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Ausschankgenehmigung für Vereine: Kosten, Antrag & Vorgehen

Eine Ausschankgenehmigung für Vereine ist erforderlich, wenn bei Vereinsveranstaltungen alkoholische Getränke an Gäste ausgeschenkt werden. Sie muss in der Regel beim örtlichen Ordnungsamt beantragt werden. Ob Sommerfest, Vereinsjubiläum oder Weihnachtsmarkt: Hier erfährst du, wann dein Verein eine Schankerlaubnis braucht, was eine Ausschankgenehmigung kostet, wie du sie Schritt für Schritt beantragst und welche Pflichten beim Alkoholausschank auf dich zukommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Ausschankgenehmigung brauchst du, sobald dein Verein Alkohol gegen Entgelt an Gäste abgibt, die nicht ausschließlich zum festen Mitgliederkreis gehören.
- Für einmalige Anlässe wie Vereinsfeste reicht meist eine vorübergehende Gestattung nach § 12 GastG. Für eine dauerhaft betriebene Vereinsgaststätte brauchst du eine Gaststättenerlaubnis.
- Zuständig ist das Ordnungsamt oder Gewerbeamt der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet.
- Stelle den Antrag mindestens 2 bis 3 Wochen vor der Veranstaltung, denn die Bearbeitung dauert oft rund 14 Tage.
- Eine Gestattung kostet je nach Kommune meist zwischen 10 und 100 Euro pro Veranstaltungstag.
- Wer ohne Genehmigung Alkohol ausschenkt, riskiert nach dem Gaststättengesetz ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro (§ 28 GastG).
- Am Ausschank gelten Jugendschutz (Bier und Wein ab 16, Spirituosen ab 18) und die Pflicht zu einem günstigen alkoholfreien Getränk.
Was ist eine Ausschankgenehmigung?
Die Ausschankgenehmigung für Vereine ist eine behördliche Erlaubnis, die benötigt wird, wenn ein Verein bei einer öffentlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken möchte, zum Beispiel bei einem Sommerfest, einem Tag der offenen Tür oder einem Weihnachtsmarkt. Ohne diese Genehmigung kann der Ausschank rechtswidrig sein und Bußgelder nach sich ziehen. In der Regel wird sie beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt beantragt und ist zeitlich befristet. Umgangssprachlich sprechen viele auch von Schanklizenz, Schankerlaubnis oder Schankgenehmigung.
Schanklizenz, Schankerlaubnis, Gestattung: Diese Begriffe solltest du kennen
Rund um den Alkoholausschank kursieren viele Begriffe, die oft durcheinandergeraten. Rechtlich gibt es im Kern zwei Formen: die dauerhafte Gaststättenerlaubnis und die vorübergehende Gestattung. Die folgende Übersicht hilft dir bei der Einordnung.
| Begriff | Bedeutung | Typischer Fall im Verein |
|---|---|---|
| Ausschankgenehmigung, Schanklizenz, Schankerlaubnis, Schankgenehmigung | Umgangssprachliche Sammelbegriffe für die behördliche Erlaubnis, Alkohol auszuschenken | Werden für alle Formen verwendet |
| Gestattung nach § 12 GastG | Vorübergehende Erlaubnis aus besonderem Anlass, unter erleichterten Voraussetzungen | Sommerfest, Jubiläum, Weihnachtsmarkt, Turnier |
| Gaststättenerlaubnis (Gaststättenkonzession) nach § 2 GastG | Dauerhafte Erlaubnis für einen regelmäßigen Gaststättenbetrieb | Vereinsgaststätte oder Vereinskneipe mit Publikumsverkehr |
| Gaststättenanzeige | In einigen Bundesländern ersetzt eine Anzeige beim Gewerbeamt die Erlaubnis | z. B. in Hessen, Niedersachsen oder Brandenburg |

Wann braucht ein Verein eine Ausschankgenehmigung?
