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Gehalt von Geschäftsführern im gemeinnützigen Verein

Wie hoch darf das Gehalt eines Geschäftsführers im gemeinnützigen Verein sein? Erfahre alles zu Höhe, Angemessenheit, BFH-Urteil und Steuerrisiken.
Geldturm vor Uhr

Der Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins erledigt eine Vielzahl an Aufgaben. Da ist es nur fair, dass er dafür eine Vergütung erhält. Aber wie hoch darf das Gehalt eines Geschäftsführers im gemeinnützigen Verein eigentlich ausfallen, welche Formen der Bezahlung gibt es und was musst du dabei beachten? Dieser Artikel gibt dir alle Antworten, von der rechtlichen Grundlage über konkrete Gehaltsspannen bis zu den steuerlichen Stolperfallen.

Darf ein gemeinnütziger Verein überhaupt Gehälter zahlen?

Ja, ein gemeinnütziger Verein darf Gehälter zahlen. Die Gemeinnützigkeit verbietet keine Bezahlung, sie verlangt nur, dass die Vergütung angemessen bleibt. Damit das Vereinsleben wie gewünscht abläuft, braucht es das ein oder andere Mitglied, das sich einbringt. Viele sind ehrenamtlich tätig und werden entweder gar nicht oder über eine Ehrenamtspauschale vergütet.

Ein Verein kann aber auch Angestellte beschäftigen, beispielsweise als Platzwart oder als Geschäftsführer. Hier sieht es mit der Vergütung anders aus. Diese Personen stecken viel Mühe und Zeit in ihre Aufgaben, deshalb ist eine faire Bezahlung üblich. Auch ein gemeinnütziger Verein ist damit ein ganz normaler Arbeitgeber. Welche grundlegenden Möglichkeiten gibt es also, Mitglieder und Angestellte eines Vereins finanziell zu entlohnen?

Formen der Vergütung im gemeinnützigen Verein

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Vergütung im Verein zwischen fünf Formen:

  • Aufwandsentschädigung
  • Übungsleiterpauschale
  • Ehrenamtspauschale
  • Entgeltzahlung
  • Sonstige

Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale sind feste steuerfreie Beträge für nebenberufliche Tätigkeiten. Unter „Sonstige“ fallen alle Vergütungen im gemeinnützigen Verein, die sich nicht in die anderen Kategorien einordnen lassen. Prinzipiell sind alle Formen steuerpflichtig, sogar Zahlungen an Ehrenamtler, bis auf ein paar wenige Ausnahmen.

Angestellte im Verein erhalten eine Entgeltzahlung. Der gemeinnützige Verein fungiert hier als Arbeitgeber. Entsprechend gelten die üblichen Vorschriften für ein Arbeitsverhältnis. Sozialabgaben sowie Lohnsteuer fallen in jedem Fall an und müssen sauber in der Vereinsbuchhaltung erfasst werden.

Geschäftsführer im gemeinnützigen Verein: Art der Anstellung

Wie es um das Gehalt eines Geschäftsführers im gemeinnützigen Verein steht, hängt von der Art seiner Anstellung ab. Geschäftsführer können sowohl als Arbeitnehmer angestellt werden als auch als Honorarkräfte. Eine Honorarkraft ist ein freier Mitarbeiter, der ein festes Honorar von dem Verein erhält, für den er tätig ist.

Mann sitzt am Tisch mit Blätter vor sich liegen

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Wer einen Geschäftsführer auf Honorarbasis beschäftigt, sollte die Scheinselbstständigkeit im Blick behalten. Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn jemand formal als freier Mitarbeiter arbeitet, faktisch aber wie ein Angestellter eingebunden ist, also feste Arbeitszeiten hat, weisungsgebunden ist und nur für den Verein tätig ist. Stuft die Deutsche Rentenversicherung das Verhältnis als Scheinselbstständigkeit ein, drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben. Im Zweifel klärt ein Statusfeststellungsverfahren, ob eine echte selbstständige Tätigkeit vorliegt.

Wie hoch ist das Gehalt eines Geschäftsführers im gemeinnützigen Verein?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Das Gehalt eines Geschäftsführers im gemeinnützigen Verein hängt stark von der Größe des Vereins, dem Umsatz, der Mitarbeiterzahl und der Verantwortung ab. Ein kleiner lokaler Sportverein zahlt deutlich weniger als ein großer Landesverband mit tausenden Mitgliedern. Zur Orientierung hilft ein Fremdvergleich mit ähnlichen Vereinen.

