderliche Meldung oder Aktualisierung, drohen Verwaltungsstrafen.
- Eine regelmäßige Überprüfung der Registerdaten sorgt dafür, dass dein Verein rechtlich abgesichert bleibt.
Welche Vereine sind betroffen?
Grundsätzlich ist auch dein Verein ein meldepflichtiger Rechtsträger im Sinne des WiEReG. Eine gesonderte Meldung ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich die wirtschaftlichen Eigentümer vollständig und eindeutig aus einem öffentlichen Register ergeben.
Eine Meldebefreiung besteht insbesondere dann, wenn sich die vertretungsbefugten Personen vollständig aus dem Zentralen Vereinsregister (ZVR) ableiten lassen. In diesen Fällen erfolgt gemäß § 6 WiEReG eine automatische Datenübernahme. Du musst dann keine aktive Meldung vornehmen.
Maßgeblich ist insbesondere:
- dass die vertretungsbefugten Organwalter vollständig im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen sind
- dass sich die wirtschaftlichen Eigentümer eindeutig aus diesen Registerdaten ableiten lassen
- dass keine abweichenden Kontrollverhältnisse außerhalb der eingetragenen Organstellung bestehen
Bestehen Unklarheiten oder ergeben sich Abweichungen von den im ZVR eingetragenen Daten, musst du aktiv werden.
Wer gilt in deinem Verein als wirtschaftlicher Eigentümer?
Wirtschaftliche Eigentümer sind nach dem WiEReG jene natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht.
Da dein Verein keine Kapitalanteile oder klassischen Beteiligungsverhältnisse kennt, gelten regelmäßig die vertretungsbefugten Mitglieder des Vereinsvorstands als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine andere natürliche Person eine vergleichbare Kontrolle ausübt.
In der Praxis ist daher meist der Vorstand als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen.
Wann musst du aktiv werden?
Auch wenn viele Vereine aufgrund der automatischen Datenübernahme nicht aktiv melden müssen, besteht eine laufende Verpflichtung zur Überprüfung der Aktualität der Daten.
Eine Meldung oder Aktualisierung ist insbesondere erforderlich, wenn:
- sich die vertretungsbefugten Organwalter ändern und diese Änderung noch nicht im ZVR eingetragen ist
- eine Person Kontrolle über den Verein ausübt, die nicht im ZVR als Organwalter aufscheint
- Registerdaten unvollständig oder nicht eindeutig ableitbar sind
Wenn eine aktive Meldung erforderlich ist, musst du sämtliche gesetzlich vorgesehenen Angaben vollständig erfassen, einschließlich Wohnsitzstaat und aller Staatsangehörigkeiten der wirtschaftlichen Eigentümer.
Unterbleibt eine erforderliche Meldung oder Aktualisierung, können Verwaltungsstrafen gemäß WiEReG verhängt werden.

Organisation und Überblick im Vereinsvorstand
Die Einhaltung gesetzlicher Melde- und Prüfpflichten setzt eine klare organisatorische Struktur voraus. Besonders bei Vorstandswechseln oder Änderungen der Vertretungsbefugnis musst du darauf achten, dass Eintragungen im Zentralen Vereinsregister zeitnah erfolgen und gegebenenfalls eine Überprüfung der WiEReG-Daten durchgeführt wird.
Eine strukturierte Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands hilft dir dabei, rechtliche Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.
Digitale Plattformen wie campai unterstützen dich dabei, organisatorische Abläufe übersichtlich zu strukturieren, Verantwortlichkeiten festzulegen und wichtige Themen transparent zu koordinieren.
Welche Angaben musst du bereithalten?
Sofern eine aktive Meldung erforderlich ist, musst du folgende Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern bereithalten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnsitzstaat
- sämtliche Staatsangehörigkeiten
- Art der wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft (z. B. Organstellung oder Kontrollfunktion)
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses bzw. der Kontrolle
Eine vollständige Wohnadresse oder eine E-Mail-Adresse gehören nicht zu den meldepflichtigen Daten.
Welche Kosten entstehen für deinen Verein?
Die Meldung an das Wirtschaftliche Eigentümer Register ist grundsätzlich kostenfrei.
Kosten können jedoch entstehen, wenn Melde- oder Aktualisierungspflichten verletzt werden. In solchen Fällen drohen Verwaltungsstrafen gemäß WiEReG.
Du solltest daher regelmäßig prüfen, ob die eingetragenen Daten vollständig und aktuell sind.
Fazit
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz verpflichtet auch deinen Verein in Österreich zur Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer. In vielen Fällen besteht aufgrund der automatischen Datenübernahme aus dem Zentralen Vereinsregister kein aktiver Meldeaufwand.
Dennoch trifft dich als Vereinsvorstand eine laufende Prüfpflicht. Änderungen in der Vertretungsbefugnis oder abweichende Kontrollverhältnisse können eine aktive Meldung erforderlich machen.
Wenn du die Registerdaten regelmäßig überprüfst, stellst du sicher, dass dein Verein seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und rechtlich abgesichert bleibt.
Häufig gestelle Fragen zum Wirtschaftliche-Eigentümer-Register (WiEReG) für Vereine
Muss dein Verein wirtschaftliche Eigentümer melden?
Grundsätzlich ja. Eine aktive Meldung ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich die wirtschaftlichen Eigentümer vollständig aus dem Zentralen Vereinsregister (ZVR) ableiten lassen.
Wer gilt als wirtschaftlicher Eigentümer?
In der Regel die vertretungsbefugten Mitglieder des Vereinsvorstands.
Ist dein gemeinnütziger Verein befreit?
Nein. Auch gemeinnützige Vereine unterliegen grundsätzlich dem WiEReG. In vielen Fällen erfolgt jedoch eine automatische Datenübernahme aus dem ZVR.
Wann musst du aktiv werden?
Wenn sich vertretungsbefugte Organwalter ändern und diese Änderung noch nicht im ZVR erfasst ist oder wenn wirtschaftliche Eigentümer nicht eindeutig ableitbar sind.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Fehlende oder falsche Angaben können gemäß WiEReG zu Verwaltungsstrafen führen.
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