Kurz und einfach gesagt braucht ein Verein in den meisten Fällen immer dann eine Ausschankgenehmigung, wenn er Alkohol gegen Entgelt an einen offenen Personenkreis abgibt. Eine Ausschankgenehmigung ist nach dem Gaststättengesetz (§ 2 i. V. m. § 12 GastG) erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Das gilt auch für Vereine und Gesellschaften, ganz gleich, ob es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt oder nicht. Grundlage dafür ist § 23 GastG, der besagt, dass die Regeln zum Alkoholausschank ausdrücklich auch für Vereine, die kein Gewerbe betreiben, gelten. Ob der Verein den Überschuss später für gemeinnützige Zwecke verwendet, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass Getränke verkauft werden und die Veranstaltung jedermann offensteht.
Wird kein Alkohol ausgeschenkt, ist keine Schankerlaubnis nötig. Wer also nur Kaffee, Softdrinks und Wasser verkauft, braucht keine Ausschankgenehmigung (§ 2 Abs. 2 GastG), muss aber trotzdem die Hygieneregeln für Lebensmittel einhalten.
Schankerlaubnis für Veranstaltungen
Für zeitlich begrenzte Veranstaltungen wie Vereinsfeste, Straßenfeste oder Jubiläumsfeiern ist in der Regel eine vorübergehende Gestattung nach § 12 GastG erforderlich, sobald alkoholische Getränke verkauft oder gegen Entgelt ausgegeben werden. Diese Erlaubnis unterscheidet sich von einer dauerhaften Gaststättenkonzession und wird nur für den Zeitraum und Ort der Veranstaltung erteilt. Zuständig ist in den meisten Fällen das örtliche Ordnungsamt oder Bürgeramt. Da die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte der Antrag rechtzeitig, am besten zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Termin, gestellt werden. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, etwa auf Straßen oder Plätzen, ist zusätzlich oft eine Sondergenehmigung für die Nutzung der Fläche notwendig. Diese Sondernutzungserlaubnis erteilt ebenfalls die Gemeinde, häufig das Straßenverkehrs- oder Tiefbauamt. Planst du Livemusik, eine Bühne oder ein Festzelt, können außerdem Lärmschutzauflagen und eine Anmeldung bei der GEMA dazukommen.
Ausschankgenehmigung für einen Tag
Wer nur an einem einzelnen Tag Alkohol ausschenken möchte, etwa bei einem Vereinsjubiläum, einem Benefizkonzert oder einer einmaligen Feier, kann dafür eine Schankerlaubnis für einen Tag beantragen. Rechtlich ist das ebenfalls eine Gestattung nach § 12 GastG, nur eben für einen einzigen Tag. Diese Genehmigung ist speziell für kurzfristige Anlässe gedacht und ersetzt keine dauerhafte Gaststättenkonzession. Sie gilt ausschließlich für den angegebenen Termin und die jeweilige Veranstaltungsfläche. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da auch hier Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen sind. Für Vereine oder private Veranstalter ist diese Form der Genehmigung oft die einfachste Möglichkeit, einmalig legal Getränke ausschenken zu dürfen. Bei mehrtägigen Festen wie einem Schützenfest beantragst du in der Regel eine Gestattung für den gesamten Zeitraum, statt für jeden Tag einzeln.
Wann braucht man keine Ausschankgenehmigung?
In diesen typischen Fällen brauchst du keine Ausschankgenehmigung:
- Es werden ausschließlich alkoholfreie Getränke wie Wasser, Saft, Softdrinks oder Kaffee verkauft.
- Der Verein schenkt in eigenen oder gemieteten Vereinsräumen, die nicht Teil eines Gaststättenbetriebs sind, Alkohol an seine Mitglieder aus (§ 23 Abs. 2 GastG).
- Bei einer geschlossenen Feier, etwa der Weihnachtsfeier für Mitglieder und geladene Angehörige, werden Getränke kostenlos ausgegeben.