Gehaltsspannen nach Vereinsgröße

Die folgenden Werte sind grobe Richtwerte und schwanken je nach Region, Branche und Aufgabenumfang:

  • Kleiner lokaler Verein, nebenamtlich: oft nur eine Ehrenamtspauschale oder bis etwa 20.000 Euro im Jahr.
  • Mittelgroßer Verein mit hauptamtlicher Geschäftsführung: etwa 45.000 bis 80.000 Euro im Jahr.
  • Großer Verein oder Verband mit vielen Mitarbeitern: etwa 80.000 bis 150.000 Euro im Jahr.
  • Großer Landesverband oder bundesweite Hilfsorganisation: bis etwa 230.000 Euro im Jahr und in Einzelfällen darüber.

Diese Spannen zeigen, dass ein Geschäftsführer in einem Sportverein anders verdient als die Hauptgeschäftsführerin einer internationalen Hilfsorganisation. Entscheidend ist nicht die absolute Höhe, sondern ob das Gehalt für den jeweiligen Verein angemessen ist.

Was zählt alles zur Vergütung? Die Gesamtausstattung

Für die Frage der Angemessenheit zählt nicht nur das monatliche Gehalt, sondern die gesamte Vergütung, die sogenannte Gesamtausstattung. Dazu gehören:

  • Bonuszahlungen und variable Gehaltsbestandteile
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • die private Nutzung eines Dienstwagens
  • Pensionszusagen und betriebliche Altersvorsorge
  • Versicherungsleistungen

Wer prüft, ob ein Geschäftsführergehalt angemessen ist, muss all diese Bestandteile zusammenrechnen. Ein auf den ersten Blick niedriges Grundgehalt kann durch Dienstwagen und Pensionszusage am Ende deutlich höher liegen.

Angemessenheit: Was beim Geschäftsführergehalt zu beachten ist

Ein Geschäftsführer im gemeinnützigen Verein kann auf Honorarbasis tätig werden oder ein Gehalt erhalten. In beiden Fällen muss die Vergütung den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit entsprechen. Das Gehalt muss also angemessen sein und darf nicht übermäßig hoch ausfallen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Gebot der Selbstlosigkeit nach § 55 der Abgabenordnung. Es besagt, dass keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden darf.

Neben dem Gemeinnützigkeitsrecht spielt auch das Zuwendungsrecht eine Rolle. Erhält der Verein öffentliche Zuschüsse, gilt das sogenannte Besserstellungsverbot, auch „equal pay“ genannt. Es bedeutet, dass der Verein als Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besserstellen darf als vergleichbare Bedienstete des Zuschussgebers, also etwa des öffentlichen Dienstes.

Der Fremdvergleich als Maßstab

Der wichtigste Maßstab für die Angemessenheit ist der Fremdvergleich. Dabei wird geprüft, was ein vergleichbarer Verein einem Geschäftsführer mit ähnlicher Aufgabe zahlen würde. Als Vergleichsmaßstab dürfen sogar Gehälter aus nicht steuerbegünstigten Unternehmen herangezogen werden. Auch das Finanzamt darf sich auf einschlägige Branchenstudien und Gehaltsstrukturuntersuchungen beziehen. So lässt sich eine belastbare Bandbreite für ein angemessenes Entgelt ermitteln.

Das BFH-Urteil vom 12. März 2020 und die 20-Prozent-Grenze

Wie weit der Spielraum reicht, hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 12. März 2020 (Az. V R 5/17) klargestellt. In dem Fall lag das Geschäftsführergehalt inklusive Dienstwagen und Versorgungszusage zwischen rund 243.000 und 283.000 Euro pro Jahr. Der BFH entschied: Für die Bestimmung der Angemessenheit gelten die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung. Die Obergrenze wird über einen Fremdvergleich ermittelt.

Wichtig ist die 20-Prozent-Grenze: Erst wenn das Gehalt den oberen Rand der angemessenen Bandbreite um mehr als 20 Prozent übersteigt, gilt es als unverhältnismäßig hoch. Außerdem gibt es einen Bagatellvorbehalt. Eine geringfügige Mittelfehlverwendung führt nicht sofort zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Der BFH sah eine Überzahlung von 3.000 Euro als geringfügig an, eine von mehr als 10.000 Euro dagegen nicht. Bei mehreren Geschäftsführerposten in verbundenen Organisationen fordert der BFH zudem einen Abschlag.

Folgen einer unangemessen hohen Vergütung

Zahlt ein Verein ein zu hohes Geschäftsführergehalt, drohen ernste Konsequenzen. Im schlimmsten Fall verliert der Verein die Gemeinnützigkeit. Das bedeutet, dass Steuervorteile entfallen, der Verein Körperschaft- und Gewerbesteuer nachzahlen muss und keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen darf. Für viele Vereine ist das existenzbedrohend.