- Getränke werden nur an die eigenen Arbeitnehmenden des Vereins ausgeschenkt (§ 23 Abs. 1 GastG).
Vorsicht bei vermeintlichen Schlupflöchern: Wenn du Eintritt verlangst und die Getränke „inklusive“ sind oder Bier gegen eine „Spende“ ausgibst, werten viele Ordnungsämter das als entgeltlichen Ausschank. Kläre solche Fälle deshalb immer vorab mit der Behörde.
Übersicht: Unter diesen Voraussetzungen ist eine Schanklizenz erforderlich
- Alkoholische Getränke werden ausgeschenkt.
- Die Getränke werden gegen Entgelt abgegeben, zum Beispiel per Verkauf, Wertmarke oder Eintritt mit Getränken inklusive.
- Die Getränke werden an jedermann verkauft.
- Die Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, also direkt auf dem Fest oder im Vereinsheim.
Wie bekommt man eine Schanklizenz als Verein?
Damit ein Verein eine Ausschankgenehmigung erhält und auf Veranstaltungen alkoholische Getränke an vereinsfremde Personen ausschenken darf, muss er sich an das Ordnungsamt wenden. Dieses ist über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu finden. Viele Kommunen führen die Leistung auch in ihrem Online-Serviceportal, meist unter Stichworten wie „Gestattung nach § 12 GastG“ oder „Ausschankgenehmigung beantragen“.
In vielen Fällen gibt es ein spezielles Formular, doch je nach Gemeinde bzw. Stadt kann der Antrag auch formlos erfolgen. In jedem Fall gilt es, alle relevanten Informationen anzugeben, die das Ordnungsamt benötigt, um über den Antrag auf eine Ausschankgenehmigung zu entscheiden.
Wichtig ist dabei auch die Einhaltung der geltenden Fristen. Wenn eine Veranstaltung ansteht, sollte spätestens 2 bis 3 Wochen zuvor ein Antrag gestellt werden. Häufig dauert es nämlich rund 14 Tage oder sogar länger, ehe eine schriftliche Genehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke erfolgt.
Ausschankgenehmigung beantragen: So gehen Vereine Schritt für Schritt vor
Um eine Ausschankgenehmigung (auch Schankerlaubnis oder Schanklizenz) zu erhalten, müssen Vereine beim zuständigen Ordnungsamt einen Antrag stellen. Der Ablauf kann je nach Stadt oder Gemeinde leicht variieren, folgt aber meist diesen Schritten:
Voraussetzungen für den Antrag
- Es soll alkoholischer Ausschank erfolgen.
- Die Veranstaltung ist öffentlich oder richtet sich nicht ausschließlich an Vereinsmitglieder.
- Die Getränke werden verkauft oder anderweitig gegen Entgelt abgegeben.
- Der Verein benennt eine verantwortliche Person, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar ist und als zuverlässig gilt.
Erforderliche Angaben im Antrag
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Datum & Uhrzeit der Veranstaltung
- Veranstaltungsort (inkl. Adresse)
- Art der Veranstaltung (z. B. Sommerfest, Tag der offenen Tür)
- Veranstalter: Name & Anschrift des Vereins
- Vertretungsberechtigte Person (in der Regel der Vorstand)
- Anzahl der erwarteten Gäste
- Getränkeangebot (inkl. mindestens einer alkoholfreien Alternative)
- Hinweis auf Speisenverkauf, falls relevant
- Hygienekonzept (bei größeren Veranstaltungen empfohlen)
- Lageplan oder Skizze des Ausschankbereichs, falls die Behörde ihn verlangt
- Zustimmung des Eigentümers bzw. Mietvertrag für die Fläche, falls der Verein nicht selbst Eigentümer ist
Manche Ordnungsämter verlangen zusätzlich ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister der verantwortlichen Person. Frag am besten vorab nach, welche Unterlagen deine Gemeinde konkret braucht.
Fristen beachten
- Der Antrag sollte mindestens 2 bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
- In einigen Gemeinden kann die Bearbeitung 10 bis 14 Tage oder länger dauern.
- Kurzfristige Anträge können mit höheren Gebühren verbunden sein oder abgelehnt werden.
- Für große Feste mit Festzelt, Bühne oder Straßensperrung planst du besser 6 bis 8 Wochen Vorlauf ein, weil mehrere Ämter beteiligt sind.
Wo stelle ich den Antrag?
- Zuständig ist das Ordnungsamt oder Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet.
- Viele Kommunen bieten Online-Formulare zum Download oder zur digitalen Antragstellung an.
- In kleineren Gemeinden genügt teils ein formloser Antrag per E-Mail oder Post.
Muster-Formulierung für einen formlosen Antrag

Hier findest du die Vorlage zusätzlich als Text zum Kopieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir, der [Name des Vereins], eine Ausschankgenehmigung gemäß § 12 GastG für unsere öffentliche Veranstaltung am [Datum] von [Uhrzeit] auf dem Gelände [Ort/Adresse].
Wir planen den Verkauf alkoholischer Getränke an Besucherinnen und Besucher. Eine alkoholfreie Alternative sowie die Einhaltung aller Hygienevorgaben sind sichergestellt. Die Veranstaltung wird von unserem Vereinsvorstand [Name, Funktion] verantwortet.
Mit freundlichen Grüßen, [Name des Vorstands], [Anschrift des Vereins], [Telefonnummer & E-Mail]
Was kostet eine Ausschankgenehmigung für Vereine?
Die Kosten für eine Ausschankgenehmigung variieren je nach Bundesland, Kommune und Art der Veranstaltung. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 10 und 100 Euro pro Veranstaltungstag. Maßgeblich für die Höhe sind Faktoren wie der Veranstaltungsort, die erwartete Besucherzahl und ob ausschließlich alkoholische oder auch nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Vereine sollten den Antrag frühzeitig beim zuständigen Ordnungsamt stellen, da kurzfristige Anträge oft teurer sind.
Deutlich teurer ist eine dauerhafte Schanklizenz in Form der Gaststättenerlaubnis. Hier liegen die Gebühren je nach Kommune meist zwischen 100 und 1.500 Euro, in Großstädten auch darüber. Dazu kommen Kosten für Unterlagen, etwa 13 Euro für das Führungszeugnis und 13 Euro für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Die folgenden Werte sind Richtwerte, verbindlich ist immer die Gebührenordnung deiner Kommune.
| Genehmigungsart | Typische Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Gestattung für einen Tag | ca. 10 bis 100 Euro | Nur für den Veranstaltungstag |
| Gestattung für ein mehrtägiges Fest | ca. 20 bis 500 Euro | Für den beantragten Zeitraum |
| Gaststättenerlaubnis für die Vereinsgaststätte | ca. 100 bis 1.500 Euro, in Großstädten auch mehr | Unbefristet, gebunden an Betreiber und Räume |
Gesetzliche Grundlagen zur Ausschankgenehmigung für Vereine
Die rechtlichen Regelungen für den Ausschank alkoholischer Getränke durch Vereine ergeben sich aus dem Gaststättengesetz (GastG). Dieses unterscheidet zwischen einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis und einer vorübergehenden Gestattung (§ 12 GastG), wie sie bei Vereinsveranstaltungen relevant ist.
§ 1 GastG: Anwendungsbereich
Das Gaststättengesetz gilt für Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, also für jede Form des Ausschanks an Gäste. Vereine, die bei Festen oder Veranstaltungen Alkohol verkaufen, fallen damit grundsätzlich unter den Anwendungsbereich, ergänzt durch die Sonderregel für Vereine in § 23 GastG.