Deshalb gilt: Lege die Höhe des Gehalts nachvollziehbar fest und dokumentiere den Fremdvergleich. Bei größeren Vereinen kann ein Gehaltsgutachten sinnvoll sein. Darin werden die Besonderheiten des Vereins, Gehaltsstatistiken und die aktuelle Rechtsprechung ausgewertet, um zu zeigen, dass das Gehalt im angemessenen Rahmen liegt. So ein Gutachten lässt sich im Streitfall auch beim Finanzamt vorlegen.

Vorstandsvergütung vs. Geschäftsführervergütung

Geschäftsführer und Vorstand sind nicht dasselbe, und das gilt auch bei der Bezahlung. Der Geschäftsführer ist in der Regel angestellt und erhält ein normales Gehalt. Der Vorstand dagegen ist nach dem Gesetz grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Eine Vergütung des Vorstands über die reine Auslagenerstattung hinaus ist nur erlaubt, wenn die Satzung das ausdrücklich vorsieht. Das ergibt sich aus § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Fehlt eine solche Satzungsregelung und zahlt der Verein dem Vorstand trotzdem ein Gehalt, kann das die Gemeinnützigkeit gefährden. Eine beliebte Lösung für eine kleine Anerkennung ist die steuerfreie Ehrenamtspauschale, die ebenfalls eine Grundlage in der Satzung braucht. Wer also einen geschäftsführenden Vorstand im gemeinnützigen Verein bezahlen möchte, prüft zuerst die Satzung.

Vergütung im Verein einfach im Griff behalten

Gehälter, Pauschalen, Sozialabgaben und Lohnsteuer im Blick zu behalten, kann schnell unübersichtlich werden, gerade wenn dein Verein viele Mitglieder und mehrere Angestellte hat. Die Vereinssoftware campai bündelt Mitgliederverwaltung, Finanzen und Buchhaltung an einem Ort und hilft dir, Zahlungen und Lohnabrechnung sauber zu dokumentieren. Wenn du wissen möchtest, wie campai die Verwaltung in deinem Verein erleichtert, hilft dir der kurze Fragebogen weiter, die passende Lösung zu finden.


Fazit

Der Geschäftsführer in einem Verein erfüllt wichtige Aufgaben, eine Vergütung ist daher völlig üblich. Ein gemeinnütziger Verein darf Gehälter zahlen, solange sie angemessen bleiben. Maßstab ist der Fremdvergleich, die Obergrenze liegt rund 20 Prozent über der angemessenen Bandbreite. Achte auf die gesamte Vergütung, dokumentiere deine Entscheidung und wirf bei Unsicherheit einen Blick in die Rechtsprechung. Dadurch bleibt das Geschäftsführergehalt fair und die Grundsätze der Gemeinnützigkeit werden gewahrt.

Häufige Fragen zum Gehalt von Geschäftsführern im gemeinnützigen Verein

Darf ein gemeinnütziger Verein Gehälter zahlen?

Ja. Ein gemeinnütziger Verein darf Angestellte beschäftigen und Gehälter zahlen, auch für die Geschäftsführung. Die Gemeinnützigkeit verlangt nur, dass die Vergütung angemessen ist und nicht unverhältnismäßig hoch ausfällt.

Wie hoch darf das Gehalt eines Geschäftsführers im gemeinnützigen Verein sein?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Das Gehalt muss zum Verein passen und einem Fremdvergleich standhalten. Nach dem BFH gilt ein Gehalt erst dann als unangemessen, wenn es den oberen Rand der vergleichbaren Bandbreite um mehr als 20 Prozent übersteigt.

Was verdient ein Geschäftsführer in einem Sportverein?

Das hängt von der Größe ab. In kleinen Vereinen ist die Stelle oft ehrenamtlich oder nebenamtlich, in mittleren Vereinen liegt das Gehalt häufig zwischen 45.000 und 80.000 Euro im Jahr. Große Verbände zahlen deutlich mehr.

Was passiert bei einem zu hohen Geschäftsführergehalt?

Zahlt ein Verein dauerhaft ein unangemessen hohes Gehalt, kann er die Gemeinnützigkeit verlieren. Dann entfallen Steuervorteile, es drohen Steuernachzahlungen und der Verein darf keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen.

Darf der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins ein Gehalt bekommen?

Nur wenn die Satzung eine Vergütung ausdrücklich erlaubt. Ohne diese Regelung ist der Vorstand ehrenamtlich tätig und darf höchstens Auslagen ersetzt bekommen. Eine steuerfreie Ehrenamtspauschale braucht ebenfalls eine Grundlage in der Satzung.

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