§ 2 GastG: Erlaubnispflicht
Hier wird geregelt, dass der Betrieb einer Gaststätte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, eine Erlaubnis erfordert. Das gilt grundsätzlich auch für Vereine. Für kurzfristige, einmalige Veranstaltungen greift allerdings die erleichterte Gestattung nach § 12 GastG. Wer nur alkoholfreie Getränke anbietet, braucht nach § 2 Abs. 2 GastG keine Erlaubnis.
§ 3 GastG: Umfang der Erlaubnis
Die Erlaubnis kann räumlich, zeitlich oder sachlich beschränkt werden. Für Vereine bedeutet das, dass die Ausschankgenehmigung nur für die im Antrag angegebene Veranstaltung gilt und danach ihre Gültigkeit verliert.
§ 12 GastG: Gestattung bei besonderen Anlässen
Wenn ein Verein vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken möchte, z. B. beim Sommerfest, kann das Ordnungsamt eine sogenannte Gestattung erteilen. Diese ist zeitlich befristet, erleichtert das Verfahren und ersetzt eine reguläre Gaststättenerlaubnis. Die Gestattung wird „auf Widerruf“ erteilt, und die Behörde kann jederzeit Auflagen machen, etwa zu Ausschankzeiten oder zum Lärmschutz (§ 12 Abs. 3 GastG).
Wichtig: Eine Gestattung kann nur erteilt werden, wenn ein besonderer Anlass vorliegt, z. B. ein Vereinsjubiläum, Stadtfest oder eine Sportveranstaltung.

§ 23 GastG: Sonderregel für Vereine
§ 23 GastG ist die zentrale Vorschrift für Vereine. Absatz 1 stellt klar, dass die Regeln zum Alkoholausschank auch für Vereine gelten, die kein Gewerbe betreiben. Absatz 2 enthält eine Erleichterung: Schenkt der Verein in eigenen, gemieteten oder überlassenen Räumen aus, die nicht Teil eines Gaststättenbetriebs sind, gilt das Gaststättengesetz nur eingeschränkt. Bestimmte Pflichten bleiben aber bestehen, zum Beispiel Auflagen der Behörde (§ 5), das Angebot alkoholfreier Getränke (§ 6) und die Sperrzeit (§ 18). In der Praxis hilft diese Ausnahme vor allem beim internen Ausschank an Mitglieder im Vereinsheim. Hier sollte aber stets die jeweilige Vorgehensweise pro Bundesland vorab überprüft werden.
Ausschankgenehmigung in Bayern, NRW und anderen Bundesländern
Seit der Föderalismusreform 2006 ist das Gaststättenrecht Sache der Bundesländer. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und weitere Länder wenden weiterhin das Bundes-Gaststättengesetz an und regeln Details über eigene Ausführungsvorschriften. Andere Bundesländer, etwa Brandenburg, Hessen und Niedersachsen haben dagegen eigene Gaststättengesetze erlassen. Dort ersetzt teilweise eine Anzeige beim Gewerbeamt die klassische Erlaubnis.
Für dich als Verein heißt das, dass Gebühren, Fristen und Formulare sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und oft sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Ein kurzer Blick ins Serviceportal deiner Kommune lohnt sich deshalb immer.
Schankwirtschaft vs. Speisewirtschaft: der Unterschied
- Schankwirtschaft: Es werden ausschließlich Getränke ausgeschenkt (z. B. Bierstand beim Vereinsfest).
- Speisewirtschaft: Es werden auch zubereitete Speisen verkauft (z. B. Grillwürste, belegte Brötchen).
Sobald Alkohol verkauft wird, ist in beiden Fällen eine Genehmigung nötig, unabhängig davon, ob Speisen angeboten werden oder nicht.
Achtung bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Wenn der Ausschank regelmäßig, mit Gewinnerzielungsabsicht oder über einen längeren Zeitraum erfolgt (z. B. in einer Vereinsgaststätte), handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In diesem Fall ist eine dauerhafte Gaststättenkonzession erforderlich. Sie ist verbunden mit strengeren Auflagen (z. B. Zuverlässigkeitsprüfung, bauliche Anforderungen, Toilettenregelungen etc.). Was der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb steuerlich bedeutet, erfährst du weiter unten im Abschnitt zu den Steuern.
Wie lange ist eine Schanklizenz gültig?
Eine Ausschankgenehmigung ist in der Regel nur für die Veranstaltung gültig, die bei der Beantragung angegeben wurde. Damit erlischt die Lizenz direkt danach wieder. Wer in der Vereinskneipe oder Vereinsgaststätte Alkohol ausschenken möchte, benötigt eine spezielle Gaststättenkonzession. Eine einfache Schanklizenz in Form einer Gestattung reicht nicht aus. Die Beantragung einer solchen Konzession ist wesentlich langwieriger und geht mit mehr Kosten einher. Es kommt daher immer darauf an, welche Ausschanklizenz beim Ordnungsamt beantragt wird. Die Gaststättenerlaubnis gilt dafür unbefristet und ist an den Verein als Betreiber und an die konkreten Räume gebunden. Wechselt der vertretungsberechtigte Vorstand, musst du das der Behörde unverzüglich anzeigen (§ 4 Abs. 2 GastG). Bei einem Umzug in neue Räume brauchst du eine neue Erlaubnis.
Übrigens: Am besten wird eine Ausschankgenehmigung in einer Vereinssoftware wie campai gespeichert. So haben du und dein Vorstand jederzeit Zugriff darauf, auch beim nächsten Fest.
Sonderfall Vereinsheim
Zum Vereinsleben gehört in vielen Fällen ein Vereinsheim oder eine Vereinsgaststätte. Damit Alkohol an vereinsfremde Personen ausgeschenkt werden darf, ist eine Schanklizenz notwendig. Doch auch dann, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder Zutritt zum Vereinsheim haben, kann eine Lizenz nötig sein. Das hängt davon ab, wie das Ordnungsamt den Betrieb einstuft.
Das hat damit zu tun, dass der Mitgliederstamm nicht dauerhaft auf bestimmte Personen festgelegt ist, sondern sich immer wieder verändern kann. Nimmt der Verein laufend neue Mitglieder auf oder dürfen Mitglieder Gäste mitbringen, sehen Behörden den Personenkreis oft nicht mehr als geschlossen an. Die Erleichterung nach § 23 Abs. 2 GastG greift dann nicht mehr.
Pflichten beim Alkoholausschank: Darauf musst du am Ausschank achten
Mit der Ausschankgenehmigung allein ist es nicht getan. Während der Veranstaltung trägt der Verein die Verantwortung dafür, dass am Ausschank alle Regeln eingehalten werden. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
- Jugendschutz (§ 9 JuSchG): Bier, Wein und Sekt dürfen erst an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden, Spirituosen und spirituosenhaltige Mixgetränke erst ab 18 Jahren. Hänge das Jugendschutzgesetz gut sichtbar aus und lass im Zweifel den Ausweis zeigen.
- Günstiges alkoholfreies Getränk (§ 6 GastG): Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk, gerechnet auf einen Liter. Umgangssprachlich heißt diese Regel auch „Apfelsaftgesetz“.
- Kein Ausschank an Betrunkene: An erkennbar betrunkene Personen darf kein Alkohol ausgeschenkt werden (§ 20 GastG). Das schützt die Gäste und deinen Verein vor Haftungsrisiken.
- Hygiene: Achte auf saubere Gläser, gekühlte Getränke und eine Möglichkeit zum Händewaschen. Wer offene Speisen zubereitet, braucht in der Regel eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
- Auflagen der Behörde: Ausschankzeiten, Lärmschutz und Sicherheitsauflagen aus der Gestattung hältst du schriftlich fest und gibst sie an alle Helfenden weiter.
- Versicherung: Prüfe vorab, ob eure Vereinshaftpflicht das Fest abdeckt. Einen Überblick bekommst du im Artikel zu Versicherungen für Vereine.
Tipp: Lege für jede Schicht am Ausschank eine verantwortliche Person fest. Eine kurze Einweisung vor Festbeginn klärt Jugendschutz, Preise und Kassenablauf. Mit einem Kassensystem für Vereine landen die Einnahmen außerdem sauber im Kassenbuch.
Was droht beim Ausschank ohne Ausschankgenehmigung?
Wer ohne die erforderliche Erlaubnis Alkohol ausschenkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 28 GastG kann dafür ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Auch Verstöße gegen Auflagen der Gestattung oder gegen die Pflicht zum günstigen alkoholfreien Getränk sind bußgeldbewehrt.
Dazu kommen praktische Folgen: Das Ordnungsamt kann den Ausschank vor Ort beenden, und künftige Anträge des Vereins werden kritischer geprüft. Verstöße gegen den Jugendschutz können zusätzlich nach dem Jugendschutzgesetz geahndet werden. Im Ernstfall kann auch der verantwortliche Vorstand persönlich haften.
Darf ein gemeinnütziger Verein Getränke verkaufen? Das gilt steuerlich
Ja, ein gemeinnütziger Verein darf Getränke verkaufen. Steuerlich gehört der Getränkeverkauf auf dem Vereinsfest aber nicht zum ideellen Bereich, sondern zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das gilt auch dann, wenn der Erlös komplett in die Vereinsarbeit fließt.
Liegen die Einnahmen aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben inklusive Umsatzsteuer bei höchstens 50.000 Euro im Jahr, fallen keine Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer an (§ 64 Abs. 3 AO). Mehr dazu liest du im Artikel zur Einnahmengrenze gemeinnütziger Vereine. Unabhängig davon kann Umsatzsteuer anfallen, wenn der Verein die Kleinunternehmergrenze überschreitet. Halte die Einnahmen und Ausgaben des Festes deshalb getrennt vom ideellen Bereich fest. So behältst du den Überblick und bist für die Steuererklärung des Vereins gut vorbereitet.
Vereinsfeste mit der Vereinssoftware campai entspannt organisieren
Die Ausschankgenehmigung ist nur ein Baustein für ein gelungenes Vereinsfest. Dazu kommen Anmeldungen, Getränkeabrechnung, Einnahmen und jede Menge Dokumente. Mit der Vereinssoftware campai bündelst du diese Aufgaben an einem Ort. Du legst Veranstaltungen an, verwaltest Teilnehmende und speicherst Gestattungsbescheide und Auflagen digital, sodass der ganze Vorstand darauf zugreifen kann. Die Einnahmen aus dem Getränkeverkauf verbuchst du direkt in der integrierten Vereinsbuchhaltung.
Wenn du wissen möchtest, wie campai deinen Verein bei Veranstaltungen und Finanzen konkret entlasten kann, hilft dir der kurze Fragebogen dabei, die passende Lösung zu finden.
Fazit
Für zeitlich begrenzte Vereinsfeste oder einmalige Anlässe kann in der Regel eine vorübergehende Gestattung nach § 12 GastG beantragt werden. Erfolgt der Alkoholausschank hingegen regelmäßig oder dauerhaft, etwa in einer Vereinsgaststätte, ist eine Gaststättenkonzession erforderlich. Da die Anforderungen und Zuständigkeiten je nach Kommune variieren können, sollten sich Vereine frühzeitig beim zuständigen Ordnungsamt informieren. Plane mindestens 2 bis 3 Wochen Vorlauf ein, kläre die Pflichten am Ausschank und dokumentiere Genehmigung und Einnahmen sauber. Dann steht dem nächsten Vereinsfest nichts im Weg.
FAQ zur Ausschankgenehmigung
Was kostet eine Ausschankgenehmigung für ein Vereinsfest?
Eine Gestattung für ein Vereinsfest kostet je nach Kommune meist zwischen 10 und 100 Euro pro Veranstaltungstag. Bei großen oder mehrtägigen Festen und in Großstädten können die Gebühren höher ausfallen. Kurzfristig gestellte Anträge sind oft teurer.
Was kostet eine Schanklizenz?
Eine dauerhafte Schanklizenz in Form der Gaststättenerlaubnis kostet deutlich mehr als eine Gestattung. Je nach Kommune liegen die Gebühren meist zwischen 100 und 1.500 Euro, in Großstädten auch darüber. Hinzu kommen Kosten für Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug von jeweils 13 Euro.
Wann braucht man keine Ausschankgenehmigung?
Keine Ausschankgenehmigung brauchst du, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke verkauft werden. Auch der Ausschank an Mitglieder in eigenen Vereinsräumen ohne Gaststättenbetrieb ist nach § 23 Abs. 2 GastG weitgehend erlaubnisfrei. Werden Getränke auf einer geschlossenen Feier kostenlos ausgegeben, ist ebenfalls meist keine Genehmigung nötig.
Wie lange dauert es, eine Ausschankgenehmigung zu bekommen?
Die Bearbeitung dauert meist 10 bis 14 Tage, in manchen Gemeinden auch länger. Stelle den Antrag deshalb mindestens 2 bis 3 Wochen vor der Veranstaltung. Bei großen Festen mit Straßensperrung oder Festzelt solltest du 6 bis 8 Wochen einplanen.
Darf ein Verein auf Spendenbasis Alkohol ausschenken?
Ein Ausschank auf Spendenbasis ist kein sicherer Weg, die Ausschankgenehmigung zu umgehen. Zahlen Gäste für ein Getränk faktisch einen festen oder erwarteten Betrag, werten viele Ordnungsämter das als Entgelt. Kläre solche Modelle deshalb vorab schriftlich mit der Behörde.
Was ist der Unterschied zwischen Schanklizenz und Gaststättenerlaubnis?
Schanklizenz ist ein umgangssprachlicher Begriff für jede Erlaubnis zum Alkoholausschank. Rechtlich unterscheidet das Gaststättengesetz zwischen der dauerhaften Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG und der vorübergehenden Gestattung nach § 12 GastG. Für ein einzelnes Vereinsfest reicht die Gestattung, für den regelmäßigen Betrieb einer Vereinsgaststätte brauchst du die Gaststättenerlaubnis.
Gibt es eine dauerhafte Ausschankgenehmigung für Vereine?
Ja, für den regelmäßigen Ausschank, etwa im Vereinsheim mit Publikumsverkehr, braucht der Verein eine Gaststättenerlaubnis. Sie gilt unbefristet, ist aber an die Räume gebunden und mit strengeren Auflagen verbunden. Für mehrere einzelne Feste im Jahr beantragst du dagegen in der Regel jeweils eine eigene Gestattung.
Wer darf Alkohol verkaufen?
Alkohol verkaufen darf, wer die erforderliche Erlaubnis oder Gestattung hat oder unter eine gesetzliche Ausnahme fällt. Auf dem Vereinsfest dürfen auch ehrenamtliche Helfende ausschenken, solange der Verein eine Gestattung besitzt. Die verantwortliche Person muss sicherstellen, dass Jugendschutz und Auflagen eingehalten werden.
Brauche ich in Bayern oder NRW eine Ausschankgenehmigung für Vereinsfeste?
Ja, in Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt das Bundes-Gaststättengesetz. Für ein öffentliches Vereinsfest mit Alkoholverkauf beantragst du deshalb eine Gestattung nach § 12 GastG bei der zuständigen Gemeinde. Gebühren und Fristen legt die jeweilige Kommune fest.
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Schluss mit Excel-Chaos, Zetteln und Verwaltungsfrust.
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mit campai!